Studiendirektor/in Zur Wahrnehmung Von - Rhein-Main-Gebiet, Deutschland - Werner-von-Siemens-Schule

Werner-von-Siemens-Schule
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Geprüftes Unternehmen
Rhein-Main-Gebiet, Deutschland

vor 2 Wochen

Lena Wagner

Geschrieben von:

Lena Wagner

beBee Recruiter


Beschreibung
Studiendirektor/in zur Wahrnehmung von Schulleitungsaufgaben
- Werner-von-Siemens-Schule

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Ihre Aufgaben
- Unterstützung der Schulleitung mit eigenem, definiertem Zuständigkeitsbereich im Rahmen der Qualitätsentwicklung im Bereich Elektrotechnik
- Mitwirkung an der Schulentwicklung gemäß des Hessischen Referenzrahmens für Schulqualität durch Mitarbeit im Schulentwicklungsteam
- Erfassung, Zusammenführung und Verwaltung der spezifischen Entwicklungsbedarfe digitaler Lernarrangements in den Profilbereichen der Elektrotechnik
- Planung und Organisation von Fortbildungen für das Kollegium

Unsere Anforderungen
- Die allgemeinen Erwartungen an die neue Stelleninhaberin / den neuen Stelleninhaber ergeben sich aus dem Hessischen Schulgesetz, der Dienstordnung und den allgemeinen Hinweisen des Hessischen Kultusministeriums für die Besetzung von Funktionsstellen an Schulen im Hessenportal, dem Erlass zum Ausschreibungs
- und Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen vom 24. November 2017 (ABI.1/18, S.35 ff).
- Für die Besetzung der Stelle wird zwingend vorausgesetzt:
- Lehramt an beruflichen Schulen in der Fachrichtung Elektrotechnik
- mind. fünfjährige Unterrichtserfahrung im berufsbezogenen Unterricht elektrotechnischer Fachklassen
- Bewährung als Beamter/Beamtin auf Lebenszeit bzw. unbefristetes Arbeitsverhältnis mit mindestens dreijähriger Dienstzeit

Die nachstehenden Voraussetzungen sind erwünscht:
- Kompetenzen und Erfahrungen in der schulischen oder schulübergreifenden Qualitätsentwicklung von Unterrichtskonzepten
- Rechtssicherheit bei unterschiedlichen Sachverhalten der beruflichen Ausbildung insbesondere in der Schulform der Berufsschule (duales System)
- Stark ausgeprägte Planungs
- und Organisationsfähigkeit
- Stark ausgeprägte Kommunikations-, Konflikt
- und Teamfähigkeit für eine kollegiale Zusammenarbeit mit den verschiedenen Gremien- Stark ausgeprägte Innovationsfähigkeit/-initiative, Zuverlässigkeit und Belastbarkeit
- Nachgewiesene hohe Genderkompetenz

Allgemeine Hinweise
- Bewerbungen sind möglichst über das Online-Bewerbungsverfahren einzureichen.
- Bitte laden Sie alle relevanten Qualifikationsnachweise als eingescannte Dokumente, jedoch mindestens die Zeugnisse der 1. und 2. Staatsprüfung, die letzte Ernennungsurkunde sowie Ihr Fortbildungsportfolio ohne Einzelnachweise, als Anlage möglichst im PDF-Format hoch.
- Achten Sie selbst auf die Vollständigkeit Ihrer Personalakte.
- Maßgebliche Fortbildungsnachweise sollten darin enthalten sein und müssen für eine Bewerbung nicht mehr beigefügt werden.
- Achten Sie unbedingt auf Vollständigkeit Ihrer persönlichen Kontaktdaten (auch E-Mailadresse und Handynummer).
- Eingangsbestätigungen werden automatisiert per E-Mail versandt.
- Bereits vor einer möglichen Bewerbung stehen Ihnen u.a. folgende Gesprächspartner zur Verfügung:
- Ihre derzeit zuständige schulfachliche Dezernentin / Ihr derzeit zuständiger schulfachlicher Dezernent
- Die schulfachliche Dezernentin / der schulfachliche Dezernent des Aufsichtsbereiches für die zu besetzende Funktionsstelle
- Die Frauen
- und Gleichstellungsbeauftragte der Lehrkräfte des Staatlichen Schulamtes für die Stadt Frankfurt am Main
- Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung gem. - 2 Abs. 2 und 3 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), geändert durch Gesetz vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2541, 2571), werden bei der Auswahl für Beförderungsstellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
- Wegen der Unterrepräsentanz von Frauen in Funktionsstellen des hessischen Schuldienstes werden weibliche Lehrkräfte besonders aufgefordert, sich um die Besetzung der ausgeschriebenen Stelle zu bewerben. Bei der ausgeschriebenen Funktionsstelle besteht aufgrund der jeweiligen Frauenförder
- und Gleichstellungspläne eine Verpflichtung zur Erhöhung des Frauenanteils.
- Außerhessische Bewerberinnen und Bewerber müssen ihr Einverständnis zur Anforderung ihrer Personalakten unter Hinweis auf die aktenführende Behörde bereits bei der Bewerbung erklären. Weiterhin trifft sie die Mitwirkungspflicht, bei ihrer Dienststelle auf die Erstellung einer zeitnahen Beurteilung hinzuwirken, um die für die Auswahlentscheidung zuständige Dienststelle in die Lage zu versetzen, den vor der Auswahlentscheidung anzustellenden aktuellen Leistungs
- und Eignungsvergleich vornehmen zu können. Erfüllen Bewerberinnen oder Bewerber diese Mitwirkungspflichten nicht, ist ihnen mitzuteilen, dass sie nicht in das Auswahlverfahren einbezogen werden können. Zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht ist der Bewerberin oder dem Bewerber eine angemessene Frist zur Vorlage der Beurteilung zu setzen.
- Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Befähigung für Laufbahnen der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht in Hessen erworben haben, müss

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