Stellvertretende Einrichtungsleitung - Oldenburg, Deutschland - Stadt Oldenburg

Stadt Oldenburg
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Geprüftes Unternehmen
Oldenburg, Deutschland

vor 2 Wochen

Lena Wagner

Geschrieben von:

Lena Wagner

beBee Recruiter


Beschreibung
für die Kindertagesstätte Eßkamp

**Die Stelle auf einen Blick**:
**Funktion**:
**Stellvertretende Einrichtungsleitung und pädagogische Fachkraft in der Funktion einer Springkraft (w/m/d)**
- Amt:

- Amt für Jugend und Familie
- Fachdienst:

- Kindertagesbetreuung
- Einrichtung:

- Kindertagesstätte Eßkamp
- Entgeltgruppe:

- S 13 TVöD
- Wochenarbeitszeit:

- Vollzeit, wobei die Stelle grundsätzlich teilzeitgeeignet ist
- Termin der Einstellung:

- nächstmöglicher Zeitpunkt
- Beschäftigungsdauer:

- unbefristet
- Ende der Bewerbungsfrist:

- 10. März 2024

**Nichts Passendes dabei?**

Wir sind stets auf der Suche nach qualifizierten und motivierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für den städtischen Kindertagesstättenbereich und freuen uns über Ihre Initiativbewerbung. Hier gelangen Sie zur Initiativausschreibung ». Bitte bewerben Sie sich ausschließlich online.

**Das Aufgabengebiet****:
In der Kindertagesstätte Eßkamp werden Kinder vom ersten bis zum sechsten Lebensjahr in einer Kindergartengruppe, einer Integrationsgruppe sowie zwei Krippengruppen in der Zeit von 8.00 bis 14.30 beziehungsweise 16.00 Uhr, zuzüglich Sonderöffnungszeiten, betreut.

Die städtischen Kindertagesstätten haben ein gemeinsames Leitbild für die Arbeit der Einrichtungen entwickelt. Hier gelangst Du zum Leitbild » (PDF, 39,9 KB, barrierefrei).

Weitere Informationen zu den städtischen Kindertagesstätten findest Du hier ».

**Deine Aufgaben****:
als stellvertretende Leitung
- Organisation des laufenden Betriebes
- Personalführung
- Planung, Gestaltung und Durchführung der Elternarbeit sowie der Öffentlichkeitsarbeit, auch im Stadtteil
- Umsetzung des pädagogischen Konzepts der Einrichtung innerhalb der Rahmenkonzeption für städtische Kindertagesstätten sowie dessen Evaluation und Weiterentwicklung
- Budgetverwaltung
- Sicherstellung des Verfahrens zum Kinderschutz nach - 8a SGB VIII
- Zusammenarbeit mit anderen Institutionen und Fachdiensten des Amtes für Jugend und Familie.
- Allgemeine Verwaltungsaufgaben einer Bereichsleitung
- Leiten und Führen von Dienst und Teambesprechungen
- Zusammenarbeit mit dem Fachdienst Kindertagesbetreuung und der Fachdienstleitung

als pädagogische Fachkraft
- Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern im Elementarbereich unter Berücksichtigung der städtischen Rahmen
- sowie der jeweiligen Einrichtungskonzeption
- kindgerechte Planung und Durchführung von einrichtungsbezogenen Angeboten unter Zuhilfenahme von den in der Einrichtung eingesetzten Beobachtungsverfahren
- regelmäßige Teilnahme an Dienst
- und Teambesprechungen sowie Reflexion der pädagogischen Arbeit
- Gestaltung und Mitwirkung an einer aktiven Zusammenarbeit mit Eltern zur individuellen Förderung der Kinder
- Dokumentation des pädagogischen Alltags und der individuellen Lernentwicklung der Kinder

**Dein Profil****:
**Formale Voraussetzungen**
- Ausbildung als staatlich anerkannte Erzieherin oder staatlich anerkannter Erzieher,
- erfolgreich abgeschlossenes Studium der Sozialen Arbeit (Diplom/Bachelor) oder ein vergleichbarer Abschluss mit sozial
- und kindheitspädagogischen Inhalten inklusive einjähriger einschlägiger Berufserfahrung

**Fachliche /// Persönliche /// Soziale Kompetenzen**
- Freude an der eigenständigen Arbeit in den Bereichen Bildung, Erziehung und Betreuung
- Fähigkeit, alle Kinder entsprechend der Vielfalt des menschlichen Lebens unterschiedslos einzubinden und jedes Kind entsprechend seiner Bedürfnisse individuell zu fördern
- Reflexionsvermögen bezogen auf die eigene Haltung in der Arbeit mit Kindern, Eltern und dem Team
- angemessene kommunikative Fähigkeiten
- Flexibilität und Kreativität sowie Begeisterungsfähigkeit
- Einfühlungsvermögen und Teamfähigkeit

Berufserfahrungen als (stellvertretende) Einrichtungsleitung sind wünschenswert.

Die ausgeschriebene Tätigkeit darf von Personen, die nach dem 31. Dezember 1970 geboren wurden, nur ausgeübt werden, wenn ein ausreichender Impfschutz oder eine Immunität gegen Masern nachgewiesen wird. Vor Beginn der Tätigkeit ist deshalb entweder eine Impfdokumentation oder ein ärztliches Zeugnis darüber vorlegen, dass ein den Empfehlungen der ständigen Impfkommission des Robert-Koch-Instituts (STIKO) entsprechender Impfschutz oder eine Immunität gegen Masern besteht. Kann aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden, ist dies ebenfalls durch ein ärztliches Zeugnis zu belegen.

**Unser Angebot****:

- abwechslungsreiche und interessante Tätigkeit in einem kollegialen Umfeld
- Fachberatung und Supervision
- sichere Bezahlung und krisenfester Arbeitsplatz
- Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben
- sechs Wochen Urlaub im Jahr
- Betreuung für Kinder von Mitarbeitenden bis drei Jahre bei unseren Stadtzwergen
- Jahressonderzahlung sowie betriebliche Altersvorsorge
- leistungsorientierte Bezahlung
- persönliche und fachliche Fort
- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- Firmenfitn

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