Stellvertretende Leitung Der Kita Grenzstraße - Augsburg, Deutschland - Stadt Augsburg

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Geprüftes Unternehmen
Augsburg, Deutschland

vor 3 Wochen

Lena Wagner

Geschrieben von:

Lena Wagner

beBee Recruiter


Beschreibung
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Wir sichern nachhaltig die ökologische, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Zukunftsfähigkeit der Stadt Augsburg. Täglich engagieren sich mehr als 6.500 Beschäftigte in verschiedensten Bereichen für unsere über Bürgerinnen und Bürger.

Unser Stellenangebot

Stellvertretende Leitung der Kita Grenzstraße (m/w/d)

Amt für Kindertagesbetreuung

**Referenznummer**: _1

**Veröffentlichung**:

**Stellenbewertung**: Entgeltgruppe S 9 TVöD

Die Eingruppierung ist abhängig von der Durchschnittsbelegung. Bei voller Belegung ist eine Eingruppierung bis Entgeltgruppe S 13 TVöD möglich.

Im Tarifbeschäftigtenverhältnis erfolgt eine Vergütung nach TVöD-VKA vorbehaltlich der Erfüllung der persönlichen Eingruppierungsvoraussetzungen.

Die Stellenbesetzung ist mit sich ergänzenden Teilzeitkräften möglich.

Es handelt sich um die Stv. Leitung der Kita Grenzstraße in Kriegshaber mit 75 Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von ca Jahren.

**Aufgabengebiet**:

- Vormerkungen für die Platzvergabe
- Vertretung der Leitung der Kita
- Management der Kita nach innen, Aktenführung und Ablage
- Gestaltung des Dienstplans für die Kita, Organisation des täglichen Ablaufs
- Vorbereitung und Auswertung der jährlichen Elternbefragung
- Vorbereitung des Zahlenteils für die Elterninfo der jährlichen Elternbefragung
- Verantwortliche Mitarbeit an der pädagogischen Konzeption für die Kita
- Erledigung von Einkäufen und Beschaffungen soweit sie der Kita übertragen sind
- Budgetkontrolle
- Verantwortung für die pädagogische Bildungsqualität mit dem Team
- Führen des Raumbuches, Betreuung von Handwerkerinnen bzw. Handwerkern (m/w/d), Schadensmeldungen an den Träger
- Verantwortung für die Information der Beschäftigten in der Einrichtung zu Betriebsanweisungen
- Belehrungen zum Arbeitsschutz und Doku
- Erstgespräche mit den Eltern nach der Aufnahme
- Mitwirkung an Verfahren zur Sicherung des Kindeswohls nach - 8 a SGB Vlll
- Verantwortung für die pädagogische Qualität bei der Betreuung von l-Kindern
- Anträge auf Bildungs
- und Teilhabeleistungen für Kinder, Weiterleitung der Anträge und der Bildungsgutscheine mit den notwendigen Unterlagen für die Abrechnung mit dem Kostenträger
- Monatliche Meldung zur Personalverpflegung an den Träger
- Tätigkeit als pädagogische Fachkraft in der Kita

**Voraussetzungen**:

- Abschluss als Dipl.Sozialpädagogin/Dipl.Sozialpädagoge (FH), Kindheitspädagogin/Kindheitspädagoge (Bachelor), staatlich anerkannte Erzieherin/staatlich anerkannter Erzieher oder ein gleichwertiger Abschluss (z. B. zur Pädagogischen Fachkraft in Kindertageseinrichtungen) (m/w/d)
- Berufliche Erfahrung in einer Kindertageseinrichtung
- Bereitschaft zur Teilnahme an Führungskräftefortbildungen

**Wünschenswert**:

- Gute Office-Kenntnisse
- Kenntnisse in den Fachprogrammen Easykid und
- Führungskompetenzen, Teamfähigkeit, Kritikfähigkeit, Loyalität gegenüber dem Träger sowie die Bereitschaft zur Verantwortungsübernahme
- Einsatzfreude und Flexibilität

**Wir bieten**:

- Einen krisensicheren Arbeitsplatz
- Eine sehr interessante und verantwortungsvolle Leitungsposition
- Eine abwechslungsreiche und anspruchsvolle Tätigkeit
- Eine familienfreundliche Beschäftigung
- Bei einer Eingruppierung in die Entgeltgruppen S 8a bzw. S 9 TVöD wird eine monatliche SuE-Zulage i. H. v. 130,00 Euro (Vollzeitwert) gewährt
- Eine attraktive betriebliche Altersvorsorge für Tarifbeschäftigte
- Vergünstigte Abonnements im AVV-Verbundraum

Wenn Sie die Anforderungen erfüllen, dann freuen wir uns über Ihre Online-Bewerbung. Bitte bewerben Sie sich mit einem Bewerbungsschreiben, tabellarischen Lebenslauf, Beruf
- bzw. Studienabschlüssen und qualifizierten Arbeitszeugnissen. Bitte beachten Sie, dass wir unsere Stellen nur nach Eignung, Leistung und Befähigung besetzen; wir können Sie daher im weiteren Verfahren nur dann berücksichtigen, wenn sie uns Nachweise hierüber vorlegen.

Die jeweilige Eingruppierung richtet sich nach der Auslastung der Einrichtung und ist jährlich auf der Grundlage der Durchschnittsbelegung der Monate Januar bis Dezember des vorangegangenen Kalenderjahres neu zu prüfen. Sie kann also Schwankungen unterliegen. Die zu treffenden Änderungen erfolgen ggf. zum 01. Januar eines Jahres in der Regel rückwirkend.

Auf Grund des Masernschutzgesetzes ist bei einer Stellenbesetzung für alle Bewerberinnen und Bewerber, die nach 1970 geboren sind, ein Nachweis über einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern bzw. Masernimmunität/Kontraindikation erforderlich.

Die Stadt Augsburg hat sich verpflichtet, ihre Aufgaben aus dem SGB IX und dem Bayerischen Gleichstellungsgesetz bei Stellenbesetzungen in besonderem Maße zu erfüllen.

Bitte bewerben Sie sich bis spätestens online.

**Kontakt**:
**Frau Walter, Tel.**: bei Fragen zur Bewerbung)

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