Rechtsanwaltsfachangestellte/n Oder - Munich, Deutschland - Redeker Sellner Dahs

Redeker Sellner Dahs
Redeker Sellner Dahs
Geprüftes Unternehmen
Munich, Deutschland

vor 4 Wochen

Lena Wagner

Geschrieben von:

Lena Wagner

beBee Recruiter


Beschreibung
Wir sind eine national und international tätige Sozietät mit derzeit über 130 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten sowie über 120 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an sechs Standorten.

Für unseren Standort **München** suchen wir in Teilzeit für den späteren Nachmittag/Abend ab sofort eine/n qualifizierte/n

**Rechtsanwaltsfachangestellte/n oder Anwaltssekretär/in (m/w/d)**

**Ihr Tätigkeitsgebiet**:

- Eigenständige Organisation und Führung eines Anwaltssekretariats
- Erstellung von Rechnungen, Präsentationen und Kontaktlisten
- Planung und Überwachung von Fristen und Terminen
- Organisation und Vorbereitung von Reisen und Besprechungen
- Freundlicher und souveräner Umgang mit Mandanten und Behörden

**Ihr Qualifikationsprofil**
- Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur/zum Rechtsanwaltsfachangestell‐ten/Rechtsfachwirt(in) oder eine vergleichbare Ausbildung im Sekretariatsbereich
- Einschlägige Berufserfahrung
- Sehr gute MS‐Office‐Kenntnisse und Sicherheit in der deutschen Rechtschreibung
- Organisationstalent und Eigeninitiative, verantwortungsbewusste Arbeitsweise
- Sehr gute kommunikative Fähigkeiten sowie ein gepflegtes Erscheinungsbild

**Wir bieten Ihnen**
- einen attraktiven Arbeitsplatz in modern ausgestatteten Büroräumen in allerbester Innenstadtlage
- flexible Arbeitszeiten
- eine überdurchschnittliche Vergütung mit 13. Monatsgehalt und Urlaubsgeld
- Jobticket
- Fortbildungsmöglichkeiten
- mehrmals im Jahr Kanzlei‐Events
- Herausforderung, Spaß und keine Langeweile in einem dynamischen Team

Wir freuen uns über Ihre aussagekräftige schriftliche Bewerbung an:
**Ihre Ansprechpartnerin**:
**Anne‐Katrin Nowak**

Willy‐Brandt‐Allee 11
53113 Bonn
T ‐423
F ‐99

**Datenschutz‐Hinweis**:
Wir bitten Sie, uns keine personenbezogenen Daten besonderer Kategorien im Sinne von Art. 9 Abs. 1 DS‐GVO zu übermitteln, es sei denn, die Übermittlung derartiger Daten erscheint aus Ihrer Sicht zur Wahrnehmung Ihrer Rechte oder zur Erfüllung rechtlicher Pflichten aus dem Arbeitsrecht, dem Recht der sozialen Sicherheit und des Sozialschutzes erforderlich.

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