Richter / Richterin Auf Probe (M-w-d) - Duesseldorf, Deutschland - Landesarbeitsgericht Düsseldorf

Landesarbeitsgericht Düsseldorf
Landesarbeitsgericht Düsseldorf
Geprüftes Unternehmen
Duesseldorf, Deutschland

vor 1 Woche

Lena Wagner

Geschrieben von:

Lena Wagner

beBee Recruiter


Beschreibung
Die Stelle:

- Als Richterin / Richter entscheiden Sie nicht nur über den Ausgang eines Verfahrens, sondern über die Schicksale von Menschen. Im Namen des Volkes sprechen Sie Recht und bleiben dabei objektiv und unvoreingenommen. So sorgen Sie maßgeblich für die Aufrechterhaltung des Rechtsfriedens.
- Bei Ihrer täglichen Arbeit sind Sie unabhängig, nur dem Gesetz verpflichtet und unterliegen keinen Weisungen; Sie arbeiten interessen
- und mandatsunabhängig.
- Sie prüfen Sachverhalte aus den unterschiedlichsten Lebensbereichen, lösen Konflikte und treffen sachgerechte Entscheidungen. Dabei wirken Sie vermittelnd auf die Beteiligten einer Auseinandersetzung ein und unterbreiten Vorschläge für eine einvernehmliche Lösung.

Ihre Qualifikationen:

- Volljuristin / Volljurist; mit vorzugsweise - aber nicht zwingend - Prädikatsexamen in der zweiten juristischen Staatsprüfung (mind. 7,76 Punkte im 2. Staatsexamen)
- ein besonderer Bezug zum Arbeitsrecht
- Deutsche / Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes
- absolute Bereitschaft, für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten
- zum Zeitpunkt der Einstellung regelmäßig noch nicht 42 Jahre alt
- Dienstfähigkeit aus amtsärztlicher Sicht

Ihre Perspektiven:

- Sie werden zunächst in ein Richterverhältnis auf Probe berufen und arbeiten bei einem Arbeitsgericht innerhalb des Landesarbeitsgerichtsbezirks Düsseldorf. Während Ihrer Probezeit sollen Sie möglichst breit gefächerte Erfahrungen sammeln und werden daher auch in verschiedenen Arbeitsgerichten des Bezirks eingesetzt. Unterstützung erfahren Sie durch ein umfangreiches Fortbildungsangebot zu allgemeinen und fachspezifischen Themen. Nach der Probezeit, die zumeist drei Jahre dauert, erfolgt Ihre Ernennung zur Richterin / zum Richter auf Lebenszeit.
- Ihr Berufseinstieg erfolgt in der Besoldungsgruppe R 1 der Landesbesoldungsordnung R zum Landesbesoldungsgesetz (LBesG NRW). Als Richterin / Richter unterliegen Sie nicht der gesetzlichen Sozialversicherung, sondern genießen stattdessen die Vorzüge der Beamtenversorgung und der Beihilfeberechtigung.
- Ihnen stehen vielfältige Einsatz
- und Entwicklungsmöglichkeiten offen, z. B. Beförderungen zur Direktorin / zum Direktor eines Arbeitsgerichts, zur Vorsitzenden Richterin / zum Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht als auch in der Justizverwaltung
- Ebenso haben Sie die Möglichkeit, an oberste Bundesgerichte und Ministerien abgeordnet oder an europäische und internationale Institutionen zugewiesen zu werden.
- Übernehmen Sie auf Wunsch auch gerne Aufgaben in der Aus
- und Fortbildung, z. B. als Dozentin / Dozent in der Justizakademie des Landes Nordrhein-Westfalen.

Richten Sie Ihre Bewerbung bis zum für eine Einstellung in den richterlichen Probedienst im Bezirk des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf an: Präsidentin des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf Ludwig-Erhard-Allee Düsseldorf

Bei der Justiz.NRW arbeiten rund Menschen bei 204 Gerichten, 19 Staatsanwaltschaften und drei Generalstaatsanwaltschaften, 36 Justizvollzugseinrichtungen, fünf Jugendarrestanstalten und 19 Dienststellen des ambulanten Sozialen Dienstes gemeinsam für ein Ziel: Ein gerechtes Miteinander in der Gesellschaft. In ganz unterschiedlichen Berufsfeldern kann sich hier jeder auf seinen eigenen Karriereweg machen. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter profitieren dabei von unterschiedlichen Möglichkeiten der Arbeitszeitgestaltung, einer guten Work-Life-Balance, sicheren Arbeitsplätzen und der Möglichkeit der Verbeamtung.
Die Justiz.NRW steht für Chancengleichheit und begrüßt Bewerbungen aus allen Teilen der Gesellschaft. Wir fördern insbesondere die berufliche Entwicklung von Frauen. Sie werden nach dem Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein
- Westfalen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, soweit nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Justiz.NRW sieht sich der Gleichstellung von Beschäftigten mit und ohne Schwerbehinderung in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Behinderung. Bei gleicher Eignung werden Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung und gleichgestellter Menschen mit Behinderung, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt. Auch Bewerbungen von Menschen jeglicher geschlechtlichen Identität und von Menschen mit Einwanderungsgeschichte werden von uns unterstützt und sind ausdrücklich erwünscht.