Schulaufsicht über Die Berliner Schule Mit Dem - Land Berlin

Land Berlin
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Geprüftes Unternehmen
Berlin, Deutschland

vor 38 Minuten

Lena Wagner

Geschrieben von:

Lena Wagner

beBee Recruiter


Beschreibung
Das Land Berlin ist der größte Arbeitgeber der Region. Rund Beschäftigte der unmittelbaren Landesverwaltung setzen sich täglich dafür ein, dass Berlin als pulsierende Metropole und als Zuhause für rund 3,7 Millionen Menschen funktioniert. Hierbei bilden die Dienstkräfte des allgemeinen nichttechnischen Verwaltungsdienstes das Rückgrat der Berliner Verwaltung.

**Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie**
ist dafür verantwortlich, dass alle Berlinerinnen und Berliner gute Bildungsmöglichkeiten haben - von der frühkindlichen Bildung in der Kita bis zu einem guten Schulabschluss für eine Berufsausbildung oder ein Hochschulstudium. Sie schafft den Rahmen, dass sich junge Menschen und Familien in dieser Stadt wohlfühlen können und gewährleistet Förderung und Unterstützung in allen Lebenslagen. Insgesamt sind rund Beschäftigte an den Berliner Schulen tätig. Hiervon sind in den Fachabteilungen des ministeriellen Teils der Senatsverwaltung rund 2 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für grundsätzliche und operative Aufgaben zuständig.

Zur Verstärkung ihres Teams sucht die Abteilung II der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie ab sofort eine Dienstkraft für das Aufgabengebiet
**Schulaufsicht über die Berliner Schule mit dem Schwerpunkt Ganztagsschule und Leitung der Fachgruppe II A 1 (m/w/d)**
**Kennziffer 268/23**:
**unbefristet,**
**Besoldungsgruppe/Entgeltgruppe: A 16 / AT 1 der AT-Bezahlungsrichtlinien zum TV-L als Senatsrätin/-rat oder Oberschulrätin/-rat bzw. Beschäftigte/r mit Sondervertrag**
**Besetzbar in Teilzeit, Vollzeit.**
**Bei Vollbeschäftigung beträgt die Arbeitszeit 40 Wochenstunden.**:
**Die Ausschreibung richtet sich nur an Beförderungsbewerbende, so dass entgeltgruppen
- bzw. besoldungsgruppengleiche Bewerbungen nicht berücksichtigt werden.**

**Ihr Arbeitsgebiet umfasst**:
Schulaufsicht über die Berliner Schule mit dem Schwerpunkt Ganztagsschule und Leitung der Fachgruppe II A 1
- Dienst
- und Fachvorgesetzte/r für die Fachgruppe "Ganztag, Grundsätze der gesunden Schule, Gewaltprävention, kulturelle Bildung, Bildung und Teilhabe sowie vorschulische Sprachförderung"
- Fachliche Zuständigkeit für die Grundsatzfragen und Steuerung der schulischen Prävention (Gewaltprävention, Missbrauch, Sucht)
- Koordinierung der Präventionsaktivitäten (Programme, Projekte)
- Kooperation mit der Landekommission gegen Gewalt
- Fachliche Zuständigkeit für Grundsatzfragen der guten gesunden Schule
- Gesamtverantwortung für curriculare Vorgaben der guten gesunden Schule
- fachliche Zuständigkeit für Programme und Projekte zur Schulentwicklung
- Konzeptionelle Grundlagen der Gestaltung und Weiterentwicklung von Ganztagsangeboten
- Rahmenvorgaben zu Ganztagsangeboten und ihre Genehmigung
- Organisatorisch-operative Grundsatzangelegenheiten Ganztagsschulen
- Grundsatzangelegenheiten der Kooperation mit freien Trägern in Grund
- und Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt sowie der Sekundarstufe I
- Schulformbezogene Konzepte und Projekte der Zusammenarbeit von Lehrkräften und Erzieherinnen und Erziehern und Kooperation mit Trägern der freien Jugendhilfe
- Grundsatzfragen von Erzieherinnen und Erziehern an Berliner Schulen
- Mitwirkung bei den Rahmenvereinbarungsverhandlungen mit der LIGA der Spitzenverbände in den Bereichen Schulrahmenvereinbarung, RV Sek I, RV-BuT, Rv Sprachförderung
- Steuerung der Kooperation mit der Deutschen Kinder
- und Jugendstiftung (Serviceagentur Ganztag Berlin, Fit für die Schule, Ferienschulen)
- Ferienschulen für neu zugewanderte Kinder und Jugendliche ohne Deutschkenntnisse
- Fachliche Zuständigkeit für Projektförderung durch Zuwendung gm. - 44 LHO in der Arbeitsgruppe

**Sie bringen mit**:

- Für Beamtinnen und Beamte Erfüllung der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 des allgemeinen Verwaltungsdienstes oder Erfüllung der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für den Schulaufsichtsdienst gemäß - 28 Bildungslaufbahnverordnung (BLVO)
- Für Tarifbeschäftigte Nachweis einer vergleichbaren Qualifikation oder abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Master oder Univ.Dipl./Magister) der Bildungs-, Erziehungs-, Geistes
- oder Sozialwissenschaften.
- Zusätzlich wünschenswert für Beamtinnen und Beamte sowie Tarifbeschäftigte sind eine mindestens 1-jährige Tätigkeit in einem Ministerium oder dessen nachgeordneter Einrichtungen im Bereich der Steuerung von Schulentwicklung sowie Leitungserfahrung.
- Sofern die Voraussetzungen nach - 28 Abs. 1 Nr. 3 BLVO noch nicht vorliegen, ist die Qualifizierungsmaßnahme berufsbegleitend zu absolvieren. Ein Wechsel in den Laufbahnzweig der Schulaufsicht ist in diesem Fall nach erfolgreichem Abschluss der Qualifizierungsreihe bzw. der Anerkennung einer gleichwertigen Fortbildungsmaßnahme/eines gleichwertigen Kompetenzerwerbs möglich.
- Weitere fachliche und außerfachliche Anfor

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