Stellvertretende Leitung Der Unteren - Hagen, Deutschland - Stadt Hagen

Stadt Hagen
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Geprüftes Unternehmen
Hagen, Deutschland

vor 2 Wochen

Lena Wagner

Geschrieben von:

Lena Wagner

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Beschreibung
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Stellvertretende Leitung der Unteren Umweltschutzbehörde und Sachgruppenleitung Genehmigung und Überwachnung (w/m/d)
Umweltamt - Untere Umweltschutzbehörde

Die gemeinsame Untere Umweltschutzbehörde der Städte Bochum, Dortmund und Hagen nimmt die Aufgaben des technischen Umweltschutzes wahr, die 2008 vom Land NRW auf die Kreise und kreisfreien Städte übertragen worden sind. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um Aufgaben des anlagenbezogenen Immissionsschutzes, die auf der Grundlage eines städterechtlichen Vertrags in den drei Stadtgebieten wahrgenommen werden.

Die gemeinsame Untere Umweltschutzbehörde ist organisatorisch dem Umweltamt der Stadt Hagen als Abteilung zugeordnet und hat ihren Sitz im Ortsteil Hagen-Boele.

**Ihre Aufgaben**:

- Vertretung der Leitung der Unteren Umweltschutzbehörde und Leitung der Sachgruppe Genehmigung undÜberwachung
- Erarbeitung von Stellungnahmen im Regional-, Flächennutzungsplan
- und Bauleitplanverfahren der Städte Bochum, Dortmund und Hagen
- Überwachung der Verfahren zur Planfeststellung bzw. Plangenehmigung (z. B. Deponien oder Anlagen nach Kreislaufwirtschaftsgesetz)
- Schwierige immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz, die von besonderer fachlicher und/oder politischer Bedeutung sind (z. B. Windkraftanlagen)
- Prüfung der Umweltverträglichkeit nach Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz
- Leitung von Erörterungsterminen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung
- Erarbeitung von immissionsschutzrechtlichen Stellungnahmen bei Baugenehmigungsverfahren von besonderer Bedeutung (z. B. Sportarenen oder große Umschlaganlagen)
- Bearbeitung von besonders schwierigen Fällen oder von Fällen mit besonderer fachlicher und/oder politischer Bedeutung
- Mitwirkung in Verwaltungsstreitverfahren, einschließlich der Wahrnehmung von Gerichtsterminen
- Schulung von Mitarbeiter*innen

**Ihr Profil**:
Die Besetzung der Stelle erfordert die Laufbahnbefähigung der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt, für den technischen Verwaltungsdienst durch den erfolgreichen Abschluss eines Umweltreferendariats (Große Staatsprüfung Fachrichtung Umweltschutz/Umwelttechnik). Ebenfalls bewerben können sich Personen, die vergleichbare Qualifizierungen absolviert haben, die in ihrem jeweiligen Bundesland für die Laufbahn des höheren Dienstes im Bereich Immissionsschutz befähigen. Dies gilt etwa für die Qualifikation für den höheren technischen Dienst in der Gewerbeaufsichtsverwaltung Niedersachsen. Darüber hinaus können sich Personen bewerben, die sich im Umweltreferendariat befinden und deren Laufbahnprüfung in 2023 erfolgt.

Sie verfügen weiterhin über ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium in einem natur
- oder technisch-ingenieurwissenschaftlichem Studiengang mit Umweltbezug bspw. in der Fachrichtung Umweltwissenschaften, Umwelt-/Verfahrenstechnik, Technischer Umweltschutz, Bauingenieurwesen, Biochemie, Chemie/Chemietechnik, Energietechnik, Geoökologie/Hydrogeologie, Maschinenbau, Physik oder Wasserwirtschaft/Wasserbau.

**Weitere Anforderungen**:
Wünschenswert sind eine mehrjährige Führungserfahrung mit eigenverantwortlicher Ausübung der Dienst
- und Fachaufsicht sowie eine mehrjährige Berufserfahrung im Immissionsschutz, nach Möglichkeit im behördlichen Bereich.

Erforderlich sind fundierte Kenntnisse
- in der Durchführung von Planfeststellungsverfahren nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz und/oder der Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz sowie
- in der Erarbeitung von Stellungnahmen in Regional-, FNP- und Bauleitplanverfahren.

Die Wahrnehmung der Aufgaben stellt hohe Anforderungen an die Persönlichkeit und die Leistungsbereitschaft der Bewerber*innen. Aus der Funktion der Umweltschutzbehörde als Bündelungsbehörde ergibt sich die Notwendigkeit einer konstruktiven Zusammenarbeit mit einer Vielzahl von internen und externen Stellen. Dies erfordert:

- die Fähigkeit, komplexe, rechtliche Zusammenhänge transparent und nachvollziehbar darstellen zu können
- ein hohes Maß an sozialer Kompetenz, wie Motivationsfähigkeit, Überzeugungskraft und Teamfähigkeit
- einen kooperativen und zielgerichteten Führungsstil
- eine gute Ausdrucksweise in Wort und Schrift.

Kenntnisse über kommunale Verwaltungsabläufe sind von Vorteil, aber nicht Voraussetzung.

Der sichere Umgang mit IT-Standardverfahren wird vorausgesetzt.

Ein Führerschein der Klasse B ist erforderlich, da die Tätigkeit mit Außendiensten in den drei Städten verbunden ist. Ein Dienstwagen für die Abteilung ist vorhanden. Sofern Sie bereit sind, Ihren privaten PKW zur dienstlichen Nutzung zur Verfügung zu stellen, werden die Kosten erstattet, die durch den Einsatz Ihres privaten PKW entstehen.

**Informationen**:
Wir bieten Ihnen eine interessante und verantwortungsvolle Tätigkeit in einer modernen Verwaltung mit attraktiven Rahmenbedingungen und Entwicklungsmöglichkeiten. Zu den Vort

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