Verfahrenslotsen/-in (m/w/d) - Ebersberg, Deutschland - Landratsamt Ebersberg

    Landratsamt Ebersberg
    Landratsamt Ebersberg Ebersberg, Deutschland

    vor 4 Wochen

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    Beschreibung
    Über uns
    Unabhängige Unterstützung und selbständige Begleitung von jungen Menschen mit Behinderung und dessen Familien (§ 10 b Abs.1 SGB VIII):

    Eigenverantwortliche Beratung über mögliche und zustehende Rechte sowie Ansprüche der betroffenen Personen.

    Begleitung und Unterstützung der Anspruchsberechtigten durch das gesamte Verfahren (vom Antrag bis zum Abschluss der Leistungsgewährung) sowie Teilnahme als Vertrauensperson an Planverfahren.

    Vermittlung zwischen den beteiligten Stellen sowie Kooperation mit Trägern von Sozialleistungen nach dem SGB II bis SGB VI und dem SGB XII, dem Eingliederungshilfeträger, den Schulen sowie Stellen der Verwaltung und der Bundesagentur für Arbeit.

    Unterstützung des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe bei der Zusammenführung der Leistungen der Eingliederungshilfe (§ 10 b Abs. 2 SGB VIII):

    Übernahme der Berichterstattung gegenüber dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe sowie Erstellung von Fallanalysen sowie Eruierung bereits bestehende Eingliederungshilfeangebote.

    Entwicklung neuer Standards und Handlungsempfehlungen.

    Gestaltung neue Kooperationsstrukturen sowie Erstellung von Statistiken.

    Eigenständige Erarbeitung einer strukturellen Zusammen-, Netzwerkarbeit sowie einer guten Kooperation

    Öffentlichkeitsarbeit sowie Teilnahme an relevanten Ausschüssen sowie an Arbeitskreisen.

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    Unabhängige Unterstützung und selbständige Begleitung von jungen Menschen mit Behinderung und dessen Familien (§ 10 b Abs.1 SGB VIII):

    • Eigenverantwortliche Beratung über mögliche und zustehende Rechte sowie Ansprüche der betroffenen Personen.
    • Begleitung und Unterstützung der Anspruchsberechtigten durch das gesamte Verfahren (vom Antrag bis zum Abschluss der Leistungsgewährung) sowie Teilnahme als Vertrauensperson an Planverfahren.
    • Vermittlung zwischen den beteiligten Stellen sowie Kooperation mit Trägern von Sozialleistungen nach dem SGB II bis SGB VI und dem SGB XII, dem Eingliederungshilfeträger, den Schulen sowie Stellen der Verwaltung und der Bundesagentur für Arbeit.

    Unterstützung des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe bei der Zusammenführung der Leistungen der Eingliederungshilfe (§ 10 b Abs. 2 SGB VIII):

    • Übernahme der Berichterstattung gegenüber dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe sowie Erstellung von Fallanalysen sowie Eruierung bereits bestehende Eingliederungshilfeangebote.
    • Entwicklung neuer Standards und Handlungsempfehlungen.
    • Gestaltung neue Kooperationsstrukturen sowie Erstellung von Statistiken.

    Eigenständige Erarbeitung einer strukturellen Zusammen-, Netzwerkarbeit sowie einer guten Kooperation

    • Öffentlichkeitsarbeit sowie Teilnahme an relevanten Ausschüssen sowie an Arbeitskreisen.
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