Mitarbeiter/in Bürgerdienste - Hagenbach, Deutschland - Verbandsgemeindeverwaltung Hagenbach

Lena Wagner

Geschrieben von:

Lena Wagner

beBee Recruiter


Beschreibung
Die Verbandsgemeinde Hagenbach sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Mitarbeiter/in im Fachbereich Bürgerdienste.

Mitarbeiter/in Bürgerdienste (m/w/d)

Umfang

Teilzeit, 19,5 Std./Woche

Befristung

ja

Vergütung

E 6 TVöD

Beginn

sofort

Die ausgeschriebene Stelle ist befristet bis 30. Mai 2025 für die Dauer einer Elternzeitvertretung. Eine anschließende weitere Beschäftigung innerhalb der Verbandsgemeinde Hagenbach ist nicht ausgeschlossen.

**Aufgabenbereich**:

- Verwaltung der Wohnräume für Asylbewerber
- Erstellung von Mietverträgen
- Erstellung von Wohnraum-Belegungslisten
- Durchführung von Abrechnungen mit anderen Behörden
- Bearbeitung der Angelegenheiten der städtischen Kindertagesstätten der Verbandsgemeinde

**Wir wünschen uns von Ihnen**:

- abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r oder vergeleichbare kaufmännische Ausbildung
- Konfliktfähigkeit
- Leistungsbereitschaft
- Kommunikationsfähigkeit
- gute EDV-Kenntnisse sind wünschenswert
- Selbstmanagement
- kollegiales Verhalten
- sicheres und freundliches Auftreten im Umgang mit Bürger/innen

**Wir bieten Ihnen**:

- hohe Arbeitsplatzgarantie
- Leistungsentgeld
- Jahressonderzahlung
- 30 Tage Urlaub
- Betriebliche Altersversorgung
- Fahrradleasing

Die Stelle ist je nach Vorliegen der entsprechenden persönlichen und fachlichen Voraussetzungen nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (bis E 6 TVÖD / A 7) vergütet.

Interessiert? Dann freuen wir uns auf Ihre Online-Bewerbung

Fragen?

**Fachliche und inhaltliche Fragen richten Sie bitte an**: Fachbereichsleiterin - Constanze Oliaß,

**Personelle und organisatorische Fragen bitte an**: Stabstelle Wahlen, OZG und Personal - Natalie Kern,

Hinweise

Bei gleicher Qualifikation (Eignung, Befähigung und fachliche Leistung) werden schwerbehinderte Menschen bevorzugt ebenso Frauen, solange und soweit eine Unterrepräsentanz im Sinne des Landesgleichstellungsgesetzes vorliegt. Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt. Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen nach den Bestimmungen des Datenschutzes vernichtet.

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