Juristische Aushilfskräfte Mit Der Ersten Prüfung - Siegburg, Deutschland - Rhein-Sieg-Kreis

Rhein-Sieg-Kreis
Rhein-Sieg-Kreis
Geprüftes Unternehmen
Siegburg, Deutschland

vor 2 Wochen

Lena Wagner

Geschrieben von:

Lena Wagner

beBee Recruiter


Beschreibung
Der Rhein-Sieg-Kreis sucht für die Abteilung Ausländerangelegenheiten des Rechts
- und Ordnungsamtes zum nächstmöglichen Zeitpunkt befristet bis zum vier

Juristische Aushilfskräfte mit der ersten Prüfung

(weiblich/männlich/divers)

in Vollzeit. Der Dienstort ist Siegburg.

Der Rhein-Sieg-Kreis (über Einwohner) ist einer der größten Kreise in der Bundesrepublik Deutschland. Sitz der Kreisverwaltung ist die Kreisstadt Siegburg.

Ihre Aufgaben
- Prüfung von Anträgen auf Aufenthaltserlaubnisse

Ihr Profil
- Juristin/Jurist mit der ersten Prüfung, abgeschlossenes Bachelorstudium mit dem Schwerpunkt "Law and Economics" bzw. "Wirtschaftsrecht"
- gute Kenntnisse im Verwaltungsrecht, bevorzugt im Ausländerrecht
- Einsatzbereitschaft, Teamfähigkeit, Kundenorientierung und Einfühlungsvermögen im Umgang mit Menschen aus fremden Kulturen
- hohes Maß an Konfliktfähigkeit und Belastbarkeit
- gute PC-Kenntnisse und die Bereitschaft, sich in die Fachsoftware einzuarbeiten

Wir bieten Ihnen
- Entgeltgruppe E 9a TVöD sowie alle im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen
- kostengünstiger Erwerb Deutschlandtickets
- bedarfsorientierte Fortbildung
- Angebote der betrieblichen Gesundheitsförderung

Es wird ein interessantes und abwechslungsreiches Aufgabengebiet mit einem hohen Maß an Eigenverantwortung geboten. Die Arbeit erfolgt in einem Team mit netten Kolleginnen und Kollegen, die mit Rat und Tat zur Seite stehen und die Einarbeitung unterstützen. Es besteht die Möglichkeit zu begleitenden Schulungsmaßnahmen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Leiterin der Abteilung Ausländerangelegenheiten, Heidi Boldt, Telefon: 02241/

Die Kreisverwaltung des Rhein-Sieg-Kreises fördert die Gleichstellung aller Menschen und begrüßt deshalb Bewerbungen von Frauen und Männern und diversgeschlechtlichen Menschen, unabhängig von deren ethnischer, kultureller oder sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität ausdrücklich. Die bevorzugte Berücksichtigung von Frauen gemäß des Landesgleichstellungsgesetzes findet Anwendung. Die Stellenbesetzung ist im Rahmen des Jobsharing auch in Teilzeit möglich.

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