Hauptsachbearbeitung Wirtschaftliche Hilfen - Berlin, Deutschland - Land Berlin

Land Berlin
Land Berlin
Geprüftes Unternehmen
Berlin, Deutschland

vor 3 Wochen

Lena Wagner

Geschrieben von:

Lena Wagner

beBee Recruiter


Beschreibung
**Hauptsachbearbeitung Wirtschaftliche Hilfen (m,w,d)**:
**Kennziffer: 74/2024**
***:
**Wer wir sind**: Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Abt. Jugend und Gesundheit - Jugendamt
- **Was Sie bei uns verdienen können**: Entgeltgruppe: E9b TV-L

**Es kommen ausschließlich Bewerber_innen in Betracht, die bereits in einem Arbeitsverhältnis zum Land Berlin stehen (Tarif).**

**Welche Aufgaben Sie bei uns haben**:

- Hauptsachbearbeitung wirtschaftliche Hilfen für alle Hilfen nach dem SGB VIII einschließlich entsprechender Aktenführung gem. GGO und LHO
- Prüfung und Entscheidung über die sachliche und örtliche Zuständigkeit nach dem SGB VIII bzw. den einschlägigen Ausführungsvorschriften einschließlich Amtsermittlungen zu den gewöhnlichen Aufenthalten der maßgeblichen Personen und melde
- und aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen (auch EU-Freizügigkeit und Asylrecht)
- Rechtliche und wirtschaftliche Prüfung und Sicherung der sozialpädagogischen Leistungen und Maßnahmen im Rahmen der Jugendhilfe SGB VIII und angrenzender Rechtsgebiete (z.B. SGB II, SGB XII)
- Beratung von freien Trägern der Jugendhilfe, Pflegeeltern oder anderen Leistungserbringern als auch den jungen Menschen oder Leistungsberechtigten nach - 19 SGB VIII zur finanziellen Absicherung der Maßnahmen nach SGB VIII und angrenzender Rechtsgebiete
- Beratung und Entscheidung über Annexleistungen sowie Krankenhilfe während Leistungen und Maßnahmen im Rahmen der Jugendhilfe nach -- 27 ff. SGB VIII und angrenzender Rechtsgebiete (z.B. SGB II, SGB XII, SGB V)
- Beratung und Heranziehung der Hilfeempfängerinnen und Hilfeempfänger sowie der Kostenbeitragspflichtigen (z.B. Eltern) zu den Kosten der Leistung/Maßnahme gem. - 91 ff. SGB VIII
- Geltendmachung der vorrangig bestehenden Sozialleistungs
- oder Sozialversicherungsansprüche; überwiegend Durchsetzung von Erstattungsansprüchen gem. SGB X (z.B. Rentenversicherungs-und Krankenversicherungsträger, Arbeitsverwaltungen einschließlich Familienkasse etc.)
- Kostenerstattungsverfahren gegenüber anderen Jugendhilfeträgern gem. SGB VIII und SGB X
- Kosteneinziehung in laufenden Fällen einschließlich Mahn
- und Vollstreckungsverfahren, auch eigenständige Anmeldung und Verfolgung offener Forderungen in Insolvenzverfahren
- Entscheidung über Stundungen, befristete und unbefristete Niederschlagungen sowie Erlasse gem. LHO und bezirksinterner Geschäftsanweisung
- Entscheidung über die Abhilfe von Widersprüchen
- Zuarbeit bei anhängigen Widerspruchs
- oder Gerichtsverfahren im Rahmen der Kostenheranziehung, Zuständigkeits
- oder Kostenerstattungsverfahren.

**Was Sie mitbringen**:

- Abgeschlossenes Studium (Diplom FH oder Bachelor) in den Fachrichtungen Öffentliche Verwaltung, Verwaltung und Recht, Öffentliches Recht, Verwaltungsmanagement, Public Administration, Verwaltungswirt_in oder Betriebswirtschaftslehre
- Abgeschlossene Berufsausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten oder Bürokauffrau/-mann bzw. Kaufleute für Büromanagement, Kaufleute für Bürokommunikation und erfolgreich abgeschlossener Verwaltungslehrgang II bzw. der Bereitschaft zum Erwerb des Abschlusses des Verwaltungslehrgangs II

Hinweis:
Eine mindestens kompetente und fachkundige Verwendung der deutschen Sprache in Wort und Schrift entsprechend dem Sprachniveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprache (GER) wird vorausgesetzt.

Qualifikationen, Bildungsabschlüsse oder Berufserfahrungen etc. können nur dann Berücksichtigung finden, wenn diese auch mit entsprechenden Nachweisen belegt werden.

Bei Qualifizierungen, die **nicht **in der Bundesrepublik Deutschland erlangt wurden, ist die Gleichwertigkeit zu einem deutschen Abschluss nachzuweisen. Die Gleichwertigkeit kann über das "Informationsportal zu ausländischen Bildungsabschlüssen" ) belegt werden. Sollte Ihr Studienabschluss in der anabin Datenbank nicht aufgeführt sein, können Sie alternativ eine Gleichwertigkeitsbescheinigung über die "Zentralstelle für ausländische Abschlüsse (ZAB)" beantragen.

Bitte fügen Sie dann Ihrer Bewerbung unbedingt eine beglaubigte Übersetzung Ihres Abschlusses bei. Qualifizierungen, die in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik erlangt wurden, müssen mit einem Nachweis über die Gleichwertigkeit belegt werden. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen inklusiver aller Urkunden, Leistungsnachweise, etc. sind grundsätzlich in deutscher Sprache bzw. mit deutscher Übersetzung einzureichen.

Angaben zu den formalen Voraussetzungen, fachlichen und außerfachlichen Kompetenzen entnehmen Sie bitte dem Anforderungsprofil, welches Sie unter "weitere Informationen" herunterladen können. Das Anforderungsprofil ist die verbindliche Grundlage für die Auswahlentscheidung. Bitte beachten Sie hierbei, dass nach Ablauf der Bewerbungsfrist das Anforderungsprofil nicht mehr zur Verfügung steht.
**Was wir Ihnen bieten**:

- Professionelle und anonyme Beratung im

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