Stellv. Pflegedienstleiter in - Extertal, Deutschland - AWO Bezirksverband Ostwestfalen-Lippe e.V.

Lena Wagner

Geschrieben von:

Lena Wagner

beBee Recruiter


Beschreibung
In unserer Einrichtung Seniorenzentrum Friedrich-Winter-Haus im Extertal suchen wir zum frühestmöglichen Eintrittstermin eine

**Stv. Pflegedienstleitung (m/w/d).**

Die Stelle umfasst 30 Std./W. und ist unbefristet. Die Eingruppierung erfolgt nach TV AWO NRW in der Entgeltgruppe Kr 9c.

**Stellenbeschreibung**:

- Unterstützung und Vertretung der Pflegedienstleitung bei der Leitung des Pflegebereichs sowie Anleitung der Pflegeteams
- Sicherstellung und Durchführung der Pflege und Betreuung der Bewohner*innen
- Mitarbeit bei der Weiterentwicklung des Pflege
- und Betreuungskonzepts, Gewährleistung der Umsetzung interner und externer Qualitätsvorgaben
- Unterstützung bei der Steuerung der Personaleinsatzplanung
- Zusammenarbeit mit allen Personen/Berufsgruppen auf Basis der AWO Werte

**Sie bringen mit**:

- Gesundheits
- und Krankenpfleger*in oder Altenpfleger*in mit abgeschlossener Weiterbildung zur Pflegedienstleitung oder Pflegemanagement-Studium (o.ä)
- zweijährige Berufserfahrung in der Pflege zwingend, Leitungserfahrung von Vorteil
- motivierende Mitarbeiterführung, Konflikt
- und Kritikfähigkeit, Kommunikations
- und Veränderungskompetenz
- fundierte Kenntnisse im Qualitätsmanagement, gute Anwenderkenntnisse in MS-Office-Programmen und Pflegedokumentationssoftware

**Wir bieten Ihnen**:

- Einsatz für AWO-Werte Solidarität, Toleranz, Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit in Unternehmen/Verband und Gesellschaft
- Familienbewusste Personalpolitik und betriebliches Gesundheitsmanagement
- Betriebliche Altersversorgung nach tarifvertraglichen Regelungen
- Einbringen von Ideen und Mitgestaltung in Team, Einrichtung und Verband
- Möglichkeiten zur Fortbildung und Weiterentwicklung

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis zum

**Gut zu wissen**:

- Schwerbehinderte werden bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt eingestellt.
- Vollzeitstellen können gemäß - 7, 1 TzBfG auch in Teilzeitstellen umgewandelt werden, sofern der Arbeitsplatz sich hierfür eignet und dringende betriebliche Belange nicht entgegenstehen

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