Bezirkssozialarbeiter/innen (M/w/d) - Krefeld, Deutschland - Stadt Krefeld

Stadt Krefeld
Stadt Krefeld
Geprüftes Unternehmen
Krefeld, Deutschland

vor 2 Tagen

Lena Wagner

Geschrieben von:

Lena Wagner

beBee Recruiter


Beschreibung
**Inmitten der Metropolregion Rheinland **ist Krefeld eine Großstadt mit Charakter, viel Grün und hoher Lebensqualität - kulturell lebendig, wirtschaftlich dynamisch, mit einer engagierten Stadtgesellschaft. Unsere lange Tradition der Kreativität und Weltoffenheit wird auch in der Gegenwart spürbar.

Machen Sie Krefeld mit uns l(i)ebenswert Die Stadtverwaltung Krefeld ist vor Ort eine der größten Arbeitgeberinnen. Im Zusammenwirken mit der Bürgerschaft organisieren und gestalten rund 4000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Alltag und das tägliche Miteinander in unserer Stadt.

**Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir mehrere**:
**Bezirkssozialarbeiter/innen (m/w/d)**:
**Kennziffer E - 48/22/51 I Beginn zum nächstmöglichen Zeitpunkt I unbefristet I Vollzeit/Teilzeit möglich I**
**Vergütung S 14 TVöD-SuE I Bewerbungsfrist: fortlaufend -**:
**Bitte bewerben Sie sich mit Ihren aussagekräftigen Unterlagen hier**:
Die Stadtverwaltung Krefeld sucht Sie als Bezirkssozialarbeiter/in (m/w/d) im Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung.

Der bezirkliche Sozialdienst ist erste Anlaufstelle bei allen sozialen Problemen von Familien. Neben der Einzelfallhilfe sollen auch wirkungsvolle Ansätze der Stadtteilarbeit aufgebaut werden, die sozialräumliche und präventive Aspekte berücksichtigen.

Wenn Sie über einen Abschluss als Diplom-Sozialpädagoge (FH) bzw. Diplom-Sozialpädagogin (FH) oder als Diplom-Sozialarbeiter/in (FH) oder als Bachelor of Arts (B. A.) Soziale Arbeit/Heilpädagogik sowie die jeweils staatliche Anerkennung verfügen, freuen wir uns auf Ihre **Online-Bewerbung **

**Ihr Profil**:

- ein abgeschlossenes Studium als Diplom-Sozialpädagoge (FH) bzw. Diplom-Sozialpädagogin (FH) oder Diplom-Sozialarbeiter/in (FH) oder als Bachelor of Arts (B. A.) Soziale Arbeit/Heilpädagogik sowie jeweils die staatliche Anerkennung
- sicherer Umgang mit allgemeinen IT-Anwendungen und die Bereitschaft zu Fortbildungen in Bezug auf die Fachanwendungen
- wünschenswert ist nach einer Einarbeitungszeit die Teilnahme am Notfalldienst der Abteilung Familien

**Ihre Aufgaben**:

- Beratung in allgemeinen Fragen der Erziehung
- Trennungs
- und Scheidungsberatung, Beratung von Alleinerziehenden
- Überprüfung von Hilfebedarf nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder
- und Jugendhilfe bzw. Kinder
- und Jugendhilfegesetz durch:

- Anamnese
- sozialpädagogische Diagnose
- Risikoeinschätzung
- Überprüfung der Mitwirkungsbereitschaft und -fähigkeit der Sorgeberechtigten
- ggf. Vermittlung von Leistungen nach dem SGB VIII
- Wahrnehmung des staatlichen Wächteramtes
- Planung und Steuerung der erzieherischen Hilfen durch konkrete Zielformulierungen und Hilfebedarfdefinitionen

**Wir bieten Ihnen**:

- Gesundheitsmanagement/Sport
- 30 Tage Urlaub
- Betriebliche Altersvorsorge
- Personalentwicklung/Coaching/Mentoring
- Onboarding
- Sicherer Arbeitsplatz
- Feedback/Ideenmanagement

Für fachliche Fragen hinsichtlich der ausgeschriebenen Stelle steht Ihnen im Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung Herr Horst Schwandt (Tel. 02151/ zur Verfügung. Ihre Ansprechpartnerin im Fachbereich Verwaltungssteuerung und -service ist Frau Jalina Bandel (Tel. 02151/

Die Stadt Krefeld fördert aktiv die Gleichstellung der Geschlechter und setzt sich für Chancengleichheit und Diversität ein. Wir erwarten von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dass sie an der Erreichung dieser Ziele aktiv mitwirken und begrüßen die Bewerbungen von Menschen unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität.

Die Stadtverwaltung Krefeld hat sich verpflichtet, einen ausgewogenen Anteil von Frauen und Männern gegenwärtig und in Zukunft sicherzustellen. Frauen sind deshalb ausdrücklich angesprochen, sich zu bewerben. Die Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Regelungen im Sozialgesetzbuch IX, im Landesgleichstellungsgesetz NRW sowie unseres aktuellen Gleichstellungsplans.

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