Sachbearbeiter/innen Im Bereich Ausländerwesen - Bergheim, Deutschland - Rhein-Erft-Kreis
Beschreibung
Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Ordnungsamt, Abteilung "Ausländerwesen" mehrere***Sachbearbeiter/innen (m/w/d)**
***
Arbeitsbeginn:
Nächstmöglicher Zeitpunkt
Beschäftigungsdauer:
Unbefristet
Arbeitszeit:
Vollzeit oder Teilzeit
Laufbahn:
Mittlerer Dienst
Entgeltgruppe:
EG 9a TVöD VKA / A 8 LBesO A NRW
Dienstort:
Bergheim
Bewerbungsfrist:
Der Rhein-Erft-Kreis ist ein Kreis mit 10 Kommunen im Westen Nordrhein-Westfalens im Regierungsbezirk Köln. Er bietet als einer der größten Arbeitgeber in der Region eine Vielzahl an unterschiedlichen Berufsfeldern und Einstiegsmöglichkeiten in den öffentlichen Dienst.
**Ihre Aufgaben**:
Der Aufgabenbereich umfasst im Wesentlichen die selbstständige Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung/ Verlängerung von Aufenthaltstiteln inklusive der Arbeitserlaubnisverfahren und der Fertigung von Anhörungen bei Versagungen sowie die ganzheitliche ausländerbehördliche Sachbearbeitung im Rahmen laufender Asylverfahren.
Zu den Aufgaben zählt ferner die Begleitungen von Abzuschiebenden zu Flughäfen zwecks Abschiebung. Auch eine Mitarbeit im Rahmen von Verfahren vor dem zuständigen Amtsgericht bei Abschiebehaftsachen und die abschließende Begleitung zu den Haftanstalten sowie die Teilnahme bei Außenkontrollen (teilweise zu ungünstigen Zeiten wie z.B. in den frühen Morgenstunden oder am späteren Abend) gehört zu dem Aufgabengebiet.
Teamfähigkeit gilt als wichtige Bewerbungsvoraussetzung, da eine teamübergreifende Unterstützung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Haft
- und Abschiebungsangelegenheiten erforderlich ist.
Der Tätigkeitsinhalt erfordert Verhandlungsgeschick im Umgang mit und bei der Beratung von Antragstellenden und Rat suchenden Bürgerinnen und Bürger, im Umgang mit Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, beratenden Organisationen und beteiligten Dienststellen und gleichzeitig eine hohe psychische und physische Belastbarkeit sowie Durchsetzungsvermögen. Insofern sind auch Diplomatie, Einfühlungsvermögen und gleichwohl überzeugendes Auftreten bei Konflikten sowie die Fähigkeit zur konfliktfreien Zusammenarbeit im Team und anderen Dienststellen und Behörden gefragt.
Die Beteiligung an einem Bereitschaftsdienst an Wochenenden und an Feiertagen (1 x Quartal) ist ebenfalls der Stelle zugeordnet.
Gute Kenntnisse im Umgang mit den klassischen IT- Büroanwendungen werden erwartet.
Die Bereitschaft, im Rahmen von Fort
- und Weiterbildungsveranstaltungen entsprechende Kenntnisse zu erwerben, wird vorausgesetzt.
Die Eingruppierung bzw. die Beförderung erfolgt, neben den laufbahnrechtlichen Voraussetzungen, erst bei vollinhaltlicher Aufgabenwahrnehmung. Eine Einstellung erfolgt bei Vorliegen einer verwaltungsspezifischen Ausbildung unbefristet.
**Das bringen Sie mit**:
- Qualifikation für die Laufbahn der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt (vormals: mittlerer Dienst) oder
- Abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten oder
- Abschluss des Verwaltungslehrganges I oder
- Abschluss einer vergleichbaren Ausbildung
**Das bieten wir Ihnen**:
Der Rhein-Erft-Kreis arbeitet stetig an der Verbesserung der Mitarbeiterzufriedenheit.
Es wurden bereits vielfältige Angebote zur Attraktivitätssteigerung geschaffen:
- Gleitende Arbeitszeit
- Möglichkeit der Heimarbeit
- Jahressonderzahlung, betriebliche Altersvorsorge mit Arbeitgeberanteil und Entgeltumwandlung für Tarifbeschäftigte nach den jeweils geltenden tariflichen Bestimmungen
- Betriebliches Gesundheitsmanagement (z.B. vergünstigte Firmenfitness-Angebote - Urban Sports Club)
- Eigener Betriebskindergarten
- Vielfältige Fortbildungs
- und Personalentwicklungsmaßnahmen
- Kostenfreie Parkplätze und eine Kantine
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Krisensichere Arbeitsplätze
**Allgemeine Grundsätze**:
Die Stelle ist grundsätzlich auch für Teilzeitkräfte geeignet, jedoch muss die Bereitschaft bestehen, die Arbeitszeit den dienstlichen Belangen anzupassen.
Der Rhein-Erft-Kreis fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern nach dem Gleichstellungsgesetz und dem Gleichstellungsplan des Rhein-Erft-Kreises. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen oder die Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes bereits erfüllt sind.
Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.
**Haben Sie noch Fragen?**:
Wir freuen uns auf Ihre Online-Bewerbung, die Sie bis zum ausschließlich über unser Online-Bewerberportal einreichen können.
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