Sachbearbeiter (M/w/d) Aufenthaltsgesetz - Augsburg, Deutschland - Landratsamt Augsburg

Landratsamt Augsburg
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Geprüftes Unternehmen
Augsburg, Deutschland

vor 2 Wochen

Lena Wagner

Geschrieben von:

Lena Wagner

beBee Recruiter


Beschreibung
Mit über Bürgerinnen und Bürgern ist der **Landkreis Augsburg** der drittgrößte der bayerischen Landkreise. Als moderner Dienstleister und bedeutender Arbeitgeber in der Region vertrauen wir auf die Fähigkeiten und Fertigkeiten unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die durch Kreativität, Eigeninitiative und Engagement unser Augsburger Land mitgestalten und einzigartig machen.

Der Landkreis Augsburg sucht mehrere

Sachbearbeiter (m/w/d) Aufenthaltsgesetz

in Vollzeit.

**Aufgabenschwerpunkte**:

- Sie prüfen die Möglichkeit der Erteilung von Aufenthaltstiteln, der Ausstellung von deutschen Passersatzpapieren und der Erteilung von Bescheinigungen über die Aussetzung der Abschiebung (Duldung) und entscheiden darüber.
- Sie leiten Ordnungswidrigkeiten
- und Strafverfahren ein und sprechen Verwarnungen mit Verwarnungsgeld aus.
- Sie unterstützen bei der Durchführung von Verfahren zur Ausweisung und bei aufenthaltsbeendenden Maßnahmen.

**Unsere Benefits...**:

- ... sind keine leeren Floskeln, überzeugen Sie sich hier selbst.

**Darauf kommt es uns an**:

- Eine Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten (m/w/d) oder
- die Weiterbildung zur Verwaltungsfachkraft (Beschäftigtenlehrgang I) bzw.
- die Anstellungsprüfung der zweiten Qualifikationsebene (ehem. mittlerer Dienst).

**Das macht Sie aus**:

- Sie sind offen im Umgang mit Menschen anderer Herkunft und Kultur.
- Sie sind zielstrebig, haben ein gutes Durchsetzungsvermögen und sind konfliktfähig.
- Sie bringen praxistaugliche Englischkenntnisse mit.

Die Stelle wird nach Entgeltgruppe 9a des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) vergütet. Die Eingruppierung erfolgt nach den Vorschriften des Tarifvertrages und ist abhängig von der persönlichen Eignung. Bei Beamten richtet sich die Besoldung nach dem Bayerischen Besoldungsgesetz (BayBesG).

Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern durch Jobsharing die ganztägige Wahrnehmung der Aufgaben gesichert ist.

Bewerbungen von Menschen mit Behinderung werden bei gleichwertiger beruflicher Qualifikation, Eignung und Befähigung bevorzugt.

**Sie sind interessiert?**

Dann bewerben Sie sich bitte bis zum

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