Professur W3 Für Orchesterdirigieren - Dresden, Deutschland - Hochschule für Musik Carl Maria von Weber Dresden

Lena Wagner

Geschrieben von:

Lena Wagner

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Beschreibung
An der Hochschule für Musik Carl Maria von Weber Dresden ist zum Sommersemester 2025 in der Fakultät I, Fachrichtung Dirigieren/Korrepetiion, eine

Professur W3 für Orchesterdirigieren (1,0 VZÄ)

zu besetzen.

Gesucht wird eine international agierende Künstlerpersönlichkeit mit ausgewiesener langjähriger Berufserfahrung in der musikalischen Leitung renommierter Orchester (Konzert und Oper) und mit Lehrerfahrung auf Hochschulniveau. Ausgewiesene Erfahrung im Bereich der Neuen Musik gehört ebenfalls zum Anforderungsprofil.

Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere die folgenden Bereiche:

- Leitung des Studienbereiches Orchesterdirigieren und konzeptionelle und administrative Leitung der Konzerte, Projekte und Orchestertermine, die von Dirigierstudierenden dirigiert werden
- Lehre im Fach Orchesterdirigieren in den entsprechenden Schwerpunktmodulen der Fachrichtung Dirigieren/Korrepetition
- Künstlerische und administrative Leitung des Hochschulsinfonieorchesters
- Integration Neuer Musik in die Arbeit des Hochschulsinfonieorchesters sowie der künstlerischen Projektarbeit Neue Musik in die Lehre des Studienbereiches Orchesterdirigieren
- Pflege und Weiterentwicklung der Zusammenarbeit mit den Kooperationspartnern, insbesondere mit den Orchestern und Theatern der Region
- Mitverantwortung bei der Weiterentwicklung der Fachrichtung Dirigieren/Korrepetition und ihrer Lehr
- und Prüfungsformen

Die sonstigen Dienstaufgaben ergeben sich aus - 69 SächsHSG.

Die Lehrverpflichtung ergibt sich aus DAVOHS.

Unterrichtssprache an der Hochschule für Musik Carl Maria von Weber Dresden ist Deutsch.

Die Hochschule für Musik Carl Maria von Weber Dresden legt Wert auf die Mitwirkung an Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und Nachwuchsgewinnung sowie die fachrichtungsübergreifende Zusammenarbeit. Die Bereitschaft zur Mitwirkung in den Gremien der Hochschule wird vorausgesetzt.

Die Bewerberinnen und Bewerber müssen die Berufungsvoraussetzungen nach - 59 SächsHSG erfüllen. Vorausgesetzt werden ein abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium, hervorragende künstlerische Leistungen und Lehrerfahrung auf Hochschulniveau..

Die Einstellung soll in der Regel bei erstmals Berufenen zunächst für die Dauer von zwei Jahren (gemäß - 71, Abs. 2 SächsHSG) in einem befristeten Angestelltenverhältnis auf Probe erfolgen.

Die Hochschule strebt einen hohen Anteil von Frauen in der Lehre an. Qualifizierte Künstlerinnen sind deshalb ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben.

Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung, Leistung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Der Nachweis über die Schwerbehinderung/Gleichstellung ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.

Für Nachfragen steht Ihnen der Vorsitzende der Berufungskommission Prof. Franz Brochhagen () zur Verfügung.

Mit der Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen geben Sie uns Ihre Einwilligung, Ihre von Ihnen übersendeten personenbezogenen Daten zum Zwecke der Durchführung des Bewerbungsverfahrens zu verarbeiten (vgl. Artikel 6 DSGVO; siehe auch - 32 BDSG).

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