Michael Wiehn

vor 3 Wochen · 2 min. Lesezeit · ~10 ·

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gesellschaftliche Integration ist kein Selbstläufer

gesellschaftliche Integration ist kein Selbstläufer

Durch meine ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit und mein empathisches Auftreten gelingt es mir, sowohl Kunden als auch Kolleginnen und Kollegen langfristig zu überzeugen und zu motivieren. Ich schätze die Bedeutung eines respektvollen Miteinanders und setze mich aktiv für eine offene und wertschätzende Unternehmenskultur ein, in der sich jede Person entfalten kann. Meine Flexibilität und Bereitschaft, mich neuen Herausforderungen zu stellen, runden mein Profil ab und machen mich zu einem zuverlässigen Partner für Ihr Unternehmen.

 

Als Vater von 5 Kindern entwickelt man, oft ohne es zu merken, neue Eigenschaften, welche einem auch im Berufsleben behilflich sein können. Es erfordert Mut, Verständnis und vor allem die Bereitschaft, Barrieren zu überwinden. Dieses Thema begleitet mich tagtäglich im Berufsleben. Die berufliche Eingliederung von Menschen mit Behinderung ist für viele Unternehmer noch immer ein schwieriges Thema, mit dem sie sich nicht auseinandersetzen möchten. Doch kann ich behaupten, das Vielfalt als Bereicherung angesehen werden sollte. Denn Menschen die körperlich eingeschränkt sind, besitzen oft einen starken Geist und offenbaren dadurch eine ausergewöhnliche Stärke im Privat und Berufsleben. Der (Paragraph) § 49 SGB IX Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben begleitet mich bei der Beratung von Unternehmern im Bereich Lohnkostenzuschüsse, Zusatzurlaub, besonderer Kündigungsschutz und Ausgleichsabgaben für Menschen mit einem Handicap und bringt neue Ansichten für alle mit sich. Der § 49 SGB IX ist die zentrale Norm für die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderungen, die darauf abzielen, ihre Erwerbsfähigkeit zu sichern und eine dauerhafte Teilhabe am Arbeitsmarkt zu ermöglichen, was auch ein wesentlicher Teil einer nachhaltigen Personalentwicklung für Arbeitgeber ist, da es Unterstützung bei Qualifizierung, Anpassung und Sicherung von Arbeitsplätzen bietet, um Inklusion zu fördern und Mitarbeiter langfristig zu binden. Es umfasst Maßnahmen wie Berufsvorbereitung, Weiterbildung, individuelle betriebliche Qualifizierung (Unterstützte Beschäftigung), Hilfen zur Arbeitsplatzsicherung und die Förderung der Selbstständigkeit, wobei auch Kostenübernahmen für Assistenz, Hilfsmittel und Arbeitsassistenz geregelt werden. Dabei stelle ich stets sicher, dass die Rahmenbedingungen des § 49 SGB IX LTA nicht nur als bürokratische Hürde verstanden wird, sondern als Chance für nachhaltige Personalentwicklung. Für mich sind diese Instrumente eine Art Brückenbauer zwischen gesellschaftlicher Verantwortung und wirtschaftlichem Erfolg. Durch diese Situation zeigt es sich mir immer wieder, dass die investition in inklusive Arbeitsplätze sich nicht nur finanziell positiv auswirkt, sondern vor allem menschlich. 

 

                                       Echte Bereicherung entsteht dort, wo Vielfalt willkommen geheißen wird. 

Außerdem bin ich fähig die Schwerbehindertenvertretung in Ihrem Unternehmen zu übernehmen, dies ist ein großer Gewinn für die Inklusion im Unternehmen, da eine aktive SBV die Chance erhöht, eine inklusive und unterstützende Arbeitsumgebung zu schaffen. Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung im Verkauf verfüge ich über ein breites Spektrum an Kenntnissen in der Kundenbetreuung und Stammkundenpflege. Ich habe Büros erfolgreich geleitet und dabei die Effizienz und Teamdynamik nachhaltig verbessert. Aufgrund meiner Qualifikationen in der Buchhaltung, insbesondere im Umgang mit der Software Datev, biete ich eine übersichtliche Finanzverwaltung an. Zudem habe ich Mitarbeiter und Auszubildende begleitet, ihre Entwicklung gefördert und ein positives Arbeitsumfeld geschaffen. Meine berufliche Laufbahn wurde maßgeblich von einer Kombination aus Führungskompetenz, Fachwissen und Engagement geprägt.

Mein Ziel ist die kontinuierliche Weiterentwicklung meiner Fähigkeiten und die aktive Mitarbeit bei der Erreichung von Unternehmenszielen für meine Arbeit - und Auftraggeber.

Sozialgesetzbuch Neuntes Buch - Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen — (Artikel 1 des Gesetzes v. 23. Dezember
2016, BGBI. | S. 3234) (Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB IX)
§ 49 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Verordnungsermachtigung
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