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Schwerin

    Polizeivollzugsbeamtin bzw. Polizeivollzugsbeamter - Schwerin, Deutschland - Land Mecklenburg-Vorpommern

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    Ganztags
    Beschreibung

    Ihre Aufgaben

    Aufgaben einer Polizeivollzugsbeamtin bzw. eines Polizeivollzugsbeamten der Laufbahngruppe 1 (mittlerer Polizeivollzugsdienst)
  • Ihr Profil

    Sie haben zum Zeitpunkt der Einstellung in einem Zeitraum von längstens vierundzwanzig Monaten in keinem aktiven Beamtenverhältnis bei einem anderen Land oder beim Bund in einer Laufbahn des Polizeivollzugsdienstes gestanden.

    Ihre Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe bzw. Lebenszeit erfolgte auf eigenen Wunsch und ist nicht wegen persönlicher Nichteignung erfolgt.

    Sie erfüllen die nach dem Beamtenstatusgesetz und dem Landesbeamtengesetz erforderlichen allgemeinen persönlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis.

    Sie leben in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen.

    Sie haben am Einstellungstag grundsätzlich das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet.

    Ihre Polizeidiensttauglichkeit liegt vor. Dies wird im Rahmen einer ärztlichen Einstellungsuntersuchung festgestellt.

  • Das bieten wir Ihnen

    • Erfüllen Sie die beamtenrechtlichen und gesundheitlichen Voraussetzungen, werden Sie unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe zur Polizeimeisterin bzw. zum Polizeimeister (Besoldungsgruppe A 7 LBesG M-V) ernannt.
    • Bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen besteht die Möglichkeit der Einstellung im ersten Beförderungsamt nach Besoldungsgruppe A 8 LBesG M-V. Es ist eine dreijährige Probezeit zu absolvieren.
    • freie Heilfürsorge
    • Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei Bewilligung von Teilzeit um eine Einzelfallentscheidung handelt.
    • eine attraktive Altersabsicherung
    • 30 Tage Urlaub
  • Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren

    Mit der Bewerbung verbundene Kosten können wir leider nicht erstatten.

    Bewerberinnen und Bewerber werden gebeten, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte und Gesundheitsakte zu erklären.

    Eine Vorauswahl erfolgt anhand der Bewerbungsunterlagen. Für die abschließende Auswahlentscheidung ist die Durchführung von Auswahlgesprächen vorgesehen.

    Mit der Teilnahme am Einstellungsauswahlverfahren verbundene Kosten können nicht erstattet werden.

    Wir weisen darauf hin, dass es keinen Anspruch auf eine Übernahme in den Landesdienst gibt. Das Verfahren kann bis zu einer möglichen Einstellung erfahrungsgemäß bis zu zwölf Monate dauern.