Fachkraft Für Arbeitssicherheit - Saarbrucken, Deutschland - Land Saarland

Land Saarland
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Geprüftes Unternehmen
Saarbrucken, Deutschland

vor 3 Wochen

Lena Wagner

Geschrieben von:

Lena Wagner

beBee Recruiter


Beschreibung
Fachkraft für Arbeitssicherheit (m/w/d) beim Ministerium für Inneres, Bauen und Sport des Saarlandes, Landespolizeipräsidium

**Bewerbungsfrist**
**Dienstverhältnis**
- Arbeitnehmer**Entgelt / Besoldung**
- TV-L E 9b - TV-L E 9b /**Teilzeit / Vollzeit**
- beides möglich**Wochenarbeitszeit**
- 39.5**Erforderliches Studium**

**Behörde**
- Ministerium für Inneres, Bauen und Sport (Polizeibereich)**Arbeitsort**
- Mainzer Straße 136
Saarbrücken**Stellenausschreibung**

**des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport**

**vom 7. März 2024**

Beim Ministerium für Inneres, Bauen und Sport des Saarlandes, Landespolizeipräsidium, Direktion LPP 3 Personal/Recht, LPP 33 Polizeiärztlicher Dienst, sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt zwei Stellen als

**Fachkraft für Arbeitssicherheit (m/w/d)**

durch Tarifbeschäftigte (m/w/d) in Vollzeit zu besetzen.

**Das Aufgabenprofil**:
Das Aufgabengebiet umfasst die Unterstützung der Behördenleitung in allen Fragen des Arbeitsschutzes, der Arbeitssicherheit sowie der Unfallverhütung.

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit hat insbesondere
- die Behördenleitung oder die sonst für Arbeitsschutz und Unfallverhütung Verantwortlichen zu beraten bei
- allen Fragen zur Arbeitsstättenverordnung,
- der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen,
- der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufes, der Arbeitsumgebung und bei sonstigen Fragen der Ergometrie.
- die Betriebsanlagen und die technischen Arbeitsmittel vor der Inbetriebnahme und Arbeitsverfahren insbesondere vor deren Einführung sicherheitstechnisch zu überprüfen.
- die Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beobachten und im Zusammenhang damit
- die Arbeitsstätten in regelmäßigen Abständen zu begehen und festgestellte Mängel der Behördenleitung oder den sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung Verantwortlichen mitzuteilen, Maßnahmen zur Beseitigung dieser Mängel vorzuschlagen und auf deren Durchführung hinzuwirken,
- sicherheitstechnische Begehungen vorzunehmen, mit Behörden und Berufsgenossenschaften zusammenzuarbeiten und arbeitssicherheitsrelevante Dokumentationen und die Berichtsführung abzuwickeln,
- die Fortschreibung aller sicherheitstechnisch relevanten Gefährdungsbeurteilungen sicherzustellen,
- im Arbeitsschutzausschuss
- des Landespolizeipräsidiums des Saarlandes,
- der Landesfeuerwehrschule des Saarlandes sowie
- der Abteilung V - Verfassungsschutz beim Ministerium für Inneres, Bauen und Sport des Saarlandes,

teilzunehmen und inhaltlich mitzuarbeiten,
- brandschutztechnische Aufgaben, wie Koordinierung und Durchführung von Räumungsübungen und brandschutztechnischen Unterweisungen aller Mitarbeitenden zu organisieren,
- Ursachen von Arbeitsunfällen zu untersuchen, die Untersuchungsergebnisse auszuwerten und der Behördenleitung Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen vorzuschlagen.
- darauf einzuwirken, dass sich alle Mitarbeitenden in der Organisation den Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung entsprechend verhalten, diese insbesondere über die Einrichtung und Maßnahmen zur Abwehr dieser Gefahren zu belehren und bei der Schulung der Sicherheitsbeauftragten mitzuwirken.

**Ihre Qualifikation**:
Gemäß den Richtlinien für Fachkräfte für Arbeitssicherheit in der Landesverwaltung des Saarlandes dürfen als Fachkräfte nur Personen bestellt werden, die über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche Fachkunde und Eignung verfügen.

**Benötigte Kenntnisse**:

- Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung im handwerklichen/technischen Bereich und eine abgeschlossene Weiterbildung zur/m Techniker/in / Meister/in (m/w/d) oder ein einschlägiges Fachhochschulstudium
- Erfolgreich abgeschlossener vom Unfallversicherungsträger anerkannter Ausbildungslehrgang Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) nach - 7 ASIG - der branchenspezifische Teil für den öffentlichen Dienst (Ausbildungsstufe 3 statt C) kann nachgeholt werden

**Erforderlich sind außerdem**:

- Vertiefte Kenntnisse und einschlägige langjährige Berufserfahrung in der Ausübung der Tätigkeit zur Fachkraft für Arbeitssicherheit einhergehend mit ausreichenden Rechtskenntnissen im Bereich des Arbeitsschutzes
- Technischer Sachverstand zur Erkennung von Problemen bezüglich Arbeitsschutz, Brandschutz und Anlagensicherheit
- Fachliche Kompetenz und selbständiges Arbeiten
- Fähigkeit zur Prioritätensetzung bei schnell wechselnden Aufgabenstellungen
- Hohes Maß an Eigeninitiative und Kommunikationsfähigkeit
- Teamfähigkeit sowie Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit
- Bereitschaft zur ständigen - auch eigenverantwortlichen - Fort
- und Weiterbildung
- Ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein zur Gewährleistung der sachgerechten Aufgabenwahrnehmung
- EDV-Kenntnisse im MS-Office-Paket und in den einschlägigen Arbeitsschutzprogrammen
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