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Essen

    MFA - Probenmanagement, Datenverarbeitung (m/w/d) - Essen, Deutschland - Universitätsklinikum Essen

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    Beschreibung
    Als universitäres Klinikum der Maximalversorgung mit einer Kapazität von rund 1.300 Betten betreuen wir mit über 8.000 Beschäftigten in 30 Kliniken, 27 Instituten und Fachzentren jährlich Patienten. Unser Haus bietet medizinische Versorgung, modernste Diagnostik und umfassende Therapie mit höchstem internationalem Standard. Hinzu kommt ein umfangreiches Leistungsspektrum in Forschung und Lehre auf international konkurrenzfähigem Niveau.

    Zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie bietet das Universitätsklinikum für die Kinder der Beschäftigten eine Betriebskindertagesstätte an. Unser MitarbeiterServiceBüro unterstützt Sie bei der Suche nach weiteren Betreuungsplätzen für Kinder, berät zur Pflege von Angehörigen und ermittelt auf Wunsch interne und externe Dienstleistungen. In den Ferien bieten wir für die schulpflichtigen Kinder ein abwechslungsreiches Programm. Weiter bietet das Universitätsklinikum Essen seinen Beschäftigten gute Weiterbildungsmöglichkeiten, preiswerte Parkmöglichkeiten in den Parkhäusern, vergünstigte Mahlzeiten in der Kantine und ein jährlich stattfindendes Betriebsfest.

    Medizinische/r Fachangestellte/r (MFA) (m/w/d)(TV-L EG 5)

    Einsatzbereich: Institut für Virologie
    Stellen ID: 10919

    Eintri zum nächstmöglichen Zeitpunkt
    Umfang: Vollzeit; 38,5 Stunden
    Vertragsart: Befristet
    Befristung: ; sachgrundlose Befristung §14 Abs. 2 TzBfG

    Ihre Aufgaben
    • Organisation des Probenflusses (Auspacken, Abfüllen, Verteilen)
    • Eingabe von Patienten- und Anforderungsdaten in den Computer (Laborprogramm Swisslab)
    • Vorbereitung der Abrechnung
    • Befunderstellung und -verteilung
    • Qualitätsmanagement
    • Fremdversand
    • Bestellwesen
    • Desinfektion/Steriles Arbeiten
    Ihr Profil
    • Abgeschlossene Berufsausbildung zur/zum Medizinischen Fachangestellten
    • Berufserfahrung im Fachbereich ist wünschenswert
    Freuen Sie sich auf
    • geregelte Arbeitszeiten in einem freundlichen Team
    • Einen sicheren Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst des Landes NRW
    • Faire Bezahlung nach Tarif (TV-L) inkl. Jahressonderzahlung und betrieblicher Zusatzversorgung
    • 30 Tage Urlaub im Kalenderjahr (bei einer 5-Tage-Woche)
    • Interdisziplinäres Arbeiten mit Kolleginnen und Kollegen aus anderen Fachbereichen
    • Arbeiten mit moderner Ausstattung und zertifizierten Qualitätsstandards
    • Familienfreundliche Unternehmenskultur, z. B. Betriebskindertagesstätte, Ferienprogramm für schulpflichtige Kinder, Beratung und Unterstützung durch das MitarbeiterServiceBüro in allen Lebenslagen
    • Vielfältige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten, bspw. in der Bildungsakademie des UK Essen
    • Gesundheitsmanagement, z. B. Betriebliches Eingliederungsmanagement, Impfungen, Förderung von Sportangeboten
    • Attraktive Zusatzleistungen, bspw. vergünstigtes Kantinenessen, Gemeinschaftsevents, Wohnheimplätze

    Rahmenbedingungen

    • Eine Einstellung von mit Sachgrund befristeten Beschäftigten oder ehemals beim Universitätsklinikum Essen Beschäftigten ist auf diesen Stellen nach dem Gesetz für Teilzeit und befristete Arbeitsverträge (§14 Abs. 2 TzbfG) nicht zulässig.
    • Das UK Essen strebt eine Erhöhung des Frauenanteils in Bereichen an, in denen Frauen unterrepräsentiert sind. Sie werden zur Bewerbung aufgefordert und im Sinne des LGGs bei gleicher Qualifikation vorrangig berücksichtigt.
    • Schwerbehinderte Bewerberinnen / Bewerber und Gleichgestellte i.S. des § 2 Abs. 3 SGB IX werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
    • Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet.
    • Die Eingruppierung richtet sich nach den persönlichen und tariflichen Voraussetzungen.
    • Im Falle einer schriftlichen Bewerbung reichen Sie Ihre Unterlagen nur als unbeglaubigte Kopien ein und verwenden Sie keine Mappen, da keine Rückgabe erfolgt. Eine Vernichtung entlang der datenschutzrechtlichen Bestimmungen wird zugesichert.
    • Eine Bescheinigung gemäß §23a Infektionsschutzgesetz (IfSG) über den Impf- und Serostatus bzgl. Masern ist erforderlich.