Stellv. Wohnbereichsleiter in - Minden, Deutschland - AWO Bezirksverband Ostwestfalen-Lippe e.V.

Lena Wagner

Geschrieben von:

Lena Wagner

beBee Recruiter


Beschreibung
In unserer Einrichtung **Seniorenzentrum Robert-Nussbaum-Haus in Minden** suchen wir zum nächstmöglichen Eintrittstermin eine

**stv. Wohnbereichsleitung (m/w/d).**

Die Stelle umfasst 35,00 Std./W. und ist unbefristet. Die Eingruppierung erfolgt nach TV AWO NRW in der Entgeltgruppe Kr 8a.

**Stellenbeschreibung**:

- Kooperative Unterstützung und Abwesenheitserklärung der Wohnbereichsleitung bei der Führung des Wohnbereichs
- Personalführung, -einarbeitung und -anleitung sowie Einsatzplanung
- Sicherstellung der Pflegeleistungen gemäß Pflege
- und Qualitätsstandards
- Aktive Förderung der Lebensqualität und -zufriedenheit der Bewohner*innen
- Durchführung/Dokumentation der Pflege und ärztlich angeordneter Maßnahmen
- Ansprechperson für alle, die am Pflegeprozess beteiligt sind

**Sie bringen mit**:

- Ausgebildete Pflegefachkraft (z.B. Gesundheits
- und Kranken-/Altenpflege) mit Berufserfahrung erforderlich, Leitungserfahrung von Vorteil
- Zusatzqualifikation zur Wohnbereichsleitung von Vorteil, sonst Bereitschaft die Weiterbildung zu absolvieren
- Teamfähigkeit, motivierende Mitabeiterführung, Kommunikationsstärke, Einfühlungsvermögen, Durchsetzungsstärke, Konflikt
- und Kritikfähigkeit
- Verantwortungs
- und Einsatzbereitschaft, organisierte Arbeitsweise
- Gute EDV-Anwenderkenntnisse der MS-Office-Programme sowie in Pflegedokumentationssoftware

**Wir bieten Ihnen**:

- Einsatz für AWO-Werte Solidarität, Toleranz, Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit in Unternehmen/Verband und Gesellschaft
- Familienbewusste Personalpolitik und betriebliches Gesundheitsmanagement
- Betriebliche Altersversorgung nach tarifvertraglichen Regelungen
- Einbringen von Ideen und Mitgestaltung in Team, Einrichtung und Verband
- Möglichkeiten zur Fortbildung und Weiterentwicklung

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis zum

**Gut zu wissen**:

- Schwerbehinderte werden bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt eingestellt.
- Vollzeitstellen können gemäß - 7, 1 TzBfG auch in Teilzeitstellen umgewandelt werden, sofern der Arbeitsplatz sich hierfür eignet und dringende betriebliche Belange nicht entgegenstehen

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