Wachführung - Hamburg, Deutschland - Stadt Hamburg

Stadt Hamburg
Stadt Hamburg
Geprüftes Unternehmen
Hamburg, Deutschland

vor 3 Wochen

Lena Wagner

Geschrieben von:

Lena Wagner

beBee Recruiter


Beschreibung
**Wir über uns**:
Die Feuerwehr Hamburg besteht aus etwa 3.000 hauptamtlichen Einsatzkräften bei der Berufsfeuerwehr. Sie verfügt darüber hinaus über 86 Freiwillige Feuerwehren mit rund 2.600 weiteren ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen. Als zweitgrößte Feuerwehr Deutschlands verzeichnet sie über Einsätze pro Jahr.

Hier finden Sie weitere Informationen: Arbeitgeberin Freie und Hansestadt Hamburg.

**Ihre Aufgaben**:

- Ausübung der Dienst
- und Fachaufsicht über die unterstellten Mitarbeitenden sowie die Wahrnehmung aller Aufgaben im jeweils zugewiesenen Aufgabenbereiches des inneren Dienstbetriebes
- Kontrolle und Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Dienstbetriebes für das gesamte Aufgabenspektrum der FuRw sowie der angeschlossenen Außenstellen (Rettungswachen und Stationen)
- Erfüllung der vom Referat speziell zugeordneten Sonderaufgaben sowie Erlassung von Wachanweisungen im Rahmen der DA 02-9
- Öffentlichkeitsarbeit in Abstimmung mit der Referatsleitung des Einsatzdienstes sowie Kontaktpflege zu den Freiwilligen Feuerwehren, Werk
- und Betriebsfeuerwehren, Bezirks
- und Ortsämtern, Polizeidienststellen, Vereinen, Verbänden und Betrieben des Reviers
- Führungsaufgaben im Einsatzdienst und der Stabsarbeit, wie z.B. die Gesamteinatzleitung bei besonderen Schadenslagen, die Einsatzleitung von 2 Löschzügen und Ergänzungskomponenten oder der Einsatzabschnittsführung, technische Einsatzleitung, Verbindungsbeamt:in und Stabstätigkeit bei Großschaden
- und besonderen Einsatzlagen im Brandschutz, der technischen Hilfeleistung, dem Rettungsdienst sowie im Katastrophenschutz

Hinweis: Der Aufgabenbereich kann sich auf Grund organisatorischer Überlegungen noch verändern.

**Ihr Profil**:
**Erforderlich**
- Sie besitzen die Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt, der Fachrichtung Feuerwehr.
- Sie sind Beamt:in im Statusamt A12 und können eine mindestens einjährige Erfahrungszeit in diesem Statusamt vorweisen. Für die Erfüllung maßgeblich ist der Tag des Bewerbungsschlusses.
- Sie besitzen für die genannten Anforderungen und Aufgaben die erforderliche gesundheitliche Eignung (FwDv300)
- Externe Bewerber:innen müssen als zukünftige Beamt:innen der Freien und Hansestadt Hamburg ihre volle Feuerwehrdienstfähigkeit nach FwDv 300 im Rahmen einer Einstellungsuntersuchung beim Personalärztlichen Dienst nachweisen.

**Vorteilhaft**
- Kenntnisse von Managementinstrumenten, Methoden der Budgetverwaltung, geltenden Rechtsgrundlagen, Feuerwehrdienstvorschriften und Dienstanweisungen
- Erfahrung in der Personalführung
- gute Kenntnisse des Personalrechts
- gute fachliche Kenntnisse der Produktbereiche BS, TH, CBRN-Gefahrenabwehr und RD
- Kenntnisse und Erfahrung in der Stabsarbeit

**Unser Angebot**:

- mind. 5 unbefristete Stellen in Voll
- oder Teilarbeitszeit zum nächstmöglichen Zeitpunkt
- Besoldungsgruppe A13
- 30 Tage Urlaub pro Jahr bei Vollzeitbeschäftigung
- betriebliche Altersversorgung und vermögenswirksame Leistungen
- betriebliche Gesundheitsförderung (Sonderkonditionen in ausgewählten Sport
- und Fitnessclubs)
- Möglichkeit zum Erwerb eines hvv ProfiTicket's

**Ihre Bewerbung**:
Bitte übersenden Sie uns folgende Dokumente:

- Anschreiben,
- tabellarischer Lebenslauf,
- Nachweise der geforderten Qualifikation,
- aktuelle Beurteilung bzw. aktuelles Zeugnis (nicht älter als drei Jahre),
- für die Berücksichtigung einer Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Auswahlverfahren einen Nachweis,
- Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte unter Angabe der personalaktenführenden Stelle (nur bei Beschäftigten des öffentlichen Dienstes).

Wir fordern insbesondere Frauen auf, sich zu bewerben. Sie werden aufgrund ihrer Unterrepräsentanz bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.

Für eine Übertragung der Tätigkeit ist der Nachweis erforderlich, dass Sie die Voraussetzungen des Masernschutzgesetzes erfüllen (weitere Informationen).

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