Studiendirektorin/studiendirektor - Zur Wahrnehmung - Rhein-Main-Gebiet, Deutschland - Konrad-Adenauer-Schule

Konrad-Adenauer-Schule
Konrad-Adenauer-Schule
Geprüftes Unternehmen
Rhein-Main-Gebiet, Deutschland

vor 3 Wochen

Lena Wagner

Geschrieben von:

Lena Wagner

beBee Recruiter


Beschreibung
Studiendirektorin/Studiendirektor - zur Wahrnehmung von Schulleitungsaufgaben - (w/m/d) an der Konrad-Adenauer-Schule in Kriftel
- Konrad-Adenauer-Schule

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- Über uns

Mit gut 1700 Schülerinnen und Schüler ist die Konrad-Adenauer-Schule eine von zwei beruflichen Schulen des Main-Taunus-Kreises. Mit den Schulformen Fachoberschule, zweijährige höhere Berufsfachschule und der Berufsfachschule zum Übergang in Ausbildung bieten wir attraktive Vollzeitschulangebote. Als dualer Partner sind wir außerdem Berufsschulstandort für Auszubildende in den Berufsfeldern Ernährung und Hauswirtschaft, Gesundheit, Körperpflege sowie Wirtschaft und Verwaltung.

Ihre Aufgaben
- Leitung der Berufsfachschule zum Übergang in Ausbildung (BÜA)
- Aufgaben und Tätigkeitsprofil gemäß Geschäftsverteilungsplan der Schule
- Mitarbeit in der Schulleitung, insbesondere bei der Organisation des Schulalltages und der Schulentwicklung
- Leitung der folgenden Schulformen:
- Leitung und Weiterentwicklung des Schulversuchs BÜA
- Überführung vom Schulversuch in den Regelbetrieb

Im Rahmen der selbständigen Betreuung dieser Schulformen sind insbesondere folgende Aufgaben zu erfüllen:
- Eigener Unterrichtseinsatz in BÜA
- Jahresplanung der Schulform
- Regelmäßige Bereichskonferenzen zur Koordination der Arbeit
- Unterstützung der PG-Lehrkräfte bei der Suche nach adäquaten Praktikumsplätzen für die Schülerinnen und Schüler
- Planung und Durchführung regelmäßiger Veranstaltungen, zum Beispiel Informationsveranstaltungen
- Planung und Organisation der zentralen und dezentralen Prüfungen zum Hauptschul
- und mittleren Abschluss- Kommunikation mit Schülerinnen und Schülern, Sorgeberechtigten und Betrieben

Konfliktmanagement
- Erfüllung folgender Querschnittsaufgaben:
- Schnittstelle zu den Unterstützungssystemen an der KAS

Unsere Anforderungen
- Die Lehrkraft mit besonderer Funktion an der Konrad-Adenauer-Schule ist Mitglied der Schulleitung und nimmt selbstständig und eigenverantwortlich Aufgaben im Rahmen des Geschäftsverteilungsplanes der Schule wahr. Weitere Vorgaben ergeben sich aus dem Hessischen Schulgesetz, insbesondere aus - 87, aus - 14 der Dienstordnung für Lehrkräfte, Schulleiterinnen und Schulleiter und sozialpädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie aus dem Hessischen Lehrerbildungsgesetz.
- Voraussetzungen
- Die Übernahme der oben beschriebenen besonderen Funktion innerhalb der Schulleitung der Konrad-Adenauer-Schule setzt Folgendes voraus:
- Lehramt an beruflichen Schulen oder des Gymnasiums
- Fähigkeit, systemisch, im Sinne der ganzen Schule, zu denken
- Ein hohes Maß an Team
- und Kommunikationsfähigkeit- Bei Bedarf Bereitschaft zur Übernahme anderer Aufgaben, die sich aus der Schulsituation und der Schulentwicklung ergeben
- Unterrichterfahrungen in BÜA
- Erfahrungen im schulfachlichen Verwaltungsbereich

Erwünschte Kompetenzen- Große Flexibilität
- Methoden
- und Beratungskompetenz (Methoden des Personalmanagements, des Konfliktmanagements, der Moderation und der Gesprächsführung)- Planungskompetenz und Organisationsfähigkeit
- Wirtschaftliches Denken
- Zuverlässigkeit
- Kreativität und Innovationskraft
- Ausgeprägte Resilienz

Berufserfahrung: mehr als 3 Jahre

Unsere Angebote

Eine interessante Tätigkeit im schulischen Umfeld
Zusatzversorgung und die üblichen sozialen Leistungen der hessischen Landesverwaltung (z.B. Hessenticket)

Allgemeine Hinweise

Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht.
Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar.
Die Bewerbungsschreiben müssen innerhalb der jeweiligen Bewerbungsfrist zusammen mit den erforderlichen Personalunterlagen wie Lebenslauf, Kopien oder Abschriften der Zeugnisse über die Lehramtsprüfungen und der letzten Ernennungsurkunde sowie detaillierten Nachweisen über bisherige berufliche Tätigkeiten und weiteren Nachweisen, insbesondere über die in der Ausschreibung zusätzlich verlangten Anforderungen beim in der Ausschreibung genannten Staatlichen Schulamt bzw. bei der Hessischen Lehrkräfteakademie eingehen.
Bewerbungen auf Schulleiterinnen
- bzw. Schulleiterstellen, für deren Besetzung das Kultusministerium zuständig ist (ab Besoldungsgruppe A 15), müssen innerhalb der jeweiligen Bewerbungsfrist zusätzlich unmittelbar beim Kultusministerium eingehen.
Mit der Bewerbung erklären die Bewerberinnen und Bewerber um Stellen von Schulleiterinnen und Schulleitern zugleich ihr Einverständnis, dass ihre Bewerbungsunterlagen auch dem Schulträger zur Kenntnis gegeben werden.
Außerhessische Bewerberinnen und Bewerber müssen ihr Einverständnis zur Anforderung ihrer Personalakten unter Hinweis auf die aktenführende Behörde bereits bei der Bewerbung erklären. Weiterhin trifft sie die Mitwirkungspflicht, bei ihrer Dienststelle auf die Erstellung einer zeitnahen Beurteilung hinzuwirken, um die für die Auswahlentscheidung zuständige Dienststelle in die Lage zu vers

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