2. Beigeordneter - Hannover, Deutschland - Stadt Mühlhausen

Stadt Mühlhausen
Stadt Mühlhausen
Geprüftes Unternehmen
Hannover, Deutschland

vor 4 Wochen

Lena Wagner

Geschrieben von:

Lena Wagner

beBee Recruiter


Beschreibung
Tätigkeitsaufnahme



Vertragsart

Kommunale/r Wahlbeamte/r

Ansprechpartner

Frau Gundermann

**Tel.**:

Bewerbungsfrist



Wir weisen darauf hin, dass nur vollständig und fristgerecht eingereichte Bewerbungen berücksichtigt werden.

Kosten, die im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren entstehen, werden nicht erstattet.

2. Beigeordneter (m/w/d)

Die Große kreisangehörige Stadt Mühlhausen/Thüringen Einwohner) ist das wirtschaftliche und kulturelle Zentrum Nordwest-Thüringens. Die mittelalterliche Reichsstadt steht für eine einzigartige Stadtgeschichte und gleichzeitig mit der Ausrichtung als Smart City und mit dem Ziel der Klimaneutralität bis 2035 für Modernität und Zukunft. Sie legt darüber hinaus besonderen Wert auf den gesellschaftlichen Zusammenhalt in der Stadt, den sie deutlich stärken möchte.

Aus diesem Grund ist in der Stadtverwaltung Mühlhausen zum 01. Januar 2024 die Stelle des zweiten Beigeordneten (m/w/d) zu besetzen.

**Ihre Aufgaben**:
Der/die Beigeordnete ist zweite/r Stellvertreter/in des Oberbürgermeisters und Leiter/in des Dezernates III der Stadtverwaltung.

Zu den zu verantwortenden Aufgabengebieten des Dezernates III gehören:

- Soziales
- Ehrenamt
- Ortsteile
- Kindergärten
- Kultur
- Sport
- Stadtarchiv / Stadtbibliothek / Synagoge

Die Übertragung weiterer Aufgaben und Änderungen in der Dezernatsverteilung bleiben vorbehalten. Die Mitwirkung der/des Beigeordneten im Stadtrat, in Ausschüssen, Aufsichtsräten, Beiräten, Zweckverbänden und weiteren Gremien gehört ebenso zur Tätigkeit.

**Was wir uns von Ihnen wünschen**:
Gesucht wird eine engagierte, verantwortungsbewusste und erfahrene Persönlichkeit. Erwartet wird neben einer überdurchschnittlichen Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit auch ein ausgeprägtes Verhandlungs
- und Organisationsgeschick. Ebenso wird die Bereitschaft und Fähigkeit zur vertrauensvollen und loyalen Zusammenarbeit mit dem Stadtrat und dem Oberbürgermeister und der Bürgermeisterin erwartet.

Es ist wünschenswert, dass der/die zukünftige Stelleninhaber/in die Stadt Mühlhausen als Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt wählt.

Die Bewerberin/ der Bewerber muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

- Diplom-/ Magister-/ Masterabschluss (Universität) in der Fachrichtung Sozial-, Erziehungs-, Kultur
- oder Sprach-/ Literaturwissenschaften
- umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen auf den Gebieten des von ihr/ihm zu führenden Geschäftsbereiches (Dezernat III)
- eine mindestens 5-jährige Berufserfahrung in einer Führungsposition in der öffentlichen Verwaltung
- die Fähigkeit zur konstruktiven Zusammenarbeit mit kommunalpolitischen Gremien
- ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein
- die Fähigkeit, den übertragenen Geschäftsbereich mit Durchsetzungsvermögen leistungsorientiert und wirtschaftlich zu führen
- hohe Sozialkompetenz, herausragende Einsatzbereitschaft auch außerhalb der Regelarbeitszeit
- Erfüllung der beamtenrechtlichen Voraussetzungen für die Ernennung in ein Beamtenverhältnis auf Zeit nach dem Thüringer Beamtengesetz
- örtliche Kenntnisse (wünschenswert)

**Wir bieten Ihnen**:
Besoldung nach der Besoldungsgruppe A 16.

Die Einstellung erfolgt in das Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von sechs Jahren.

Die Wahl soll in der Stadtratssitzung am erfolgen.

Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Nachweis über Beantragung eines Führungszeugnisses für eine Behörde, Zeugniskopien, Nachweis über bisherige Tätigkeiten) reichen Sie bitte bis zum 01. September 2023, bevorzugt online, ein.

Um ein ordnungsgemäßes Auswahlverfahren zu gewährleisten, werden die Grunddaten der Bewerber/innen bis zum Abschluss des Verfahrens elektronisch erfasst und gespeichert. Sollten Sie mit dieser Verfahrensweise nicht einverstanden sein, besteht die Möglichkeit schriftlich zu widersprechen. Die Daten nicht berücksichtigter Bewerber/innen werden nach Abschluss des Verfahrens vernichtet.

Dr. Bruns
Oberbürgermeister

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