Stellenangebot Der Stadtverwaltung Wörth Am RHein: - Mainz, Deutschland - Staatskanzlei Rheinland-Pfalz

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
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Geprüftes Unternehmen
Mainz, Deutschland

vor 6 Stunden

Lena Wagner

Geschrieben von:

Lena Wagner

beBee Recruiter


Beschreibung
**Bei der Verbandsfreien Stadt Wörth am Rhein - Landkreis Germersheim - ist die Stelle der / des hauptamtlichen Bürgermeisterin / Bürgermeisters (m / w / d) wegen Ablauf der Amtszeit des Stelleninhabers zum 1. Juli 2024 neu zu besetzen. Der bisherige Amtsinhaber tritt wieder zur Wahl an. Bewerbungsfrist läuft bis 29. September 2023.**:
Die Stadt Wörth am Rhein mit
den Ortsbezirken Büchelberg,
Maximiliansau, Schaidt und Wörth
hat rund Einwohner mit
Hauptwohnsitz und liegt unmittelbar
gegenüber der Großstadt und dem
Oberzentrum Karlsruhe. Der Sitz der
Stadtverwaltung befindet sich in Wörth
am Rhein.

Die Bürgermeisterin / Der
Bürgermeister wird am Sonntag, den
12. November 2023, von den
Bürgerinnen und Bürgern der Stadt
Wörth am Rhein nach den Grundsätzen
der Mehrheitswahl für die Dauer von
acht Jahren gewählt (Urwahl).

Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte
der gültigen Stimmen erhält. Erhält
keine Bewerberin / kein Bewerber
diese Mehrheit, so findet am Sonntag,
26. November 2023, eine Stichwahl
unter den beiden Bewerberinnen /
Bewerbern statt, die bei der ersten Wahl
die höchsten Stimmenzahlen erhalten
haben.

Wählbar zur Bürgermeisterin / zum
Bürgermeister ist nach - 53 Abs. 3 der
Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz
(GemO) jede / jeder Deutsche im Sinne
des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes
oder jede / jeder Staatsangehörige
eines anderen Mitgliedsstaates der
Europäischen Union mit Wohnsitz in
Deutschland, die / der am Tag der Wahl
das 18. Lebensjahr vollendet hat, nicht
von der Wählbarkeit im Sinne des
- 4 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes
Rheinland-Pfalz ausgeschlossen ist
sowie die Gewähr dafür bietet, dass
sie / er jederzeit für die freiheitliche
demokratische Grundordnung im
Sinne des Grundgesetzes eintritt. Zur
hauptamtlichen Bürgermeisterin / zum
hauptamtlichen Bürgermeister kann
nicht gewählt werden, wer am Tag der
Wahl das 65. Lebensjahr vollendet hat.

Neben der beamtenrechtlichen
Bewerbung ist zur Teilnahme an
der Wahl die Einreichung eines
förmlichen Wahlvorschlages als
Einzelbewerber / in oder durch
eine Partei bzw. Wählergruppe
erforderlich. Das Verfahren richtet
sich nach den Vorschriften des
Kommunalwahlgesetzes und der
Kommunalwahlordnung Rheinland
- Pfalz. Die Frist zur Einreichung des
Wahlvorschlages läuft am 48. Tag
vor der Urwahl, das ist am Montag,
25. September 2023, 18.00 Uhr, ab
(Ausschlussfrist).

Weitere Einzelheiten ergeben sich aus
der Aufforderung zur Einreichung von
Wahlvorschlägen, die der Wahlleiter
spätestens am 69. Tag vor der Wahl im
Amtsblatt der Stadt Wörth am Rhein
öffentlich bekannt macht.

Die hauptamtliche Bürgermeisterin
bzw. der hauptamtliche Bürgermeister
wird in ein Beamtenverhältnis auf
Zeit berufen. Die Amtszeit beträgt
acht Jahre und endet am 30. Juni
2032. Die Besoldung richtet sich
nach den Bestimmungen der
Landesverordnung über die Besoldung
und Dienstaufwandsentschädigung der
hauptamtlichen Wahlbeamten auf Zeit
des Landes Rheinland-Pfalz und erfolgt
nach Besoldungsgruppe B 2 / B 3. In
der ersten Amtszeit wird das Amt
zunächst in die Besoldungsgruppe B 2
eingestuft. Eine Höherstufung in die
Besoldungsgruppe B 3 ist frühestens
nach Ablauf der ersten zwei Jahre der
Amtszeit zulässig. Zudem wird eine
Dienstaufwandsentschädigung gewährt.

Mit der Bewerbung kann gleichzeitig
das Einverständnis erklärt werden,
dass den politischen Parteien und
Wählergruppen die eingegangenen
Bewerbungen bekannt gegeben
und Einsicht in die weiteren
Unterlagen gewährt wird. Ein
solches Einverständnis kann auf eine
oder mehrere Parteien und / oder
Wählergruppen beschränkt werden. Die
Abgabe oder Nichtabgabe einer solchen
Erklärung hat auf die ordnungsgemäß
eingereichte Bewerbung keinen
Einfluss.

Bewerbungen mit den üblichen
Unterlagen (Lebenslauf, Lichtbild,
Zeugnisabschriften, Führungszeugnis,
lückenloser Nachweis der bisherigen
Tätigkeiten usw.) werden erbeten bis
29. September 2023 (keine
Ausschlussfrist) an:
Stadtverwaltung Wörth am Rhein
- Kennwort "Bürgermeisterwahl"
- z. Hd. des Wahlleiters
Erster Beigeordneter Rolf Hammel
Mozartstraße 2
76744 Wörth am Rhein
- (Staatsanzeiger Nr. 32 vom 28. August 2023)

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