Professurvertretung Für Geoinformatik Oder - Stuttgart, Deutschland - Hochschule für Technik Stuttgart

Lena Wagner

Geschrieben von:

Lena Wagner

beBee Recruiter


Beschreibung
Im Zentrum der Landeshauptstadt bieten wir familienfreundliche Arbeitsplätze in akademischer Lehre, Forschung und Weiterbildung. In den Studienbereichen Architektur und Gestaltung, Bauingenieurwesen, Bauphysik, Mathematik, Informatik, Vermessung und Wirtschaft stehen attraktive Bachelor
- und Master-Studiengänge zur Auswahl. Als Forschungs
- und Entwicklungspartner sind wir in der Wirtschaft gefragt.

In der Fakultät Vermessung, Informatik und Mathematik ist zum Sommersemester oder später eine

**Vertretung einer Professur Geoinformatik oder Photogrammetrie (Open Field, Bes. Gr. W2 Analog)
***:
Kennziffer 2023/18C

befristet bis maximal zu besetzen.

Mit dieser Professur möchten wir in unseren anwendungsorientierten Bachelor
- und Master-Studiengängen die Ausbildung der Studierenden mit weiteren innovativen und praxisnahen Themenstellungen vertiefen und Forschungsprojekte in diesen Gebieten anstoßen.

Die Ausschreibung erfolgt Open Field, d.h. Bewerbungen können für alle Teilbereiche der beiden Bereiche berücksichtigt werden, wir erwarten jedoch in jedem Fall auch die Bereitschaft zur Übernahme von Grundlagenvorlesungen.

Das bei der Bewerbung angegebene Gebiet soll insbesondere im Bachelor-Studiengang Vermessung und Geoinformatik, im Bachelor-Studiengang Digitalisierung und Informationsmanagement sowie im englischsprachigen Master-Studiengang Photogrammetry and Geoinformatics vertreten werden. Darüber hinaus erwarten wir die engagierte kollegiale Mitwirkung an der Ausbildung in Grundlagenfächern der o.g. Bachelor-Studiengänge. Einen hohen Stellenwert messen wir der didaktischen Ausgestaltung und inhaltlichen Weiterentwicklung der Lehrveranstaltungen bei.

Vorausgesetzt werden ein Hochschulabschluss und mehrjährige Berufserfahrung in der Vermessung / Geoinformatik, daneben die für eine Professur an einer Hochschule für Angewandte Wissenschaften erforderlichen Voraussetzungen. Ebenso erwarten wir didaktische Kompetenzen, die Bereitschaft zu interdisziplinärer Zusammenarbeit, zur englischsprachigen Lehre sowie zur Mitwirkung an Forschungs
- und Entwicklungsaufgaben.

Wir freuen uns über Ihre aussagekräftige Bewerbung ausschließlich über unser Online-Bewerbungsportal unter der o.g. Kennziffer bis zum
-

Wichtige Hinweise zu den Dienstaufgaben und Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren

Die Dienstaufgaben ergeben sich allgemein aus dem gesetzlichen Auftrag der Hochschulen hinsichtlich Lehre, Forschung und Weiterbildung. Neben Ihrem fachspezifischen Profil erwarten wir
- didaktische Kompetenzen,
- die Bereitschaft zu interdisziplinärer Zusammenarbeit,
- eine digitale Kompetenz in der Nutzung von Fachwerkzeugen sowie für eLearning, um sich in die Digitalisierungsprozess der Hochschule einzubringen,
- die Übernahme von englischsprachigen Lehrveranstaltungen,
- die Beteiligung an der Ausbildung auch in anderen als in der Ausschreibung genannten Studiengängen,
- die Vertretung des fachlichen Schwerpunkts in der angewandten Forschung, insbesondere durch die Initiierung von Forschungs
- und Entwicklungsprojekten und die Einwerbung von Drittmitteln sowie
- die Bereitschaft, Aufgaben in der Hochschulselbstverwaltung wahrzunehmen.

Die gesetzlichen Einstellungsvoraussetzungen sind in - 47 des Landeshochschulgesetzes (LHG) Baden-Württemberg geregelt:

- Abgeschlossenes Hochschulstudium,
- pädagogische Eignung,
- besondere Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird, oder besondere Befähigung zu künstlerischer Arbeit,
- besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen.

Die Übernahme als Professor oder Professorin in das Beamtenverhältnis richtet sich nach - 49 Abs. 1 in Verbindung mit - 50 Abs. 1 LHG sowie nach - 48 LHO.

Bei entsprechender Eignung werden schwerbehinderte Menschen bevorzugt berücksichtigt.

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