Ranger/in Für Den Wald Im RHeinisch-bergischen - Gummersbach, Deutschland - Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen - Regionalforstamt Bergisches Land

Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen - Regionalforstamt Bergisches Land
Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen - Regionalforstamt Bergisches Land
Geprüftes Unternehmen
Gummersbach, Deutschland

vor 1 Tag

Lena Wagner

Geschrieben von:

Lena Wagner

beBee Recruiter


Beschreibung
Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen kümmert sich als Einheitsforstverwaltung um die Bewirtschaftung landeseigener Waldflächen, bietet als Dienstleister forstliches Management für private und kommunale Waldbesitze an und ist als Forstbehörde zuständig, die hoheitlichen Instrumente zum Erhalt und zur Verbesserung der Waldfunktionen im gesamten Wald NRWs umzusetzen. Auf dezentraler Ebene erfüllen 16 Regionalforstämter diese Aufgaben. Eines davon ist das Regionalforstamt Bergisches Land mit einer Zuständigkeit für drei Landkreise und vier kreisfreie Städte im Naturraum Bergisches Land.

In Kooperation mit dem Rheinisch-Bergischen Kreis soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit einem Rangerprojekt gestartet werden. Ziel dieses Projektes ist es, durch Kommunikation mit Erholungsuchenden deren Wissen über den Wald und die Natur zu verbessern und ein Verständnis dafür zu erreichen, dass zu deren Schutz auch Regeln einzuhalten sind. Die Projektdauer ist zunächst auf fünf Jahre befristet, soll aber, bei erfolgreichem Verlauf, verlängert werden. Es handelt sich um eine Ballungsrandzone mit teils dicht besiedelten, teils ländlichen Gebieten in unmittelbarer Nachbarschaft der kreisfreien Städte Leverkusen, Solingen und Köln.

**Ihr Einsatzraum**:
Entsprechend der Kooperationsvereinbarung erstreckt sich Ihr Einsatzraum auf das gesamte Kreisgebiet des Rheinisch-Bergischen Kreises, vorzuweise die Waldflächen und die Naturschutzgebiete. Der Dienstort wird in Bergisch Gladbach am Waldinformationszentrum Steinhaus sein.

**Aufgabenschwerpunkte**:

- Wechselnde Präsenz in ausgewählten Erholungsräumen. Die Präsenz soll sich vorwiegend auf Augenhöhe mit den Erholungsuchenden bewegen; je nach persönlicher Befähigung zu Fuß oder per Fahrrad. Die Mitnahme privater Haustiere ist grundsätzlich möglich.
- Gespräche mit Erholungsuchenden, um so für die Belange des Waldes und der Natur zu werben.
- Verbindliche Information und Aufklärung, in letzter Konsequenz auch mündliche Verwarnung und Einleitung ordnungsrechtlicher Sanktionen bei der Missachtung von Verboten.
- Realisierung von Angeboten zur Umweltbildung und zu Führungen.
- Meldung von Schäden oder Gefahrensituationen an Erholungseinrichtungen, Hinweisschildern und dergleichen. Nach Abstimmung Durchführung kleinerer Pflege
- und Instandsetzungsarbeiten. Vorschläge zur Verbesserung der Erholungs-Infrastruktur, z.B. zur Besucherlenkung.
- Meldung von Abfallablagerungen; ausnahmsweise selbstständiges Einsammeln und Entsorgen bei kleineren Verunreinigungen.
- Mitwirkung bei der Öffentlichkeitsarbeit, u.a. bei Veranstaltungen

**Fachliche Anforderungen**:

- **Abgeschlossene Berufsausbildung zur Forstwirtin/ zum Forstwirt, zur Gärtnerin/ zum Gärtner, zur Landwirtin/ zum Landwirt, zur Revierjägerin/ zum Revierjäger**:

- Nachweis der Qualifikation zur Geprüften Natur
- und Landschaftspflegerin / zum Geprüften Natur
- und Landschaftspfleger erwünscht. Falls nicht gegeben, wird die Bereitschaft erwartet diese Qualifikation im Rahmen einer dienstlichen Fortbildung nachzuholen.
- Nachweis eines mehrtägigen Lehrgangs Waldpädagogik, Zertifikat Waldpädagogik wünschenswert (kann nachgeholt werden)

**Persönliche Anforderungen**:

- Sicheres und freundliches Auftreten.
- Selbstständiger, sorgfältiger und zuverlässiger Arbeitsstil im Team.
- Kooperative Zusammenarbeit mit Vertreterinnen und Vertretern des Kreises Mettmann und seinen Naturschutzwarten sowie den örtlichen Kolleginnen und Kollegen des Forstbetriebsdienstes
- Uneingeschränkte körperliche Eignung für diese Aufgabe.
- Bereitschaft zu regelmäßigen Dienstzeiten auch in den Abendstunden, an Wochenenden und an Feiertagen.
- Fahrerlaubnis Klasse B

**Das bieten wir**:

- Die Stelle ist bei Vorliegen der entsprechenden beruflichen Qualifikation und der vollständigen Aufgabenwahrnehmung bis in die Entgeltgruppe 6 TV-Forst bzw. Entgeltgruppe 7 TV-L bewertet. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt bei Einstellung nach TV-L 39,83 und nach TV-Forst 38,5 Stunden.
- Möglichkeit der regelmäßigen Fortbildung.

Der Ranger/ die Rangerin soll Forstschutzbeauftragter / Forstschutzbeauftrage im Sinne von - 53 LfoG sein. Er / sie wird dienstrechtlich an einen der zuständigen Forstbetriebsbezirke im Kreisgebiet angebunden.

**Wir bieten Ihnen**:
Die Stelle ist bei Vorliegen der entsprechenden beruflichen Qualifikation und der Bewährung nach der angegebenen Entgeltgruppe des TV-L bewertet.

Darüber hinaus bietet Wald und Holz NRW
- eine neue berufliche Herausforderung mit verantwortungsvollen und vielseitigen Aufgaben
- eine flexible Arbeitszeitregelung
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- die Möglichkeit zur alternierenden Heim
- bzw. Telearbeit
- eine Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst (VBL) für Tarifbeschäftigte
- ein breites Angebot im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements
- ein attraktives Fortbildungsangebot

**Auswahlverfahren**:
Die eingehenden Be

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