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    Ausbildung Maschinen- und Anlageführerin - Lahr, Deutschland - Schaeffler

    Schaeffler
    Schaeffler Lahr, Deutschland

    vor 14 Stunden

    Default job background
    Ganztags
    Beschreibung

    Du bist technikbegeistert und voller Ideen, mit denen Du die Welt bewegen willst? Dann ist eine Ausbildung oder ein duales Studium bei Schaeffler genau das Richtige für Dich. Ohne unsere Produkte könnten Autos nicht fahren, Maschinen nicht laufen und Flugzeuge nicht fliegen. Als führender Anbieter von Wälzlagern für sämtliche Industrien und wichtiger Partner im internationalen Automobilbau bietet Dir Schaeffler ein hervorragendes Umfeld für Deinen Start in die Berufswelt.

    Ausbildungsbeginn:

    Ausbildungsdauer: 2 Jahre

    Ausbildungsschwerpunkte

  • Einrichten und Bedienen von Maschinen
  • Steuern und Überwachen des Materialflusses
  • Vorbereiten von Arbeitsabläufen
  • Bearbeitung von Werkstoffen nach technischen Unterlagen
  • Anwenden von Prüfverfahren und -mitteln
  • Warten und bedienen von Maschinen und Anlagen sowie Störungsbehebung
  • Überwachen und Prüfen der Qualität
  • Herstellen von Bauteilen sowie Montieren und Demontieren von Baugruppen
  • Vorbereiten der Produktion
  • Einrichten und Inbetriebnahme von Stanz- und Umformmaschinen/-anlagen
  • Überwachen, Steuern und Optimieren von Produktionsprozessen
  • Dein Profil

  • Mindestens Hauptschulabschluss oder gleichwertiger Abschluss
  • Lern- und Leistungsbereitschaft
  • Teamfähigkeit sowie Selbstständigkeit
  • Du willst Teil eines internationalen Hightech-Unternehmens werden? Dann bewirb dich mit deinem Lebenslauf, deinen letzten zwei Zeugnissen einer allgemeinbildenden Schule und gerne einem Anschreiben. Wir freuen uns, dich kennenzulernen.

    Wichtiger Hinweis

    Falls Du zum Zeitpunkt der Bewerbung jünger als 16 Jahre bist, lade bitte die ) herunter. Das ausgefüllte und unterschriebene Dokument lädst Du dann bitte als Anlage bei Deiner Bewerbung hoch.

    Aus rechtlichen Gründen dürfen wir Bewerbungen von Kandidat*innen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nur mit vorheriger Zustimmung durch die gesetzlich vertretende(n) Person(en) verarbeiten (Art. 8 Abs. 1 Datenschutzgrundverordnung).