- Führung der Kriminalinspektion,
- die Dienst- und Fachaufsicht über die nachgeordneten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
- die fortlaufende Bewertung der Sicherheits- und Kriminalitätslage im Dienstbezirk,
- die Planung und Umsetzung von kommissariatsübergreifenden Konzepten zur Kriminalitätsbekämpfung,
- die Entscheidung über besondere kriminaltaktische Maßnahmen,
- die Führung insbesondere kommissariatsübergreifender Einsätze,
- die Zusammenarbeit mit anderen Behörden, Institutionen und den Medien sowie
- die Führung der Amtsgeschäfte der Leitung der Polizeidirektion Landau bei Abwesenheit der Direktionsleitung.
Leitung der Kriminalinspektion Landau mit Abwesenheitsvertretung der Leitung der Polizeidirektion Landau - Rheinland-Pfalz
Beschreibung
S t e l l e n a u s s c h r e i b u n g
Bei dem Polizeipräsidium Rheinpfalz ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die
Leitung (m/w/d) der Kriminalinspektion Landau
neu zu besetzen.
Die Funktion umfasst auch die Abwesenheitsvertretung der Leitung der Polizeidirektion Landau. Die Stelle ist der Besoldungsgruppe A 15 Landesbesoldungsgesetz (LBesG) zugeordnet.
Den Aufgabenbereich prägen folgende Tätigkeiten:
Bewerben können sich rheinland-pfälzische Polizeibeamtinnen und -beamte (m/w/d) des 4. Einstiegsamtes mit Masterabschluss an der Deutschen Hochschule der Polizei oder vergleichbarer Ausbildung ab der Besoldungsgruppe A 14 LBesG. Eine mindestens vierjährige Verwendung in unterschiedlichen Führungsfunktionen des 4. Einstiegsamtes des Polizeidienstes wird vorausgesetzt. Eine Verwendung in Führungsfunktionen der Kriminalpolizei ist dabei von Vorteil.
Die künftige Leitung soll darüber hinaus über eine ausgeprägte Sozial- und Fachkompetenz, eine gute Auffassungsgabe, ein ausgeprägtes strategisches Denk- und Urteilsvermögen, Eigeninitiative, Entschlusskraft und Durchsetzungsvermögen verfügen. Verantwortungsbewusstsein und -bereitschaft sowie Belastbarkeit sind ebenso Voraussetzung wie Organisationsfähigkeit und Flexibilität, Kooperations- und Teamfähigkeit, Verhandlungsgeschick, die Fähigkeit zur leitbildorientierten Mitarbeiterführung sowie die Bereitschaft, die im Rahmen der familienfreundlichen Personalführung und des Gender Mainstreamings angestrebten Ziele umzusetzen.
Die zu besetzende Funktion ist grundsätzlich auch für Teilzeitkräfte geeignet. Bei Teilzeitwünschen wird geprüft, ob diesen im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten entsprochen werden kann.
Menschen mit einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung werden bei entsprechender Eignung besonders berücksichtigt.
Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten, die durch Familienarbeit oder ehrenamtliche Tätigkeit erworben wurden, werden bei der Beurteilung der Qualifikation im Rahmen des § 8 Abs. 1 des Landesgleichstellungsgesetzes berücksichtigt.
Das Land Rheinland-Pfalz beschäftigt viele Menschen in sehr unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern und mit ganz unterschiedlichen Qualifikationen. Wir fördern aktiv die Gleichbehandlung aller Menschen und wünschen uns daher ausdrücklich Bewerbungen aus allen Altersgruppen, unabhängig von der ethnischen Herkunft, dem Geschlecht, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung oder der sexuellen Identität.
Im Rahmen des Landesgleichstellungsgesetzes streben wir eine weitere Erhöhung des Frauenanteils in Führungsfunktionen an und sind daher an Bewerbungen von Frauen besonders interessiert.
Sehr gute Rahmenbedingungen, um berufliche und Familienaufgaben zu vereinbaren, wie zum Beispiel moderne Arbeitszeitmodelle und weitreichende Gleitzeitregelungen sowie die grundsätzliche Möglichkeit der Telearbeit, gewährleisten wir über unsere Selbstverpflichtung "Die Landesregierung - ein familienfreundlicher Arbeitgeber".