Stellenausschreibung: Bautechniker/in - Hörstel, Deutschland - Stadt Hörstel

    Stadt Hörstel
    Stadt Hörstel Hörstel, Deutschland

    vor 4 Wochen

    Default job background
    Ganztags
    Beschreibung
    Die Stadt Hörstel liegt landschaftlich reizvoll im nördlichen Kreis Steinfurt an den Ausläufern des Teutoburger Waldes. Um die Anliegen der etwa Einwohner kümmern sich ca. 140 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung.

    Unser fünfköpfiges Team vom Fachdienst Zentrales Gebäudemanagement betreut aktuell circa 45 städtische Immobilien.

    Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Vollzeit einen Bautechniker (m/w/d) für das infrastrukturelle Gebäudemanagement.

    Aufgaben

    - In Ihrer Verantwortung liegt die bauliche Unterhaltung der städtischen und der angemieteten Immobilien (Gebäudesubstanz, Ver- und Entsorgungseinrichtungen)
    - Eigenständig betreuen Sie die Durchführung von Umbauprojekten; von der Projektentwicklung bis hin zur Umsetzung und Abrechnung
    - Sie behalten die für diese Aufgaben notwendigen Haushaltsmittel dabei stets im Auge
    - Sie bearbeiten, optimieren und überwachen bestehende Wartungsverträge
    - Sie kümmern sich um die Abwicklung von Versicherungsfällen

    Profil

    - Eine Bezahlung nach EG 9a TVöD
    - Teilhabe an einem Vergütungssystem mit Stufenautomatik
    - Ein Plus bei der Rente durch eine ausschließlich vom Arbeitgeber finanzierten Zusatzversorgung
    - Ein nettes und aufgeschlossenes Team von Kolleginnen und Kollegen
    - Ein breites Angebot an Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
    - Gleitende Arbeitszeit sowie die Möglichkeit zum mobilen Arbeiten, um Familie und Beruf besser in Einklang zu bringen

    Wir bieten

    - Sie haben einen Abschluss als staatlich geprüfter Techniker - Fachrichtung Hochbau
    - Fahrerlaubnis der Klasse B

    - Sie verfügen möglichst bereits über eine mehrjährige Erfahrung
    - Ihre beruflichen Erfahrungen beinhalten auch die Vorbereitung und Durchführung von Ausschreibungen nach der Regelung von VOB und/oder HOAI einschließlich der Abrechnung von Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen
    - Sie haben bewiesen, dass Sie die abgesprochenen Maßnahmen kommunikativ gegenüber Fachfirmen und Planern durchsetzen können