Schulwegbegleiter/-in An Der Schule Am Bienwaldring - Berlin, Deutschland - Land Berlin

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Geprüftes Unternehmen
Berlin, Deutschland

vor 2 Tagen

Lena Wagner

Geschrieben von:

Lena Wagner

beBee Recruiter


Beschreibung
Stellenausschreibung des Bezirksamtes Neukölln von Berlin.
**Schulwegbegleiter/-in an der Schule am Bienwaldring (Neukölln) (m/w/d)**:
22_356_Schulwegbegleitung

Entgelt: 12, 68€/Std gemäß "Richtlinien über die Arbeitsbedingungen der Schulwegbegleiterinnen und Schulwegbegleiter" (RS IV Nr. 37/2019 vom

Besetzbar: eine Stelle ab sofort, eine Stelle ab

Bewerbungsfrist:

Ihr Aufgabengebiet umfasst:
Begleitung von solchen Kindern und Jugendlichen, die wegen körperlicher und/oder geistiger Behinderung die Schule nicht in der sonst üblichen Weise zu besuchen vermögen, mit nachfolgend beschriebenen Aufgaben:
Die Schule am Bienwaldring ist eine Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt "geistige Entwicklung für geistig und schwerst mehrfachbehinderte Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 19 Jahren". Die Schule wird von allen Wohngebietsteilen des Neuköllner Bezirkes frequentiert. Da einem Großteil der Schüler/-innen der Schulweg mit den öffentlichen Verkehrsmitteln aus Gründen der körperlichen und geistigen Beeinträchtigung nicht möglich ist, kommen 3 Schulbusse in Neukölln zum Einsatz, die täglich zwischen 25 und 40 Schüler/-innen pro Bus früh und nachmittags befördern. Die Busse werden mit Schulwegbegleiter/-innen besetzt, deren Aufgabe darin besteht, die Aufsichtsverantwortung gegenüber den Schüler/-innen wahrzunehmen und die Schüler/-innen von der Wohnadresse bzw. den Sammelpunkten abzuholen, zur Schule und wieder zurück zu begleiten. Es handelt sich dabei um Kinder und Jugendliche, die u. a. unter massiven Verhaltensstörungen mit Auto
- und Fremdaggression, mit extremer motorischer Unruhe und Anfallsleiden sowie Epilepsie leiden und daher einer ständigen Beaufsichtigung bedürfen, damit sie sich und andere nicht verletzen. Bei akuten Anfällen im Bus müssen die Begleitpersonen in der Lage sein, 1. Hilfemaßnahmen einzuleiten und durchzuführen. Bei Schüler/-innen, die nicht sprechen bzw. sich nicht verständigen können, stellt die Schulwegbegleitung den täglichen Kontakt zwischen Schule und Elternhaus her, wenn die Schüler/-innen nach der Schule zu den Eltern begleitet werden. Die Schulwegbegleiter/-innen müssen mit den spezifischen Eigenschaften und Verhaltensmuster der Schüler/-innen vertraut sein, um in den Bussen ggf. deeskalierend eingreifen und entsprechend reagieren zu können. Auf Grund des wechselnden Personals bei den Busfahrer/-innen sind die Fahrrouten den Fahrer/-innen oft unbekannt. Daher gehört die Leitung der Fahrer/-innen zu den Wohnadressen bzw. Sammel
- und Haltestellen sowie zur Schule und zurück ebenfalls zu den Aufgaben der Schulwegbegleitung.

**Hinweise**:
Für die Einstellung ist ein erweitertes Führungszeugnis ohne Eintragungen Voraussetzung.

Die Bereitschaft zum Umgang mit Kindern und Jugendlichen mit schweren und schwersten geistigen sowie körperlichen Beeinträchtigungen wird vorausgesetzt.

Die Eingruppierung sowie die arbeitsvertraglichen Bedingungen der Schulwegbegleiter/-innen werden durch die "Richtlinien über die Arbeitsbedingungen der Schulwegbegleiter" (RS SenFin IV Nr. 37/19 vom geregelt.

Bei der Begleitung der Schüler/-innen auf ihrem Hinweg zur Schule beginnt die oben genannte regelmäßige Arbeitszeit an der Wohnung der Schüler/-innen bzw. an einem Sammelplatz und endet vorerst an der Schule. Für die Rückwegbegleitung der Schüler/-innen von der Schule nach Hause beginnt erneut die regelmäßige Arbeitszeit an der Schule und endet an der Wohnung der Schüler/-innen bzw. an einem Sammelplatz. Die dazwischenliegende Zeit (zwischen Ankunft an der Schule bei der Hinwegbegleitung und dem Beginn der Rückwegbegleitung) gilt zusätzlich zur oben genannten regelmäßigen Arbeitszeit als Rufbereitschaft und wird für jede abgerechnete volle Stunde mit 25% des Stundenentgelts vergütet.
- Formale Voraussetzungen:
Ein bestimmter Berufsabschluss ist nicht gefordert.
Wünschenswert sind berufliche Erfahrungen in der Betreuung von körperlich bzw. geistig beeinträchtigten Personen, die im Rahmen des Auswahlverfahrens zusätzlich berücksichtigt werden.
Die fachlichen und außerfachlichen Kompetenzen sind der Anlage im beigefügten PDF unter "

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