Elektrofachkraft (m/w/d) beim Landesamt für Steuern mit Sitz in Koblenz - Einsatzgebiet im nördlichen - - Rhineland-Palatinate, Deutschland - Rheinland-Pfalz

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    Beschreibung

    Sie sind auf der Suche nach einem abwechslungsreichen Aufgabengebiet in einem motivierten Team bei einem familienfreundlichen Arbeitgeber? Dann lesen Sie diese Stellenausschreibung:

    Bei der Steuerverwaltung des Landes Rheinland-Pfalz ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Vollzeitstelle (39 Wochenstunden) als

    Elektrofachkraft (m/w/d) der Bereiche Energieanlagen,
    Betriebs- und Gebäudetechnik, sowie Geräte und Systeme
    (ohne Telekommunikations- und IT-Technik)

    beim Landesamt für Steuern (LfSt) mit Sitz in Koblenz zu besetzen.

    Das Einsatzgebiet umfasst im Besonderen die Standorte der Finanzämter im nördlichen Bereich von Rheinland-Pfalz (Altenkirchen, Hachenburg, Bad Neuenahr-Ahrweiler, Neuwied, Koblenz, St. Goarshausen, St. Goar, Montabaur, Diez, Bingen, Alzey, Bad Kreuznach, Mainz, Mayen, Daun, Wittlich, Bitburg, Prüm, Trier, Simmern, Zell).

    Als Dienstort ist das Landesamt für Steuern in Koblenz vorgesehen. Von dort aus erfolgt die Aufgabenwahrnehmung mit einem Dienstwagen.

    Das Landesamt für Steuern (LfSt) unterstützt die nachgeordneten Finanzämter in Rheinland-Pfalz bei der Gewährleistung der Arbeitssicherheit in den Dienstgebäuden.

    Um die ausgeschriebene Stelle können sich befähigte Personen, die i.S.d. TRBS 1203 anerkannt wurden, bewerben. Hierzu gehört eine abgeschlossene Berufsausbildung als Elektrofachkraft, Berufserfahrung und eine zeitnahe berufliche Tätigkeit in diesem Betätigungsfeld.

    Die Aufgaben sind insbesondere:

  • Durchführung der DGUV V3 Prüfungen der ortsveränderlichen und ortsfesten elektrischen Anlagen und Geräten vorrangig in den vorgenannten Finanzämtern
  • Dokumentation der Prüfungen in digitaler Form mit Hilfe eines Prüfprogrammes (Elektromanager)
  • Prüfungen von Arbeitsmitteln (Leitern, Tritte, Hubwagen und Rollregale) vorrangig in den vorgenannten Finanzämtern
  • sowie bei Bedarf

  • Durchführung von Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten, Arbeiten im Bereich der Elektroneuinstallation, Anschluss und Inbetriebnahme von Maschinen, sowie Arbeiten an elektrischen Anlagen bis 1000 V (auch unter Spannung), im LfSt in Koblenz
  • Wir bieten Ihnen:

  • einen unbefristeten Arbeitsvertrag
  • flexible Arbeitszeiten
  • soziale Absicherungen
  • eine Jahressonderzahlung
  • vermögenswirksame Leistungen
  • Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes (VBL)
  • Gesundheitsmanagement
  • Work-Life-Balance wird über unsere Selbstverpflichtung "Die Landesregierung – ein familienfreundlicher Arbeitgeber" gewährt
  • Reisekostenersatz
  • Dienstkraftwagen für Dienstreisen
  • Gestellung von Arbeitsmitteln und Arbeitskleidung
  • Es handelt sich um eine auf Dauer angelegte unbefristete Beschäftigung. Die Einstellung erfolgt im Beschäftigungsverhältnis nach TV-L in der Entgeltgruppe 5. Eine Anrechnung von berufsförderlichen Zeiten, die zu einer höheren Stufe bei Einstellung führen können, ist möglich. Bei vollumfänglicher Übertragung aller Aufgaben (frühestens nach Ablauf der Probezeit) erfolgt eine Höhergruppierung in die Entgeltgruppe 6 TV-L.

    Das Land Rheinland-Pfalz beschäftigt viele Menschen in sehr unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern und mit ganz verschiedenen Qualifikationen. Wir fördern aktiv die Gleichbehandlung aller Menschen und wünschen uns daher ausdrücklich Bewerbungen aus allen Altersgruppen, unabhängig von der ethnischen Herkunft, dem Geschlecht, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung oder der sexuellen Identität.

    Bei entsprechender Eignung werden Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen bevorzugt berücksichtigt.

    Im Rahmen des Landesgleichstellungsgesetzes streben wir eine Erhöhung des Frauenanteils an. Wir sind daher an Bewerbungen von Frauen besonders interessiert. Sie werden bei gleichwertiger Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.

    Sehr gute Rahmenbedingungen, um berufliche und Familienaufgaben zu vereinbaren, wie zum Beispiel moderne Arbeitszeitmodelle gewährleisten wir über unsere Selbstverpflichtung "Die Landesregierung – ein familienfreundlicher Arbeitgeber".

    Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich auch für Teilzeitkräfte geeignet. Gehen entsprechende Bewerbungen ein, wird geprüft werden, ob den Teilzeitwünschen im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten (insbesondere Anforderung der Stelle, gewünschte Gestaltung der Arbeitszeit) entsprochen werden kann.

    Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten, die durch Familienarbeit oder ehrenamtliche Tätigkeit erworben wurden, werden bei der Beurteilung der Qualifikation im Rahmen des § 8 Abs. 1 des Landesgleichstellungsgesetzes berücksichtigt.