- die weitere strategische Steuerung des Medienentwicklungsplanes,
- die pädagogische Verantwortung bei der Umsetzung des Medienbildungskonzepts und der medienpädagogischen Lernziele im Sinne einer "Kultur der Digitalität" (z.B. Leitung von interdisziplinären Arbeitsgruppen),
- die konzeptionelle Vorbereitung und eigenverantwortliche Betreuung von Anwendungen zur Digitalisierung von Schule und Unterricht (z.B. digitales Noten- und Klassenbuch, digitaler Vertretungsplan),
- die Beratung bei Lehrerfortbildungen und Planung von SCHILF im Themenbereich "Kultur der Digitalität" und
- die Koordination von Abstimmungsprozessen zu Hard- und Software mit dem Schulträger.
- eine durch Erste und Zweite Staatsprüfung bzw. Abschluss "Master of Education" und Staatsprüfung erworbene Lehrbefähigung für das Lehramt an Mittelschulen/Oberschulen, berufsbildenden Schulen oder Gymnasien oder
- eine mehrjährige Unterrichtserfahrung an einer Mittelschule/Oberschule.
- ein hohes Verantwortungsbewusstsein, überdurchschnittliche Belastbarkeit, Durchsetzungsvermögen sowie organisatorische Fähigkeiten,
- umfangreiche PC- und Anwendungskenntnisse im Umgang mit digitalen Lernumgebungen sowie ein technisches Grundverständnis für schulische Hardware und Netzwerkverbindungen,
- die Fähigkeit zur Kommunikation und Kooperation im Umgang mit Lehrern, Schülern, Personensorgeberechtigten und Vertretern des Schulträgers, insbesondere bezüglich der Koordination medienpädagogischer Arbeit,
- eine ausgeprägte Problemlösungskompetenz.
Lehrkraft mit besonderen schulischen Aufgaben - Dresden, Deutschland - Sachsen
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Beschreibung
Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bewerber, die bereits in einem unbefristeten Dienst- oder Anstellungsverhältnis als Lehrkraft mit dem Freistaat Sachsen stehen.
Lehrkräfte mit besonderen schulischen Aufgaben üben die ihnen übertragene Tätigkeit im Auftrag des Schulleiters aus. Sie unterstützen die Schulleitung bei der Qualitätsentwicklung und bei inhaltlichen Aufgaben.
Das zu besetzende Aufgabenfeld umfasst insbesondere:
Die Wahrnehmung der Aufgaben erfordert:
einen nach den Ausbildungsbestimmungen der ehemaligen DDR erworbenen pädagogischen Hochschulabschluss als Diplomlehrer mit Lehrbefähigung für zwei anerkannte Unterrichtsfächer der Oberschule oder
eine Gleichstellung mit den o. g. Abschlüssen nach den Vorschriften der Lehrer-Qualifizierungsverordnung, der ein wissenschaftlicher Hochschulabschluss als Grundqualifikation vorhergeht,
sowie
Wir erwarten: