Quereinstieg (Verfahren Ii) - Rhein-Main-Gebiet, Deutschland - StudSem Frankfurt berufl. Schulen -LIV-

StudSem Frankfurt berufl. Schulen -LIV-
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Geprüftes Unternehmen
Rhein-Main-Gebiet, Deutschland

vor 3 Wochen

Lena Wagner

Geschrieben von:

Lena Wagner

beBee Recruiter


Beschreibung
Quereinstieg (Verfahren II) - Referendariat/Vorbereitungsdienst für das Lehramt an beruflichen Schulen mit der Fachrichtung Sozialwesen/Sozialpädagogik
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- Über uns

Die Hessische Lehrkräfteakademie ist die Ausbildungsbehörde für den pädagogischen Vorbereitungsdienst in Hessen. Sie nimmt ihre Aufgaben durch zentrale Einrichtungen oder durch regionale Niederlassungen, wie etwa die Studienseminare, wahr.

Die Studienseminare vermitteln im pädagogischen Vorbereitungsdienst praxisorientierte Professionalität unter besonderer Berücksichtigung der unterschiedlichen Bildungsziele der einzelnen Bildungsgänge und der Schulformen. Sie unterstützen neben anderen Trägereinrichtungen durch ihre Veranstaltungen auch das berufsbegleitende Lernen der Lehrkräfte.

Ihre Aufgaben
- Sie absolvieren den pädagogischen Vorbereitungsdienst in Hessen an einem Studienseminar für beruflichen Schulen sowie an der Ihnen zugewiesenen Ausbildungsschule.
- Der pädagogische Vorbereitungsdienst dauert 21 Monate und schließt mit dem Erwerb der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen ab.
- Er ist in vier Abschnitte gegliedert:
- Einführungsphase (drei Monate, bewertungsfrei),
- erstes Hauptsemester (sechs Monate),
- zweites Hauptsemester (sechs Monate),
- Prüfungssemester (sechs Monate).

Die Ausbildung am Studienseminar ist inhaltlich und organisatorisch in Modulen und Ausbildungsveranstaltungen strukturiert. Die Ausbildung an der Ausbildungsschule umfasst Hospitationen und angeleiteten sowie eigenverantwortlichen Unterricht.

Unsere Anforderungen

Allgemeine Voraussetzungen:

- Sie verfügen über einen universitären Abschluss (mindestens 8-semestriges Studium, z. B. Diplom, Diplom II, Master, Magistra/Magister Artium oder vergleichbarer Abschluss), der kein Bachelorabschluss ist oder einen akkreditierten Masterabschluss in einer der o. g. beruflichen Mangelfachrichtungen, der mindestens mit der Gesamtnote "befriedigend" bewertet wurde.
- Sie verfügen über Studien
- und Prüfungsleistungen, aus denen nach den Anforderungen für das Studium des Lehramts an beruflichen Schulen in Hessen neben der beruflichen Fachrichtung ein Fach als Unterrichtsfach abgeleitet und anerkannt werden kann.
- Gegebenenfalls zusätzliche Sprachprüfung: Sofern die Prüfung in einem Staat abgelegt wurde, in dem die Amtssprache nicht Deutsch ist, muss zusätzlich ein Nachweis über die für den Unterricht erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse vorgelegt werden (mindestens mit "gut" bestandenes Großes Sprachdiplom des Goethe-Instituts oder Deutschprüfung vor der Hessischen Lehrkräfteakademie).
- Sie verfügen über Motivation und idealerweise über einschlägige Erfahrungen.
- Sie verfügen idealerweise über fachdidaktische Kompetenzen.
- Sie verfügen idealerweise über pädagogische Grundkompetenz.
- Sie verfügen idealerweise über Innovationskompetenz im Hinblick auf Unterricht und Schule.
- Sie verfügen über nachweisliche Studienleistungen im Bereich Erziehungswissenschaft/ Außerschulische Bildung sowie über Kenntnisse im Bereich der Jugendsozialisation und der Arbeit außerschulischer Institutionen.

Zusatzvoraussetzungen für die berufliche Fachrichtung Sozialwesen/Sozialpädagogik:

- Ihr Studienabschluss hat einen allgemeinpädagogischen, frühpädagogischen, sozialpädagogischen oder sozialpflegerischen Studienschwerpunkt.
- Sie verfügen über einschlägige Berufserfahrungen im Bereich Sozialwesen/Sozialpädagogik (qualifizierte sozialpädagogische oder sozialpflegerische Berufstätigkeiten, das Anerkennungsjahr im Rahmen einer sozialpädagogischen Ausbildung sowie einschlägige Praktika im Rahmen eines sozialpädagogischen oder sozialpflegerischen Studiengangs) mit einem zeitlichen Umfang von mindestens 12 Monaten und mindestens 1.400 Stunden.

Unsere Angebote
- Beamtenverhältnis auf Widerruf (bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen)
- Anwärterbezüge A13 + Zulage (bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen)
- Anwärtersonderzuschlag in Höhe von 70 Prozent des Anwärtergrundbetrags (bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen)
- LandesTicket Hessen

Allgemeine Hinweise

Erforderliche Bewerbungsunterlagen:

- Zeugnis des Studienabschlusses (z. B. Masterabschluss).
- Zeugnisse Diplom-Vorprüfung/Diplom I, Bachelorzeugnis oder vergleichbare Zeugnisse inklusive Modulübersichten, Leistungsnachweisen, Transcripts of Records.
- Gegebenenfalls Studienleistungen (auch ohne Abschluss), aus denen ein Fach als Unterrichtsfach abgeleitet werden kann.
- Gegebenenfalls Nachweis Sprachprüfung
- Lebenslauf
- Nachweise über die einschlägige Berufserfahrung, aus denen Dauer, Umfang und Art der Tätigkeit hervorgehen (z. B. Arbeitszeugnisse).

Wir bitten Sie, alle erforderlichen Nachweise und Unterlagen in einer Datei hochzuladen.
Die Hessische Lehrkräfteakademie prüft die Voraussetzungen

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