Küchenhelfer (M/w/d) - Hamburg, Deutschland - Albertinen-Diakoniewerk

Albertinen-Diakoniewerk
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Geprüftes Unternehmen
Hamburg, Deutschland

vor 3 Wochen

Lena Wagner

Geschrieben von:

Lena Wagner

beBee Recruiter


Beschreibung
in Vollzeit

Die Albertinen Services Hamburg ist der Dienstleister für den Wirtschafts
- und Versorgungsbereich der verschiedenen Einrichtungen der Immanuel Albertinen Diakonie in Hamburg, darunter auch zwei große Krankenhäuser. Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt

**Küchenhelfer (m/w/d) für den Bereich der Cafeteria im Albertinen Krankenhaus**:
in Vollzeit

**Ihre Aufgaben**:

- Sie arbeiten in der Cafeteria des Albertinen Krankenhaus und unterstützen dabei die Fachkräfte bei der Zubereitung und Ausgabe der Mahlzeiten
- Kassentätigkeiten

**Wir erwarten**:

- eine gastronomische Ausbildung ist nicht Voraussetzung
- Berufserfahrung in einem gastronomischen Betrieb oder einem Betrieb in der Gemeinschaftsverpflegung wäre aber von Vorteil

**Und das ist unser Angebot für Sie**:

- eine angemessene Vergütung und alle Vorzüge einer Tätigkeit in einem großen Unternehmen
- geregelte Arbeitszeiten vorwiegend in einer Kernarbeitszeit von 06:30 Uhr bis 18:00 Uhr an allen Tagen der Woche, regelmäßig auch an Wochenenden und Feiertagen
- HVV-Jobticket nach bestandener Probezeit
- ** Wertvolles Selbstverständnis**:Unser Leitbild gibt uns als Mitarbeitende und als Unternehmen jeden Tag Orientierung für unser berufliches Handeln

**Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung**:

- Für **Fragen** steht Ihnen **Birga Reiff **als** Bereichsleitung der Speisenversorgung** unter der Telefonnummer ** ** gerne zur Verfügung.

Albertinen-Services Hamburg ASH-GmbH
Birga Reiff, Bereichsleitung Speisenversorgung
Wiesenkamp 16| 22359 Hamburg

Bitte beachten Sie, dass wir aus organisatorischen Gründen Ihre postalische Bewerbung nicht zurücksenden können. Ihre übermittelten Daten und Unterlagen werden für die Dauer des Bewerbungsverfahrens gespeichert bzw. aufbewahrt. Aufgrund des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes besteht ein berechtigtes Interesse, die übermittelten Daten und Unterlagen für mindestens vier, maximal sechs Monate aufzubewahren. Die Daten und Unterlagen werden, sofern eine Aufbewahrungspflicht nicht besteht und die Daten und Unterlagen für den Zweck nicht mehr vonnöten sind, gelöscht bzw. vernichtet.

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