Technisches Verfahrensmanagement in Der Bauprüfung - Hamburg, Deutschland - Stadt Hamburg

Stadt Hamburg
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Geprüftes Unternehmen
Hamburg, Deutschland

vor 3 Wochen

Lena Wagner

Geschrieben von:

Lena Wagner

beBee Recruiter


Beschreibung
**Wir über uns**:
Der Bezirk Hamburg-Mitte mit derzeit ca Einwohnerinnen und Einwohnern umfasst 21 Stadtteile mit unterschiedlichster Prägung. Die Bandbreite reicht von hochurbanen Stadtteilen in der City, Gebieten mit innerstädtischen Entwicklungspotentialen, Sanierungs
- und großflächigen Gewerbe
- und Industriegebieten bis hin zu kleinstädtischen und dörflichen Stadtteilen in den Randlagen des Bezirks. Entsprechend vielfältig und anspruchsvoll stellen sich die Bauprojekte dar.

Das Fachamt Bauprüfung ist zuständig für die Durchführung der Hamburgischen Bauordnung. Das Fachamt besteht aus fünf technischen Abteilungen und einer Verwaltungsabteilung mit insgesamt ca. 75 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Im Podcast erfahren Sie mehr zur Arbeit in der Bauprüfung.

Ihre Mitarbeit im regionalen Katastrophenschutz des Bezirksamtes Hamburg-Mitte wäre uns ebenfalls wichtig.

Hier finden Sie weitere Informationen zur Arbeitgeberin Freie und Hansestadt Hamburg.

**Ihre Aufgaben**:

- Durchführung und Koordinierung von Baugenehmigungsverfahren, schwerpunktmäßig konzentrierten Verfahren nach - 62 HBauO für Gebäude der Gebäudeklassen 3 bis 5 und für Sonderbauten sowie entspr. Verfahren nach - 63 HBauO
- Antragsprüfung in baurechtlicher und bautechnischer Hinsicht, Beurteilung von Brandschutzkonzepten, Prüfung des Baunebenrechts, Koordination aller Beteiligten, etc.
- Aufsetzen von Verpflichtungsermächtigungen (Baulasten) sowie Einschätzen von Gefahrenzuständen und Treffen von Sofortentscheidungen
- Überwachung der Bauausführung, Durchführung von Verfahren zur Herstellung ordnungsgemäßer Zustände sowie Abhilfeprüfungen bei Widersprüchen
- eigenständige Durchführung von Beratungen und Verfahrenskonferenzen

**Ihr Profil**:
**Erforderlich**
- Hochschulabschluss (Bachelor oder gleichwertig) der Fachrichtung Bauingenieurwesen oder Architektur oder
- gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen sowie
- eine jeweils mindestens dreijährige Berufspraxis in den für die zu besetzende Stelle einschlägigen Fachgebieten

Sie können sich auch bewerben, wenn Sie die geforderte praktische Erfahrung in Ingenieursaufgaben noch nicht besitzen. Ihnen werden dann zunächst noch nicht alle Tätigkeiten der ausgeschriebenen Stelle übertragen. Sie erhalten das Ihrer Qualifikation und den übertragenden Aufgaben entsprechende tarifliche Entgelt.

**Vorteilhaft**
- umfassende, praxisgereifte Kenntnisse des Planungs
- und Bauordnungsrechts, des allgemeinen Verwaltungsrechts sowie des Baunebenrechts und sonstiger Vorschriften, wie Bauprüfdienste und technische Richtlinien
- selbstständiges und strukturiertes Arbeiten, Fähigkeit zur Prioritätensetzung und Verantwortungsübernahme für Ihr Handeln sowie Offenheit für Veränderungsprozesse
- Fähigkeit zur interdisziplinären Zusammenarbeit mit anderen Dienststellen sowie Teamorientierung
- ein gutes Urteilsvermögen sowie die Fähigkeit zur eigenständigen Entwicklung von Lösungswegen für Problemstellungen
- Verhandlungsgeschick und Dienstleistungsorientierung

**Unser Angebot**:

- eine Stelle, unbefristet, schnellstmöglich zu besetzen
- Bezahlung nach Entgeltgruppe 12 TV-L (Entgelttabelle)
- flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten (zertifiziert mit dem Hamburger Familiensiegel) mit 30 Tagen Urlaub pro Jahr
- betriebliche Altersversorgung und vermögenswirksame Leistungen
- betriebliche Gesundheitsförderung
- moderne Arbeitsplätze und eine gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr
- umfassende Fort
- und Weiterbildungsmöglichkeiten

**Ihre Bewerbung**:
Bitte übersenden Sie uns folgende Dokumente:

- Anschreiben,
- tabellarischer Lebenslauf,
- Nachweise der geforderten Qualifikation,
- aktuelle Beurteilung bzw. aktuelles Zeugnis (nicht älter als 3 Jahre),
- für die Berücksichtigung einer Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Auswahlverfahren einen Nachweis,
- Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte unter Angabe der personalaktenführenden Stelle (nur bei Beschäftigten des öffentlichen Dienstes).

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