Oberstudienrat/-rätin Zur Wahrnehmung - Rhein-Main-Gebiet, Deutschland - Johanna-Tesch-Schule

Johanna-Tesch-Schule
Johanna-Tesch-Schule
Geprüftes Unternehmen
Rhein-Main-Gebiet, Deutschland

vor 3 Wochen

Lena Wagner

Geschrieben von:

Lena Wagner

beBee Recruiter


Beschreibung
Oberstudienrat/-rätin zur Wahrnehmung zusätzlicher Aufgaben
- Johanna-Tesch-Schule

**Bewerben**

Ausschreibung per E-Mail teilen

Ihre Aufgaben
- IT Beauftrage für beide Standorte:
- IT-Allgemein: Bestellung, Beratung, Reparaturaufträge, WLAN für Schüler*innen
- iPads/Laptops: Ausleihsystem, Administration, Rück
- und Neusetzung von Passwörtern

Unsere Anforderungen
- Die allgemeinen Erwartungen an die neue Stelleninhaberin / den neuen Stelleninhaber ergeben sich aus dem Hessischen Schulgesetz, der Dienstordnung und den allgemeinen Hinweisen des Hessischen Kultusministeriums für die Besetzung von Funktionsstellen an Schulen im Hessenportal, dem Erlass zum Ausschreibungs
- und Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen vom 24. November 2017 (ABI.1/18, S.35 ff).
- Für die Besetzung der Stelle wird zwingend vorausgesetzt:
- Gymnasiales Lehramt
- Bewährung im bisherigen Statusamt oder mindestens dreijährige Dienstzeit im unbefristeten Beschäftigungsverhältnis

Die nachstehenden Voraussetzungen sind erwünscht:
- Erfahrung in dem Unterrichten von heterogenen Lerngruppen und inklusiv beschulten Schüler*innen
- Interesse an Entwicklung digitaler Konzepte
- Kenntnisse im Umgang mit iPads im Lehr-und Lernbereich sowie Lernprogrammen zur Digitalisierung der Unterrichte
- Umfangreiche Erfahrung mit digitaler Hard
- und Software- Bereitschaft zur Übernahme von an administrativen Aufgaben

Allgemeine Hinweise
- Bewerbungen sind möglichst über das Online-Bewerbungsverfahren einzureichen.
- Bitte laden Sie alle relevanten Qualifikationsnachweise als eingescannte Dokumente, jedoch mindestens die Zeugnisse der 1. und 2. Staatsprüfung, die letzte Ernennungsurkunde sowie Ihr Fortbildungsportfolio ohne Einzelnachweise, als Anlage möglichst im PDF-Format hoch.
- Achten Sie selbst auf die Vollständigkeit Ihrer Personalakte.
- Maßgebliche Fortbildungsnachweise sollten darin enthalten sein und müssen für eine Bewerbung nicht mehr beigefügt werden.
- Achten Sie unbedingt auf Vollständigkeit Ihrer persönlichen Kontaktdaten (auch E-Mailadresse und Handynummer).
- Eingangsbestätigungen werden automatisiert per E-Mail versandt.
- Bereits vor einer möglichen Bewerbung stehen Ihnen u.a. folgende Gesprächspartner zur Verfügung:
- Ihre derzeit zuständige schulfachliche Dezernentin / Ihr derzeit zuständiger schulfach-licher Dezernent
- Die schulfachliche Dezernentin / der schulfachliche Dezernent des Aufsichtsbereiches für die zu besetzende Stelle.
- Die Frauen
- und Gleichstellungsbeauftragte der Lehrkräfte des Staatlichen Schulamtes für die Stadt Frankfurt am Main
- Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar.
- Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung gem. - 2 Abs. 2 und 3 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), geändert durch Gesetz vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2541, 2571), werden bei der Auswahl für Beförderungsstellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
- Wegen der Unterrepräsentanz von Frauen in Funktionsstellen des hessischen Schuldienstes werden weibliche Lehrkräfte besonders aufgefordert, sich um die Besetzung der ausgeschriebenen Stelle zu bewerben. Bei der ausgeschriebenen Beförderungsstelle besteht aufgrund der jeweiligen Frauenförder
- und Gleichstellungspläne eine Verpflichtung zur Erhöhung des Frauenanteils.
- Außerhessische Bewerberinnen und Bewerber müssen ihr Einverständnis zur Anforderung ihrer Personalakten unter Hinweis auf die aktenführende Behörde bereits bei der Bewerbung erklären. Weiterhin trifft sie die Mitwirkungspflicht, bei ihrer Dienststelle auf die Erstellung einer zeitnahen Beurteilung hinzuwirken, um die für die Auswahlentscheidung zuständige Dienststelle in die Lage zu versetzen, den vor der Auswahlentscheidung anzustellenden aktuellen Leistungs
- und Eignungsvergleich vornehmen zu können. Erfüllen Bewerberinnen oder Bewerber diese Mitwirkungspflichten nicht, ist ihnen mitzuteilen, dass sie nicht in das Auswahlverfahren einbezogen werden können. Zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht ist der Bewerberin oder dem Bewerber eine angemessene Frist zur Vorlage der Beurteilung zu setzen.
- Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Befähigung für Laufbahnen der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht in Hessen erworben haben, müssen mit ihren Bewerbungsunterlagen eine Gleichstellung ihrer Befähigung mit einer Lehramtsbefähigung nach dem Hessischen Lehrerbildungsgesetz (HLbG) vorlegen. Im Übrigen gilt Nr. 1.9 des Erlasses betreffend Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst vom entsprechend.
- Die Erfassung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zum Zwecke des Bewer-bungsverfahrens erfolgt auf der Grundlage des - 23 Hessisches Datenschutz
- und Informati-onsfreiheitsgesetz (HDSIG).

Mehr Jobs von Johanna-Tesch-Schule