Oberstudienrat/-rätin Zur Wahrnehmung - Rhein-Main-Gebiet, Deutschland - IGS 15

IGS 15
IGS 15
Geprüftes Unternehmen
Rhein-Main-Gebiet, Deutschland

vor 9 Stunden

Lena Wagner

Geschrieben von:

Lena Wagner

beBee Recruiter


Beschreibung
Oberstudienrat/-rätin zur Wahrnehmung zusätzlicher Aufgaben
- IGS 15

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Ihre Aufgaben
- Unterstützung der Schulleitung als Koordinator/in für den Ganztag- Organisation und Verantwortung der ganztagsschulspezifischen Angebote der IGS 15 in Profilstufe 3 in Absprache mit der Schulleitung und dem Träger des Ganztagsange-bots
- Kooperation mit dem Träger des Ganztagsangebots der IGS 15
- Einführung und Begleitung der externen Ganztagskräfte
- Begleitung der Lehrkräfte als Ganztagskräfte
- Ansprechpartner/in für die Kooperation mit den im Ganztagsbereich tätigen außerschulischen Partnern
- Ansprechpartner/in für alle an Schule Beteiligten
- Erstellung von Jahresplanungen, Verwendungsnachweisen und Sachberichten
- Weiterentwicklung der Rhythmisierung im Ganztag

Unsere Anforderungen
- Die allgemeinen Erwartungen an die neue Stelleninhaberin / den neuen Stelleninhaber ergeben sich aus dem Hessischen Schulgesetz, der Dienstordnung und den allgemeinen Hinweisen des Hessischen Kultusministeriums für die Besetzung von Funktionsstellen an Schulen im Hessenportal, dem Erlass zum Ausschreibungs
- und Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen vom 24. November 2017 (ABI.1/18, S.35 ff).
- Für die Besetzung der Stelle wird zwingend vorausgesetzt:
- Lehramt für Gymnasien
- Bewährung als Beamter/Beamtin auf Lebenszeit bzw. unbefristetes Arbeitsverhältnis mit mindestens 3-jähriger Dienstzeit

Die nachstehenden Voraussetzungen sind erwünscht:
- ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit
- ausgeprägte interkulturelle Kompetenz
- ausgeprägte Gender-Fähigkeit
- Bereitschaft, den Bereich "IGS 15 als Ganztagsschule" weiter zu entwickeln und diesen Prozess längerfristig zu begleiten

Allgemeine Hinweise
- Bewerbungen sind möglichst über das Online-Bewerbungsverfahren einzureichen.
- Bitte laden Sie alle relevanten Qualifikationsnachweise als eingescannte Dokumente, jedoch mindestens die Zeugnisse der 1. und 2. Staatsprüfung, die letzte Ernennungsurkunde sowie Ihr Fortbildungsportfolio ohne Einzelnachweise, als Anlage möglichst im PDF-Format hoch.
- Achten Sie selbst auf die Vollständigkeit Ihrer Personalakte.
- Maßgebliche Fortbildungsnachweise sollten darin enthalten sein und müssen für eine Bewerbung nicht mehr beigefügt werden.
- Achten Sie unbedingt auf Vollständigkeit Ihrer persönlichen Kontaktdaten (auch E-Mailadresse und Handynummer).
- Eingangsbestätigungen werden automatisiert per E-Mail versandt.
- Bereits vor einer möglichen Bewerbung stehen Ihnen u.a. folgende Gesprächspartner zur Verfügung:
- Ihre derzeit zuständige schulfachliche Dezernentin / Ihr derzeit zuständiger schulfach-licher Dezernent
- Die schulfachliche Dezernentin / der schulfachliche Dezernent des Aufsichtsbereiches für die zu besetzende Stelle.
- Die Frauen
- und Gleichstellungsbeauftragte der Lehrkräfte des Staatlichen Schulamtes für die Stadt Frankfurt am Main
- Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar.
- Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung gem. - 2 Abs. 2 und 3 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), geändert durch Gesetz vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2541, 2571), werden bei der Auswahl für Beförderungsstellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
- Wegen der Unterrepräsentanz von Frauen in Funktionsstellen des hessischen Schuldienstes werden weibliche Lehrkräfte besonders aufgefordert, sich um die Besetzung der ausgeschriebenen Stelle zu bewerben. Bei der ausgeschriebenen Beförderungsstelle besteht aufgrund der jeweiligen Frauenförder
- und Gleichstellungspläne eine Verpflichtung zur Erhöhung des Frauenanteils.
- Außerhessische Bewerberinnen und Bewerber müssen ihr Einverständnis zur Anforderung ihrer Personalakten unter Hinweis auf die aktenführende Behörde bereits bei der Bewerbung erklären. Weiterhin trifft sie die Mitwirkungspflicht, bei ihrer Dienststelle auf die Erstellung einer zeitnahen Beurteilung hinzuwirken, um die für die Auswahlentscheidung zuständige Dienststelle in die Lage zu versetzen, den vor der Auswahlentscheidung anzustellenden aktuellen Leistungs
- und Eignungsvergleich vornehmen zu können. Erfüllen Bewerberinnen oder Bewerber diese Mitwirkungspflichten nicht, ist ihnen mitzuteilen, dass sie nicht in das Auswahlverfahren einbezogen werden können. Zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht ist der Bewerberin oder dem Bewerber eine angemessene Frist zur Vorlage der Beurteilung zu setzen.
- Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Befähigung für Laufbahnen der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht in Hessen erworben haben, müssen mit ihren Bewerbungsunterlagen eine Gleichstellung ihrer Befähigung mit einer Lehramtsbefähigung nach dem Hessischen Lehrerbildungsgesetz (HLbG) vorlegen. Im Übrigen gilt Nr. 1.9 des Erlasses betreffend Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst vom

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