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Tübingen

    Lebensmittelkontrolleurin (m/w/d) oder Lebensmittelkontrolleurin (m/w/d) zur Ausbildung, Abt. Veterinärwesen u. Lebensmittelüberw. (Kennz. 74/2024) - Tübingen, Deutschland - Landkreis Tübingen

    Default job background
    Beschreibung

    Lebensmittelkontrolleur*in (m/w/d) oder

    Lebensmittelkontrolleur*in (m/w/d) zur Ausbildung

    Ihr Aufgabengebiet umfasst insbesondere:

  • die Durchführung von Betriebskontrollen
  • die Durchführung von Probennahmen
  • die Vor- und Nachbereitung von Kontrollen und Probennahmen und ggf. daraus resultierenden Maßnahmen
  • Wir erwarten von Ihnen:

  • eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Lebensmittelkontrolleur*in oder
  • Lebensmittelkontrolleur*in zur Ausbildung eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Meister*in oder als Techniker*in mit staatlicher Abschlussprüfung in einem Beruf, der Kenntnisse und Fertigkeiten auf dem Gebiet des Verkehrs mit Lebensmitteln vermittelt hat und eine mindestens zweijährige praktische Tätigkeit auf diesem Gebiet
  • fundierte Rechtskenntnisse im Lebensmittel- und Bedarfsgegenständerecht sowie in anderen angegliederten Rechtsbereichen
  • Kontaktfreudigkeit, Aufgeschlossenheit, Organisationsgeschick
  • engagierte und eigenverantwortliche Arbeitsweise sowie Teamfähigkeit
  • gute schriftliche Ausdrucksweise und sicheres Formulieren von Texten
  • Wir bieten Ihnen:

  • eine unbefristete Vollzeitstelle in Bes. Gr. A9 mD / EG 9b TVöD
  • ein Personalentwicklungskonzept mit umfassenden persönlichen Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • Chancengleichheitsplan und Betriebliches Gesundheitsmanagement
  • sehr gute Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, insbesondere flexible Arbeitszeitmodelle und die Möglichkeit von alternierendem Homeoffice
  • einen attraktiven Arbeitsplatz in einer modernen Kreisverwaltung mit wertschätzender Unternehmenskultur
  • Zuschuss zum Jobticket und weitere Unterstützungen im Rahmen des Mobilitätsmanagements
  • Schwerbehinderte oder gleichgestellte Bewerber*innen berücksichtigen wir nach den Zielsetzungen des Schwerbehindertenrechts.