Regierungs­vermessungs­ober­inspektor­anwärter: - Duesseldorf, Deutschland - Bezirksregierung Münster

Lena Wagner

Geschrieben von:

Lena Wagner

beBee Recruiter


Beschreibung
STELLENAUSSCHREIBUNG

Regierungsvermessungsoberinspektoranwärter/-innen
(m/w/d)

zum

FACHBEREICH
Dezernat 31 "Kommunalaufsicht, Katasterwesen" oder

Dezernat 33 "Ländliche Entwicklung, Bodenordnung" in Coesfeld

AUSBILDUNG
Die Ausbildung dauert 12 Monate. Die Stammdienststelle ist in

Münster bzw. in Coesfeld.

VERGÜTUNG

Während der Ausbildung als Beamtin bzw. Beamter auf Widerruf

erhalten Sie monatlich Anwärterbezüge in Höhe von ca. 1.400

Euro. Darüber hinaus wird ein Anwärtersonderzuschlag in Höhe
von 70% des Anwärtergrundbetrages gezahlt (insgesamt ca. 2.380

Euro brutto).

BEWERBUNGSFRIST

AUSBILDUNG

Der Vorbereitungsdienst wird auf Grundlage der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die

Laufbahn des vermessungstechnischen Dienstes im Lande Nordrhein-Westfalen, Ämtergruppe des ers
- ten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 (Ausbildungs
- und Prüfungsverordnung Vermessung LG 2.1
- VAPV 2.1) durchgeführt.

Die praktischen Abschnitte sind an unterschiedlichen Einrichtungen zu absolvieren (u.a. Katasterämter

und kommunale Vermessungs-, Liegenschafts
- oder Planungsämter) und werden durch Lehrgänge am

Bergischen Studieninstitut in Wuppertal unterstützt.

Der Schwerpunkt der Ausbildung wird überwiegend durch die Bereiche Liegenschaftskataster, Raum
- und Bodenordnung, Bauleitplanung, Geodatenmanagement und Grundstückswertermittlung gebildet.

Hier wird ausgebildet:
Die Ausbildung erfolgt im Dezernat 31 am Standort Münster und im Dezernat 33 am Standort Coesfeld.

Dezernat 31: Im Bereich des Katasterwesens lernen Sie die unterschiedlichen Aufsichtsbereiche (Auf
- sicht über die Katasterbehörden, Aufsicht über die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure und

Aufsicht über die Gutachterausschüsse für Grundstückswertermittlung) kennen und erhalten Einblicke

in die unterschiedlichsten Fallgestaltungen aus der Praxis und deren Bezug zu den Rechtsgrundlagen.

Dezernat 33: Am Standort Coesfeld werden aktive Landgestalter gesucht Mitten in der Parklandschaft

des Münsterlandes arbeiten derzeit etwa 80 Personen in der Flurbereinigung. Von dort aus wird aktuell

eine Fläche von insgesamt etwa ha neugestaltet. In der Flurbereinigungsbehörde in Coesfeld

beschäftigen Sie sich in kleinen Planungsteams mit technischen und planerischen Prozessen von Bo
- denordnungsverfahren.

Der ländliche Raum dient heute nicht mehr ausschließlich zur Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte,

sondern darüber hinaus in zunehmendem Maße als Wohn-, Lebens-, Natur
- und Erholungsraum sowie

bei der Bewältigung der Auswirkungen des Klimawandels als Standort erneuerbarer Energien. Diese

unterschiedlichen Ansprüche führen zu flächenbezogenen Nutzungskonflikten, die durch die Umset
- zung von Infrastrukturmaßnahmen und die Ausweisung von Siedlungs
- oder Gewerbeflächen verschärft

werden.

Durch den Einsatz der Bodenordnung fördert die Bezirksregierung Münster die Entwicklung des ländli
- chen Raums entsprechend der regionalpolitischen Zielsetzungen, indem unvermeidliche Flächeninan
- spruchnahmen agrarstrukturell verträglich, unter Berücksichtigung natur
- und artenschutzrechtlicher

Belange umgesetzt werden.

Die Einstellung in den 12-monatigen Vorbereitungsdienst erfolgt unter Berufung in das Beamtenverhält
- nis auf Widerruf, d.h. mit Bestehen oder endgültigem Nichtbestehen der Laufbahnprüfung endet das

Beamtenverhältnis. Wir bilden bedarfsgerecht aus. Eine Übernahme nach Bestehen der Prüfung im

Dezernat 31 oder 33 ist beabsichtigt.

VORAUSSETZUNGEN

Die Einstellung in den Vorbereitungsdienst setzt gemäß - 1 Abs. 2 der Ausbildungs
- und Prüfungsord
- nung Vermessung LG 2.1 - VAPV 2.1 voraus:

die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Ingenieurin" oder "Ingenieur" nach dem Inge
- nieurgesetz und

mindestens ein mit dem Bachelorgrad abgeschlossenes Studium an einer Fachhochschule, einer

Universität oder ein gleichwertiger Abschluss einer anderen gleichstehenden Hochschule. Dabei

müssen

a) im Rahmen des Studiums mindestens 180 ECTS-Punkte erworben worden sein und

b) durch dieses oder ein ergänzendes Studium der Erwerb von Fachkenntnissen in mindestens

neun der in Anlage 7 zur VAPV 2.1 aufgeführten Wissensgebieten nachgewiesen werden (s.

Anlage zu dieser Ausschreibung).

Aus laufbahnrechtlichen Gründen können weiterhin nur diejenigen Bewerberinnen und Bewerber be
- rücksichtigt werden, die

am Ende der Ausbildung nach erfolgreicher Prüfung (Oktober 2025) das 42. Lebensjahr noch nicht

vollendet haben,

die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union bzw. eines Staates mit EU
- Rechtsabkommen besitzen und

gesundheitlich geeignet sind sowie ein Führungszeugnis ohne Eintragungen vorweisen können.

BEWERBUNG

Die eingehenden Bewerbungen werden einer Vorauswahl unterzogen. Dazu bedarf es aussagekräftiger

Bewerbungsunterlagen. Erforderlich sind neben dem Bewerbungsschreiben ein

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