Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin - Winsen (Luhe), Deutschland - Landkreis Harburg

Landkreis Harburg
Landkreis Harburg
Geprüftes Unternehmen
Winsen (Luhe), Deutschland

vor 4 Wochen

Lena Wagner

Geschrieben von:

Lena Wagner

beBee Recruiter


Beschreibung
Der Landkreis Harburg in 21423 Winsen (Luhe) hat für die Abteilung Ordnung und Verbraucherschutz für** **den Kehrbezirk Harburg II mit Sitz Winsen (Luhe) zum eine / einen

**bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin /**

**bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger (m/w/d)**

***

zu bestellen:
Der Kehrbezirk umfasst im wesentlichen folgende Gebiete

Gemeinde Stelle:
Ortsteile Fliegenberg, Rosenweide und Wuhlenburg, Teile von den Ortsteilen Stelle und Ashausen

Stadt Winsen (Luhe)

Ortsteile Gehrden, Hoopte, Stöckte, Teile der Kernstadt Winsen

Weitere Informationen über den Zuschnitt der Kehrbezirke erhalten Sie im Internet unter unter dem Suchbegriff "Kehrbezirke Landkreis Harburg" oder bei der unten genannten Kontaktperson.

Die Bestellung erfolgt längstens für eine Dauer von 7 Jahre unter Berücksichtigung der Altersgrenze von 67 Jahren. Die Bewerberin /Der Bewerber muss die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbstständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks besitzen.

Die Bewerbungen müssen spätestens am ** **im verschlossenen Umschlag beim Landkreis Harburg eingehen.

Folgende Unterlagen sind als Original oder in Kopie einzureichen:

- Schriftliche Bewerbung, die den Vor
- und Familienamen, die Anschrift und eine Telefonnummer und soweit vorhanden, die elektronischen Kontaktdaten des Bewerbers (m/w/d) enthält
- Tabellarischer Lebenslauf mit genauen Angaben über die berufliche Vorbildung und den beruflichen Werdegang
- Nachweis über das Vorliegen der Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle
- Zeugnisse über die Gesellenprüfung und die Meisterprüfung oder über gleichwertige Qualifikationen. Im Fall einer in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz erworbenen Berufsqualifikation sind die nach - 6 EU/EWR-Handwerk-Verordnung vorzulegenden Unterlagen und Bescheinigungen erforderlich
- Nachweise über die bisherigen Schornsteinfegertätigkeiten in Vollzeit oder in Teilzeit mit mindestens 50 % der Regelarbeitszeit für die letzten 15 Jahre
- Nachweis über abgeleisteten Wehr-/ Zivildienst, Mutterschutzzeit, Elternzeit oder sonstigen Ausfallzeiten, sofern innerhalb der letzten 15 Jahre die Berufsfähigkeit nach der Gesellenprüfung davon unterbrochen wurde.
- Zustimmungserklärung zur Einholung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Erklärung darüber, ob innerhalb der letzten 12 Monate gegen die Bewerberin / den Bewerber strafrechtliche Verurteilungen ergangen sind, ein gerichtliches Strafverfahren anhängig ist oder ein anhängiges Ermittlungsverfahren bekannt ist
- Erklärung, dass die Bewerberin / der Bewerber gesundheitlich geeignet ist, die Aufgaben wahrzunehmen
- Nachweis über die Beantragung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei der Behörde nach - 30 Abs.5 Bundeszentralregistergesetz
- Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Berufsqualifikation in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz erworben haben, haben daneben eine Bescheinigung der zuständigen Stelle ihres oder seines Herkunftsstaates darüber vorzulegen, dass die Ausübung des Gewerbes nicht wegen Unzuverlässigkeit untersagt ist. Werden im Herkunftsstaat diese Unterlagen nicht ausgestellt, so kann die Bewerberin / der Bewerber eine Versicherung an Eides statt vorlegen. In Staaten, in denen es eine Versicherung an Eides statt nicht gibt, wird diese durch eine Bescheinigung über eine feierliche Erklärung ersetzt, die die Bewerberin / der Bewerber vor einer zuständigen Behörde, einem Notar oder einer entsprechend befugten Berufsorganisation des Herkunftsstaates abgegeben hat.
- Nachweise über erworbene Zusatzqualifikationen, wie Betriebswirt Handwerk, Gebäudeenergieberater, abgeschlossenes berufsbezogenes Hochschulstudium

(z. B. Versorgungstechnik, technische Gebäudeausrüstung), Ausbildungsbefugnis im Schornsteinfegerhandwerk.
- Nachweise über berufsspezifische und produktneutrale Fort
- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie Referententätigkeiten in den letzten 7 Jahren.
- Nachweise über die Zertifizierung des eigenes Betriebes (bei Kehrbezirksinhabern) nach ZDH-ZERT oder über die Beschäftigung in einem zertifizierten Betrieb (bei Arbeitnehmerinnen / Arbeitnehmern) für die letzten 3 Jahre
- Erklärung, dass der Bewerber (m/w/d) in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen lebt, insbesondere das keine Verbindlichkeiten gegenüber öffentlich-rechtlichen Institutionen bestehen.

**Folgende Unterlagen sind darüber hinaus nur von derzeitigen und ehemaligen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern (m/w/d) vorzulegen, sofern sie einer anderen Aufsichtsbehörde unterliegen bzw. unterlagen**:

- Schriftliche Erklärung, ob der Bewerber (m/w/d) Inhaber eines Bezirks ist oder war, zu welcher Aufsichtsbehörde der Kehrbezirk gehört, ob die Bestellu

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