Teamkoordination (M/w/d) Im Bereich 51/6 - Dortmund, Deutschland - Stadt Dortmund

Stadt Dortmund
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Geprüftes Unternehmen
Dortmund, Deutschland

vor 3 Wochen

Lena Wagner

Geschrieben von:

Lena Wagner

beBee Recruiter


Beschreibung
Im Jugendamt ist im Bereich 51/6 "Sozialpädagogische Fachdienste" in der "Jugendgerichtshilfe" im Dortmunder Haus des Jugendrechts

zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Planstelle für

eine*n Sozialarbeiter*in als Teamkoordination (m/w/d) zu besetzen.

Die Ausschreibung richtet sich an Diplom-Sozialarbeiter*innen, Diplom-Sozialpädagogen*innenbzw. Bachelor of Arts/Soziale Arbeit (m/w/d).

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die Aufgaben in Teilzeittätigkeit wahrzunehmen. Eine flexible Arbeitszeitgestaltung kann - orientiert an den dienstlichen Erfordernissen - vereinbart werden.

Die Planstelle ist nach Entgeltgruppe S 15 TVöD bewertet.

Das Aufgabengebiet umfasst die Teamkoordination zu 50 % und Sachbearbeitung zu 50 %.

Das Aufgabengebiet im Rahmen der Teamkoordination umfasst im Wesentlichen:

- Stellvertretung der Teamleitung Jugendgerichtshilfe
- Einarbeitung neuer Kolleg*innen unter Beachtung des Einarbeitungskonzeptes und Weiterentwicklung des Konzeptes
- Unterstützung der Teamleitung beim monatlichen Fachcontrolling (Vorbereitung/ Fallrecherche) sowie Einzelfall-Controlling zur Einhaltung von fachlichen Standards in der Sachbearbeitung
- Begleitung und Unterstützung der Teamleitung bei der Umsetzung des Qualitätshandbuchs und beim Erstellen von Arbeitshilfen/Wissensmanagement
- Begleitung und Unterstützung der Teamleitung bei der Weiterentwicklung der Jugendgerichtshilfe insbesondere im Kontext des "Haus des Jugendrechts", aber auch mit anderen Fachbereichen
- Kontinuierliche Überprüfung der Zielerreichung und Leistungsbemessung unter Berücksichtigung der Qualitäts
- und Budgetziele im Einzelfall bis zur Beendigung der Hilfe
- Fachliche Beratung der Beschäftigten in schwierigen Einzelfällen, insbesondere in Verfahren von Intensivtäter*innen
- Kostenzusagen und Abrechnungen bei Anweisungen von ambulanten Maßnahmen im Rahmen von Weisungen/Auflagen des JGG
- Vorbereitung von und Beteiligung bei der Planung von sozialpädagogischen Maßnahmen nach dem Jugendgerichtsgesetz/ SGB VIII
- Koordination im Haus des Jugendrechts alle 4 Jahre für 2 Jahre (Wechsel zwischen Polizei/Staatsanwaltschaft/Jugendgerichtshilfe alle 2 Jahre)

Die Aufgabenerledigung vollzieht sich im Innen
- und Außendienst. Die Bereitschaft die Haftentscheidungshilfe auch außerhalb regulärer Arbeitszeiten und am Wochenende sicherzustellen, sowie an eigenen Kursangeboten der Jugendgerichtshilfe mitzuwirken wird vorausgesetzt.

Die Aufgabenwahrnehmung erfordert umfangreiche und vertiefte Kenntnisse des Jugendhilferechtes sowie angrenzender Rechtsgebiete wie z. B. des Jugendgerichtsgesetzes, Strafprozessordnung, Strafgesetzbuches und das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten.

Zudem erfordert die Wahrnehmung dieser Aufgaben hohe soziale, fachliche und methodische Kompetenz. Durchsetzungskraft in Verbindung mit einem hohen Maß an Sensibilität und Einfühlungsvermögen sowie betriebswirtschaftliches Verständnis sind in Zeiten knapper Ressourcen gefordert und Grundvoraussetzungen für ein erfolgreiches Wirken.

Durch einen aktuell laufenden Qualitätsentwicklungsprozess können sich noch Veränderungen am Aufgabenzuschnitt ergeben.

Für Fragen zu dieser Ausschreibung steht Ihnen der Bereichsleiter Herr Käppel - F 0231/ und die Teamleiterin Frau Wöste - F 0231/ gerne zur Verfügung.

Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Frauen nach den Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) bevorzugt berücksichtigt. Gern gesehen sind auch Bewerbungen von interessierten Schwerbehinderten.

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