Prüferin/prüfer Für das Prüfungsamt - Bergheim, Deutschland - Rhein-Erft-Kreis

Rhein-Erft-Kreis
Rhein-Erft-Kreis
Geprüftes Unternehmen
Bergheim, Deutschland

vor 2 Wochen

Lena Wagner

Geschrieben von:

Lena Wagner

beBee Recruiter


Beschreibung
Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Prüfungsamt eine/einen
***Prüferin/Prüfer (m/w/d)**

***

Arbeitsbeginn:
Nächstmöglicher Zeitpunkt

Beschäftigungsdauer:
Unbefristet

Arbeitszeit:
Vollzeit

Laufbahn:
Gehobener Dienst

Entgeltgruppe:
EG 11 TVöD VKA / A 12 LBesO A NRW

Dienstort:
Bergheim

Bewerbungsfrist:


Der Rhein-Erft-Kreis ist ein Kreis mit 10 Kommunen im Westen Nordrhein-Westfalens im Regierungsbezirk Köln. Er bietet als einer der größten Arbeitgeber in der Region eine Vielzahl an unterschiedlichen Berufsfeldern und Einstiegsmöglichkeiten in den öffentlichen Dienst.

**Ihre Aufgaben**:
Schwerpunkte dieser Stelle sind:

- Prüfung des Jahresabschlusses,
- sonstige Verwaltungsprüfungen,
- Vergabeprüfungen und Beratung.

Der Jahresabschluss ist dahingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Lage des Kreises unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ergibt. Die Prüfung von Bilanzpositionen bezieht sich in dieser Stelle derzeit auf:

- die immateriellen Vermögensgegenstände,
- die unbebauten Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte,
- die Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler,
- die Vorräte,
- die liquiden Mittel und
- die Verbindlichkeiten.

Veränderungen sind möglich.

Die umfassende formell
- und materiell-rechtliche Prüfung von Vergaben einschließlich der Auftragserteilung auf das wirtschaftlichste Angebot bezieht sich auf nationale und europaweite Vergaben. Zu den Prüfaspekten gehören beispielsweise die Wahl des Ausschreibungsverfahrens, die Bemessung des Auftragswertes, die Leistungsbeschreibung sowie die Wertung von Angeboten etc. Es handelt sich um Aufträge für Lieferung und Dienstleistungen sowie freiberufliche Leistungen. Im Vorfeld von Vergaben finden Gespräche und Beratungen mit der Zentralen Vergabestelle und den Fachbereichen statt, um insbesondere bei komplexen oder erstmaligen Vergaben ein rechtssicheres Verfahren sicherzustellen.

Die weitere Tätigkeit umfasst im Wesentlichen die Vorbereitung und Durchführung von Prüfungsvorgängen in den unterschiedlichen Bereichen der Verwaltung. Die Bildung von Prüfschwerpunkten beispielsweise im "IT-Bereich" ist möglich. Über die Ergebnisse sind Berichte zu fertigen. Im Vorfeld von Verwaltungsentscheidungen sind Stellungnahmen zu erstellen. Auch die Prüfung von Beschlussvorlagen gehört zum Aufgabenbereich.

**Das bringen Sie mit**:

- Qualifikation für die Laufbahn der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt (vormals: gehobener Dienst, vorzugsweise mit dem Abschluss Bachelor of Arts) oder
- Abschluss der Weiterbildung zur Verwaltungsfachwirtin/ zum Verwaltungsfachwirt (vormals: Angestelltenlehrgang II) oder
- Vergleichbares abgeschlossenes Hochschulstudium
- Die nachvollziehende Bewertung von Verwaltungsvorgängen erfordert zum einen eine sachliche, je nach Fachbereich bis ins Detail hineingehende Betrachtung von Einzelfällen, ohne den Blick für das Wesentliche zu verlieren. Dazu gehört auch die Befassung mit den Arbeitsabläufen in den Ämtern sowie den zugrunde liegenden Rechtsnormen. Der/die Prüfer/Prüferin muss in der Lage sein, Abweichungen von normierten Verfahren und Fehlerquellen zu erkennen und deren finanzielle, rechtliche und ggf. sonstige Folgen für die Verwaltung zu beurteilen.
- Die Prüfung erfolgt teilweise mit spezieller Prüfersoftware. Hier wird die Bereitschaft zum Besuch entsprechender Fortbildung vorausgesetzt. Daneben werden fundierte Kenntnisse sowohl der in der Verwaltung eingesetzten Standardsoftware als auch der Finanzsoftware INFOMA erwartet.
- Wechselnde Prüfthemen erfordern ein hohes Maß an Bereitschaft, sich ständig mit neuen Problemfeldern und Fragestellungen auseinander zu setzen. Die Tätigkeit erfordert insofern Flexibilität, selbständiges, strukturiertes und systematisches Arbeiten, Eigeninitiative, Durchsetzungsvermögen und analytisches Denkvermögen. Sachlichkeit, Neutralität und Verschwiegenheit sind unabdingbar. Daneben werden Belastbarkeit, Konfliktbereitschaft sowie Teamfähigkeit erwartet.
- Die Gespräche mit den zu prüfenden Verwaltungsbereichen erfordern Verhandlungsgeschick, eine angemessene Gesprächsführung sowie ein ausgeprägtes Geschick zur Lösung von Konflikten. Voraussetzung ist eine ausgezeichnete mündliche und schriftliche Kommunikationsfähigkeit.
- Für die Prüfung doppischer Haushaltsführung sind umfangreiche und tiefgreifende betriebswirtschaftliche sowie Kenntnisse des Neuen Kommunalen Finanzmanagements unerlässlich; ausdrücklich erwartet wird deshalb die Bereitschaft zum Besuch von umfassenden Fortbildungsmaßnahmen in diesem Bereich (Dauer: mindestens sechs Monate mit Abschluss durch Prüfung und Zertifikat). Dieses Erfordernis bedeutet gleichzeitig, dass eine volle Aufgabenwahrnehmung erst nach absolvierter Weiterbildung möglich ist.
- Kenntnisse im Vergabebereich sind von Vorteil. Auch hier wird die Bereitschaft zur Fortbildung erwartet,

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