Abwesenheitsvertretung der Leitung der Pressestelle beim Polizeipräsidium Mainz - Rheinland-Pfalz

    Rheinland-Pfalz
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    Beschreibung

    Landesweite Stellenausschreibung für Polizei- und Kriminalbeamte Nr. 11 B / 2024 "Abwesenheitsvertretung der Leitung der Pressestelle"

    Im Zuge einer Nachbesetzung ist beim Polizeipräsidium Mainz zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle

    "Abwesenheitsvertretung (m/w/d) der Leitung der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit"

    zu besetzen.

    Die Pressestelle des Polizeipräsidiums Mainz ist die zentrale Stelle für die Pressearbeit im Sinne der PDV 100 und des Landesmediengesetzes. Mitarbeitende der Pressestelle übernehmen Aufgaben der internen und externen Öffentlichkeitsarbeit unter Einbindung zur Verfügung stehender Kanäle, Plattformen und Anwendungen. Darüber hinaus übernehmen sie, in Zusammenhang mit Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, gegenüber allen Dienststellen des PP Mainz koordinierende, beratende und unterstützende Aufgaben in AAO und BAO.

    Die Funktion ist nach der Besoldungsgruppe A 12 bewertet. Für diese Stelle können sich Personen der Schutz- und Kriminalpolizei bewerben, die sich mindestens in einem Amt der Besoldungsgruppe A 10 befinden oder eine Funktion innehaben, die nach der Besoldungsgruppe A 12 bewertet ist.

    Aufgabenbeschreibung:
    > Führung der Pressestelle sowie Dienst- und Fachaufsicht über Mitarbeitende bei Abwesenheit der Leitung der Pressestelle
    > Auswerten der Medienlage und Tageslage des PP Mainz
    > Erstellen von Pressemeldungen zur Information von Medien
    > Beantworten von Medien- und Interviewanfragen
    > Pflege des PÖA-Pools aus Mitarbeitenden des PP Mainz
    > Koordination der internen und externen Öffentlichkeitsarbeit
    > Kooperation mit anderen Stellen (Staatsanwaltschaft, Kommunen, etc.)
    > Zusammenarbeit und Networking mit benachbarten Behörden
    > Vorbereiten von Presseterminen (Interviews, Gespräche, Konferenzen)
    > Vor- und Nachbereitung von Einsatzlagen, Veranstaltungen und Vorträgen
    > Koordination der Aus- und Fortbildung für die Pressearbeit

    Anforderungsprofil:
    * Bewerben können sich Polizei- sowie Kriminalbeamte (m/w/d) ab dem Statusamt A 10, mit Abschluss des Studiums an der Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz, vergleichbarem Abschluss oder Abschluss der Aufstiegsausbildung.
    * Dreijährige Verwendung in der polizeilichen- oder kriminalpolizeilichen Sachbearbeitung in den Ämtern des 3. Einstiegsamtes
    * Die Dienstfähigkeit in Bezug auf die funktionsgebundenen Anforderungen wird zum Zeitpunkt der Bewerbung vorausgesetzt. Bei Vorliegen einer Verwendungseinschränkung erfolgt eine Prüfung im Einzelfall.

    Herausragenden Befähigungen:
    * Ausgeprägte Affinitiät zur Darstellung polizeilicher Sachverhalte gegenüber Medien und der Öffentlichkeit
    * Hohe Fachkompetenz
    * Überdurchschnittliche Auffassungsgabe sowie Denk- und Urteilsvermögen,
    * Sehr gutes mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen,
    * Ausgesprochen hohe Selbstständigkeit und Entschlusskraft
    * Hohes Verantwortungsbewusstsein und Verantwortungsbereitschaft
    * Sehr gute Organisationsfähigkeit und hohe Flexibilität
    * Gutes Verhandlungsgeschick.

    Erwartet werden zudem die Bereitschaft zum Leisten von Diensten und einer Erreichbarkeit außerhalb regulärer Dienstzeiten sowie Belastbarkeit, Kooperation und die Fähigkeit zur Teamarbeit.

    Kenntnisse über die Medienlandschaft, insbesondere zu deren Möglichkeiten, Reichweite und Wirkung sowie die Wechselwirkungen zwischen analoger und digitaler Medienwelt werden vorausgesetzt.

    Als "Digital Native" sollten ausgeprägte Kenntnisse zu Officeanwendungen und Contenterstellung vorhanden und die Bereitschaft zur Fortbildung inklusive guter digitaler Auffassungsgabe vorhanden sein.

    Die Fähigkeit zur leitbildorientierten Mitarbeiterführung wird vorausgesetzt. Erwartet werden die Beachtung der Grundsätze des Gender Mainstreaming und ein gleichstellungsorientiertes Führungsverhalten.

    Die zu besetzende Stelle ist für Teilzeitkräfte geeignet. Bei der Stellenbesetzung kann über eine mögliche Berücksichtigung teilzeitbeschäftigter Bewerberinnen und Bewerber unter Beachtung von Umfang, Lage und Verteilung der täglichen Arbeitszeit entschieden werden.
    Im Bereich des Polizeipräsidiums Mainz wird die Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch familienfreundliche Regelungen und Maßnahmen unterstützt.
    Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten, die durch Familienarbeit oder ehrenamtliche Tätigkeit erworben wurden, werden bei der Beurteilung der Qualifikation im Rahmen des § 8 Abs. 1 des Landesgleichstellungsgesetzes berücksichtigt.
    Bewerbungen erbitten wir bis 12. Mai 2024 auf dem Dienstweg an das

    Polizeipräsidium Mainz
    Referat PV 3 (Personal)
    Valenciaplatz 2
    55118 Mainz

    Im Fall einer elektronischen Bewerbung bitten wir, die Leitung der eigenen Organisationseinheit und die Leitung der betreffenden Direktion bzw. des Führungsstabs nachrichtlich zu beteiligen.

    Im Auftrag
    gez.
    Anna Dietrich

    Die Stellenausschreibung ist allen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten zur Kenntnis zu geben.