Referendariat/vorbereitungsdienst Für das Lehramt - Rhein-Main-Gebiet, Deutschland - Studienseminar für berufliche Schulen in Hessen

Studienseminar für berufliche Schulen in Hessen
Studienseminar für berufliche Schulen in Hessen
Geprüftes Unternehmen
Rhein-Main-Gebiet, Deutschland

vor 2 Wochen

Lena Wagner

Geschrieben von:

Lena Wagner

beBee Recruiter


Beschreibung
Referendariat/Vorbereitungsdienst für das Lehramt an beruflichen Schulen - Hauptverfahren (HV)
- Studienseminar für berufliche Schulen in Hessen

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- Über uns

Die Hessische Lehrkräfteakademie ist die Ausbildungsbehörde für den pädagogischen Vorbereitungsdienst in Hessen. Sie nimmt ihre Aufgaben durch zentrale Einrichtungen oder durch regionale Niederlassungen, wie etwa die Studienseminare, wahr.
Die Studienseminare vermitteln im pädagogischen Vorbereitungsdienst praxisorientierte Professionalität unter besonderer Berücksichtigung der unterschiedlichen Bildungsziele der einzelnen Bildungsgänge und der Schulformen. Sie unterstützen neben anderen Trägereinrichtungen durch ihre Veranstaltungen auch das berufsbegleitende Lernen der Lehrkräfte.

Ihre Aufgaben

Sie absolvieren den pädagogischen Vorbereitungsdienst in Hessen an einem Studienseminar für berufliche Schulen sowie an der Ihnen zugewiesenen Ausbildungsschule. Der pädagogische Vorbereitungsdienst dauert 21 Monate und schließt mit dem Erwerb der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen ab.

Er ist in vier Abschnitte gegliedert:

- Einführungsphase (drei Monate, bewertungsfrei),
- erstes Hauptsemester (sechs Monate),
- zweites Hauptsemester (sechs Monate),
- Prüfungssemester (sechs Monate).

Die Ausbildung am Studienseminar ist inhaltlich und organisatorisch in Modulen und Ausbildungsveranstaltungen strukturiert. Die Ausbildung an der Ausbildungsschule umfasst Hospitationen und angeleiteten sowie eigenverantwortlichen Unterricht.

Unsere Anforderungen

Sie haben
1. die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen, einen akkreditierten Masterabschluss für das Lehramt an beruflichen Schulen oder die Diplomhandelslehrerprüfung in Hessen abgelegt,
2. die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen oder einen auf das Berufsbild einer Lehrkraft an beruflichen Schulen abzielenden Masterabschluss nach den Vorgaben der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder der Bundesrepublik Deutschland abgelegt, die oder der von der Hessischen Lehrkräfteakademie den in Nr. 1 genannten Abschlüssen gleichgestellt wurde,
3. oder einen auf das Berufsbild einer Lehrkraft an beruflichen Schulen abzielenden Abschluss an einer Hochschule in einem anderen Staat abgelegt, der von der Hessischen Lehrkräfteakademie den in Nr. 1 genannten Abschlüssen gleichgestellt wurde.

Gegebenenfalls zusätzliche Sprachprüfung:
Sofern die Prüfung in einem Staat abgelegt wurde, in dem die Amtssprache nicht Deutsch ist, muss zusätzlich ein Nachweis über die für den Unterricht erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse vorgelegt werden (mindestens mit "gut" bestandenes Großes Sprachdiplom des Goethe-Instituts oder Deutschprüfung vor der Hessischen Lehrkräfteakademie).

Unsere Angebote
- Beamtenverhältnis auf Widerruf (bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen)
- Anwärterbezüge A13 + Zulage (bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen)
- Anwärtersonderzuschlag in Höhe von 70 Prozent des Anwärtergrundbetrages in nachfolgenden beruflichen Mangelfachrichtungen: Metalltechnik, Elektrotechnik, Chemie-, Biologie
- und Physiktechnik, Gesundheit, Sozialwesen/Sozialpädagogik und Informatik (bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen)
- LandesTicket Hessen

Allgemeine Hinweise

Erforderliche Bewerbungsunterlagen:

- Zeugnis der Ersten Staatsprüfung oder Zeugnis eines anderen der Ersten Staatsprüfung gleichzustellenden Abschlusses (z. B. Zeugnis über Bachelorabschluss und Zeugnis über Masterabschluss) mit ausgewiesener Endnote. Bei Vorliegen eines lehramtsbezogenen Bachelor-/Masterabschlusses müssen alle Modulübersichten, Leistungsnachweise, Transcripts of Records vorgelegt werden.

Sofern noch kein Zeugnis ausgestellt wurde, kann auch eine vorläufige Bescheinigung über das Bestehen der Ersten Staatsprüfung oder des gleichzustellenden Abschlusses mit Modulübersichten, Leistungs-nachweisen, Transcripts of Records und der Gesamtnote vorgelegt werden.
- Nachweise über etwaige Erweiterungsprüfungen zur Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt in weiteren Unterrichtsfächern und beruflichen Fachrichtungen.
- Nachweis über etwaige Zusatzprüfungen zum Erwerb der Befähigung zu einem weiteren Lehramt.
- Gegebenenfalls Nachweis über Sprachprüfung.
- Lebenslauf.

Optionale Bewerbungsunterlagen:
Nachweise über Tatsachen, die einen Fall besonderer Härte begründen, sind der Bewerbung beizufügen. Welche Unterlagen im Einzelfall vorzulegen sind, entnehmen Sie bitte den beigefügten Informationen. Eine Anerkennung erfolgt nur, wenn entsprechende Nachweise mit Ihrer Bewerbung hochgeladen werden
Bewerbungen schwerbehinderter/gleichgestellter Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Außerhessische Abschlüsse:
Erläuterungen zur Anerkennung außerhessischer Abschlüsse finden Sie in den beigefü

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