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    Ausbildung zu Regierungssekretärinnen und - Münster, Deutschland - Bezirksregierung Münster

    Bezirksregierung Münster background
    Ganztags
    Beschreibung

    Ausbildung zu Regierungssekretärinnen und -sekretären
    (Verwaltungswirtinnen und Verwaltungswirte) (m/w/d)

    zum

    EINSATZMÖGLICHKEITEN

    Mit dem erfolgreichen Bestehen der Laufbahnprüfung erwerben Sie die Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 1.2 des Landes NRW.

    Nach der Ausbildung erwartet Sie ein breit gefächertes Tätigkeitsfeld, z.B. in den Bereichen Umweltschutz, Schulaufsicht, Verkehrswesen, Bauverwaltung, Wirtschaftsförderung, Personalwesen, Kommunalaufsicht, Organisation oder Gesundheitswesen. Bei einer späteren Einstellung kann der Einsatz in Landesbehörden in ganz Nordrhein-Westfalen in Betracht kommen.

    AUSBILDUNG

    Ausbildungsbeginn:
    Die theoretische Ausbildung erfolgt beim Institut für öffentliche Verwaltung in Hilden in drei zentralen Lehrgängen. Im Institut lernen und wohnen Sie gemeinsam mit anderen Auszubildenden in einem modernen Haus mit angenehmer Atmosphäre. Inhaltliche Schwerpunkte sind u.a. Staats- und Verfassungsrecht, Allgemeine Verwaltungskunde, Öffentliches Dienstrecht, Organisation und öffentliche Finanzwirtschaft.

    Die praktische Ausbildung wird in verschiedenen Dezernaten der Bezirksregierung Münster durchgeführt; auch Praxiszeiten in anderen Landesbehörden sind möglich. Neben organisatorischen Geschäftsabläufen lernen Sie die Anwendung der theoretisch erworbenen Kenntnisse u.a. im Personal- und Haushaltswesen sowie in der ordnenden und leistenden Verwaltung kennen.

    VORAUSSETZUNGEN

    Sie sind interessiert und erfüllen folgende Voraussetzungen?

    • Fachoberschulreife oder gleichwertiger Schulabschluss oder Hauptschulabschuss Klasse 10 mit einer förderlichen abgeschlossenen Berufsausbildung zum Einstellungstermin
    • die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union bzw. eines Staates mit EURechtsabkommen
    • gesundheitliche Eignung und Führungszeugnis ohne Eintragungen
    • fachliche Eignung. Diese wird als Stellenanforderung im Rahmen eines Einstellungstests festgestellt.
    • Eine Bewerbung ist nicht möglich, wenn Sie innerhalb der letzten drei Jahre bereits zweimal am mündlichen Verfahren für diesen Ausbildungsgang teilgenommen haben.

    Sie bringen Lernbereitschaft, Leistungswillen und Flexibilität mit und sind bereit, die Ausbildung engagiert und teamorientiert zu durchlaufen. Es wird zudem eine hohe IT-Affinität erwartet, da das Land NRW die Digitalisierung der Verwaltung weiter ausbaut.

    Aus laufbahnrechtlichen Gründen können grundsätzlich nur diejenigen Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt werden, die am Ende der Ausbildung das 42. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (für schwerbehinderte Menschen und oder ihnen Gleichgestellte gilt das 45. Lebensjahr).

    BEWERBUNG

    Bewerben Sie sich bitte ausschließlich online bei der Bezirksregierung Münster unter www.ausbildung-bezirksregierungen-

    Bewerbungsschluss ist der

    Sollten Sie aufgrund einer Schwerbehinderung Probleme mit dem Online-Bewerbungsverfahren haben, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und ihnen Gleichgestellten im Sinne des § 2 Sozialgesetzbuch IX sind ausdrücklich erwünscht

    Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Zukunft von Frauen. Bewerbungen von Frauen werden daher besonders begrüßt. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.

    Die Bewerbung von Personen mit Migrationshintergrund, die die Voraussetzungen erfüllen, wird begrüßt.

    WEITERE INFORMATIONEN

    Für weitere Informationen besuchen Sie unsere Internetseite

    Falls Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unser Ausbildungsdezernat Tel.: 0251/ oder per E-Mail: .

    Wir beraten Sie gern

    DATENSCHUTZ

    Im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung und einem möglichen Beschäftigungsverhältnis werden von Ihnen personenbezogene Daten erhoben. Bitte beachten Sie hierzu folgende Datenschutzhinweise:

    Mit der Zusendung von über die erforderlichen Daten hinausgehenden personenbezogenen Daten erklären Sie sich einverstanden, dass diese zum Zweck des Bewerbungsverfahrens und in Zusammenhang mit einem möglichen Beschäftigungsverhältnis verarbeitet werden. Sie haben das Recht, die Einwilligung zu widerrufen (§ 7 Abs. 3 DSGVO). Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden Ihre Unterlagen unter Berücksichtigung des Datenschutzes vernichtet.