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Erfurt

    Sachbearbeiter Vollzug Prostituiertenschutzgesetz - Erfurt, Deutschland - Stadtverwaltung Erfurt

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    Beschreibung

    Anforderungsprofil

    1. Erforderlich ist:

  • die Laufbahnbefähigung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst oder ein Hochschulabschluss (Diplom (FH) oder Bachelor) in einer verwaltungs- oder wirtschaftswissenschaftlichen Fachrichtung bzw. einen Abschluss als Verwaltungsfachwirt (FL II) oder der Abschluss als Verwaltungsbetriebswirt/-in (VWA) bzw. Betriebswirt/-in (VWA) mit mindestens dreijähriger Berufserfahrung in Tätigkeiten in der öffentlichen Verwaltung mit einer Bewertung von mindestens E 8
  • 2. Wünschenswert sind:

  • anwendungsbereite Kenntnisse der Standard- und fachspezifischen Software
  • Kenntnisse der einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften
  • ein ausgeprägtes Informations- und Kommunikationsverhalten, verbunden mit einem sehr guten mündlichen Ausdrucksvermögen, ein sicheres Verhandlungsgeschick, eine hohe Urteilsfähigkeit und Entschlusskraft sowie Belastbarkeit
  • Die erforderlichen Zeugnisse/Nachweise sind der Bewerbung beizufügen. Sollten die erforderlichen Nachweise nicht beiliegen, führt dies zu einem Ausschluss aus dem Bewerberverfahren. Auch interne Bewerber werden aufgefordert, die erforderlichen Nachweise der Bewerbung beizufügen.

    Aufgabengebiet

    1. Bearbeitung von Erlaubnisanträgen zum Betrieb von Prostitutionsgewerben, insbesondere

  • Zuverlässigkeitsprüfung des Gewerbetreibenden und ggf. des Stellvertreters
  • Prüfung des Betriebs- bzw. Veranstaltungskonzeptes, insbesondere hinsichtlich der Vereinbarkeit mit dem Recht auf sexuelle Selbstbestimmung und dem Schutz der Prostituierten vor Ausbeutung
  • Abstimmung mit anderen Behörden und Ämtern (insbesondere Polizei, Staatsanwaltschaft, Ämter der Stadtverwaltung Erfurt - hier insbesondere mit Sachgebiet Gewerbeangelegenheiten, Stadtordnungsdienst, Bauamt, Gesundheitsamt) sowie privaten Einrichtungen (z. B. Immobilienunternehmer/-eigentümer und -verwalter)
  • Erteilung oder Versagung der Erlaubnis bzw. Stellvertretungserlaubnis
  • Rücknahme und Widerruf von Erlaubnissen und Stellvertretungserlaubnissen
  • Untersagung von Prostitutionsveranstaltungen
  • Durchführung von Kontrollen zur Prüfung des Betriebskonzeptes sowie dessen Einhaltung nach Erlaubniserteilung
  • 2. Entgegennahme und Prüfung von Anmeldungen von Prostituierten, insbesondere

  • Ausstellung von Anmelde- und ggf. Aliasbescheinigungen
  • Führen des Informations- und Beratungsgesprächs für Prostituierte
  • Aufforderung von Prostituierten zur Anmeldung bzw. zur Vorlage der Anmeldebescheinigung
  • Aufforderung von Prostituierten zur gesundheitlichen Beratung bzw. zur Vorlage der Bescheinigung
  • über die durchgeführte gesundheitliche Beratung
  • 3. Maßnahmen zum Vollzug der Sperrbezirksverordnung, insbesondere

  • Entgegennahme und Beantwortung von Anfragen und Hinweisen zur Prostitutionsausübung und zur SperrVO allgemeiner Art
  • Entgegennahme von Beschwerden und Anzeigen zur verbotswidrigen Ausübung der Prostitution
  • Einleitung von Verfahren zur Untersagung der Prostitutionsausübung gemäß § 2 SperrVO
  • 4. Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten und Widersprüchen

    5. Wahrnehmung von sonstigen Aufgaben, insbesondere die Wahrnehmung anderer allgemeiner ordnungsbehördlicher Aufgaben im Sachgebiet

    Wir bieten

    Neben dieser anspruchsvollen und interessanten Tätigkeit bieten wir Ihnen:

  • ein kollegiales Team und eine intensive Unterstützung während Ihrer Einarbeitung,
  • 30 Tage Urlaubsanspruch pro Kalenderjahr bei einer Kalenderwoche von fünf Arbeitstagen,
  • eine betriebliche Altersvorsorge in der Zusatzversorgungskasse des öffentlichen Dienstes,
  • tariflich vermögenswirksame Leistungen,
  • ein ermäßigtes Ticket für den Personennahverkehr ("Job-Ticket"),
  • ein flexibles Gleitzeitmodell mit der Möglichkeit von Freizeitausgleich,
  • einen sicheren Arbeitsplatz,
  • eine bedarfsgerechte fachliche und persönliche Weiterbildung,
  • einen Anspruch auf Bildungsfreistellung gemäß dem Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz sowie
  • gesundheitsfördernde und -erhaltende Maßnahmen im Rahmen unseres betrieblichen Gesundheitsmanagements