Arbeiterinnen/arbeiter (M/w/d) Für Archäologische - Bonn, Deutschland - LVR Landschaftsverband Rheinland

Lena Wagner

Geschrieben von:

Lena Wagner

beBee Recruiter


Beschreibung
**Ihre Aufgaben**:
Grabungsarbeiten

**Dazu gehören insbesondere**:

- Begehungen im Rahmen der Prospektion
- Mitarbeit bei qualifizierenden Prospektionsuntersuchungen (Bohrungen, Sondagen, u.a.)
- Untersuchung archäologischer Befunde
- Mithilfe bei der Erstellung der Dokumentation
- Mithilfe bei Vermessungsarbeiten
- Waschen, Sortieren und Beschriften von Funden
- Reinigung und Pflege der Geräte und Dienstwagen

Da die Geländearbeiten im gesamten Rheinland stattfinden, ist das Führen eines Dienst-PKWs unerlässlich.

**Hinweis zur Vergütung**:
Die Eingruppierung erfolgt in E3 TVöD. Nach einem halben Jahr Tätigkeit in E3 TVöD und erfolgreicherÜberprüfung erfolgt eine Eingruppierung in E4 TVöD und nach weiteren zwei Jahren und erfolgreich abgelegter Werkprüfung in E5 TVöD.

**Ihr Profil**:
**Voraussetzungen für die Besetzung**:

- Immatrikulation im Studiengang Archäologie, Ur
- und Frühgeschichte, Klassische Archäologie, Mittelalter
- und/oder Neuzeitarchäologie oder Provinzialrömische Archäologie

**Wünschenswert**:

- Grundkenntnisse archäologischer Funde/Befunde des Rheinlandes
- Sicheres Bewegen auf Ausgrabungen und in unwegsamen Gelände
- Teamfähigkeit
- PKW-Führerschein

**Wir bieten Ihnen**:

- 30 Tage Urlaub bei einer 5-Tage-Woche
- Flexible Arbeitszeit
- Kostenlose Dienstkleidung
- Vielfältiges Aufgabengebiet
- Familienfreundliche Arbeitsbedingungen
- Freier Eintritt in die LVR-Museen
- Tarifliche Bezahlung (TVöD)

30 Tage Urlaub bei einer 5-Tage-Woche; Flexible Arbeitszeit; Kostenlose Dienstkleidung; Vielfältiges Aufgabengebiet; Familienfreundliche Arbeitsbedingungen; Freier Eintritt in die LVR-Museen; Tarifliche Bezahlung (TVöD)
- Menschen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Sie werden gemäß Landesgleichstellungsgesetz NRW bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.

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