Für diese Stelle werden keine Bewerbungen mehr angenommen
Wissenschaftliche r Mitarbeiter in - Oldenburg, Deutschland - Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
Beschreibung
Das **Fachgebiet Finance and Banking** des Departments für Wirtschafts- und Rechtswissenschaften an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg sucht **zum nächstmöglichen Zeitpunkt** zwei
**Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen (m/w/d),***
Entgeltgruppe 13 TV-L.
Die Besetzung soll zunächst für eine Dauer von drei Jahren im Umfang von 50% bis 75% der regelmäßigen Arbeitszeit erfolgen. Die Stelle dient der Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses.
Zu Ihren Aufgaben zählen die aktive Mitwirkung in Forschung und Lehre sowie die Unterstützung der Professur in organisatorischer Hinsicht. Nähere Informationen zum Forschungs
Wir bieten Ihnen:
- Eine verantwortungsvolle und abwechslungsreiche wissenschaftliche Tätigkeit in einem angenehmen Arbeitsumfeld
- Eine intensive Förderung Ihrer wissenschaftlichen Weiterentwicklung, einschließlich der Möglichkeit der nationalen und internationalen Vernetzung
- Die Möglichkeit zur Promotion im Bereich Finance and Banking
Einstellungsvoraussetzungen sind:
- Ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Diplom (Uni) oder Master) im Bereich Wirtschaftswissenschaften, Wirtschaftsmathematik, Wirtschaftsinformatik oder einer vergleichbaren Studienrichtung
- Fundierte und aktuelle wissenschaftliche Kenntnisse im Bereich Finance and Banking
- Die Bereitschaft und Fähigkeit, an deutsch
- und englischsprachigen Lehrveranstaltungen und Publikationen mitzuwirken
Darüber hinaus sollten Sie über wissenschaftliche Neugierde, Erfahrungen im Bereich der empirischen Finanzmarktforschung (gesammelt etwa im Rahmen einer Abschlussarbeit) sowie gute Kenntnisse in der Anwendung einer Statistik-Software (z.B. _R_ oder _STATA_) verfügen. Eine selbständige, integre, gewissenhafte und teamorientierte Arbeitsweise wird erwartet.
Die Carl von Ossietzky Universität strebt an, den Frauenanteil im Wissenschaftsbereich zu erhöhen. Deshalb werden Frauen nachdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Gem. - 21 Abs. 3 NHG sollen Bewerberinnen bei gleichwertiger Qualifikation bevorzugt berücksichtigt werden. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.