Oberstudienrätin / Oberstudienrat - Zur - Rhein-Main-Gebiet, Deutschland - Aartalschule

Aartalschule
Aartalschule
Geprüftes Unternehmen
Rhein-Main-Gebiet, Deutschland

vor 3 Wochen

Lena Wagner

Geschrieben von:

Lena Wagner

beBee Recruiter


Beschreibung
Oberstudienrätin / Oberstudienrat - zur Wahrnehmung von Schulleitungsaufgaben - oder Rektorin / Rektor an einer Gesamtschule - zur Wahrnehmung von Schulleitungsaufgaben
- Aartalschule

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Ihre Aufgaben

Die allgemeinen Erwartungen an die neue Stelleninhaberin/ den neuen Stelleninhaber ergeben sich aus dem Hessischen Schulgesetz, der Dienstordnung, den allgemeinen Hinweisen im Hessenportal und dem Erlass zum Ausschreibungs
- und Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen vom 24. November 2017 (ABl. 1/18, S. 35 ff).

Die neue Stelleninhaberin/ der neue Stelleninhaber hat dabei folgende Aufgaben wahrzunehmen:

- Schulzweigleitung Hauptschule
- Organisation und Koordination der Jahrgänge 5 bis 9 des Hauptschulzweiges, einschließlich der Zentralen Abschlussprüfungen (Hauptschulabschlussprüfungen und Projektprüfungen) und der Übergänge zu den weiterführenden Schulen (Schullaufbahnberatung)
- Organisation und Leitung von Konferenzen im Hauptschulzweig in Kooperation mit den anderen Zweigleitungen
- Übernahme von Verwaltungsaufgaben in der LUSD und PPB, wie z. B. Klassenzusammensetzungen, Einteilung der WPU-Kurse, insbesondere für die Klassen des Hauptschulzweiges
- Planung, Koordination und Durchführung von Infoveranstaltungen und Elternabenden betreffend Themen der Hauptschule
- Planung, Organisation und Durchführung von Kompetenzfeststellung und Betriebspraktika in den Hauptschulklassen
- Organisation und Koordination der Intensivklassen sowie Integration von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern beim Übergang in die Regelklassen
- Ausarbeitung von Konzepten zur Qualitätssicherung und -entwicklung des Unterrichts im Hauptschulzweig sowie Evaluation schulischer Prozesse
- Mitarbeit in der Organisation der täglichen Vertretungs
- und Aufsichtspläne
- Netzwerkarbeit mit örtlichen/ regionalen Kooperationspartnern, z. B. im Rahmen der Berufsorientierung
- Mitwirkung bei der Entwicklung eines Medienbildungskonzeptes unter Einbeziehung der Möglichkeiten des digitalen Unterrichts
- Mitarbeit im Schulleitungsteam und Unterstützung bei Schulentwicklungsaufgaben

Unsere Anforderungen
- Lehramt für Haupt
- und Realschulen oder Gymnasien
- mindestens fünfjährige Unterrichtstätigkeit an einer weiterführenden Schule

Die nachstehenden Anforderungen sind wünschenswert:

- Mindestens zweijährige Unterrichtstätigkeiten in der Sekundarstufe I, auch in Abschlussklassen
- Organisatorische und schulrechtliche Kenntnisse, relevant für eine Gesamtschule
- Hohe pädagogische, unterrichtliche und curriculare Kompetenz
- Tätigkeiten in der Konzeption, Steuerung und Evaluation von Schulentwicklungsprozessen
- Hohe Planungs
- und Organisationsfähigkeit
- Ausgeprägte Dialog
- und Kommunikationskompetenz
- Ausgeprägte Genderkompetenz und interkulturelle Kompetenz

Allgemeine Hinweise

Bitte bewerben Sie sich innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist bevorzugt online über das Bewerber-/Karriereportal des Landes Hessen, da die Verarbeitung Ihrer Bewerbungsdaten stets im elektronischen Verfahren erfolgt. Die üblichen Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, ggf. Schwerbehindertenausweis etc.) laden Sie bitte innerhalb des Bewerbungsvorgangs dort hoch. Achten Sie unbedingt auf Vollständigkeit Ihrer persönlichen Kontaktdaten (auch E-Mailadresse und Handynummer).

Das Vorliegen der vorgenannten Anforderungen ist nachzuweisen z. B. durch entsprechende Tätigkeitsfelder, Mitarbeit in Arbeits
- bzw. Steuergruppen, Fortbildungen oder die dienstliche Beurteilung. Der Besuch einschlägiger Fortbildungen ist durch entsprechende Nachweise zu belegen.

Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Befähigung für Laufbahnen der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht in Hessen erworben haben, müssen mit ihren Bewerbungsunterlagen eine Anerkennung ihrer Befähigung mit einer Lehramtsbefähigung nach dem Hessischen Lehrerbildungsgesetz (HLbG) vorlegen. Im Übrigen gilt Nr. 1.9 des Erlasses betreffend Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst vom ABl. 01/22 S. 2) entsprechend.

Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung gem. - 2 Abs. 2 und 3 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), geändert durch Gesetz vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2541, 2571), werden bei der Auswahl für Beförderungsstellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Bewerberinnen und Bewerber um Stellen von Schulleiterinnen und Schulleitern erklären zugleich ihr Einverständnis, dass ihre Bewerbungsunterlagen auch dem Schulträger zur Kenntnis gegeben werden.

Außerhessische Bewerberinnen und Bewerber müssen ihr Einverständnis zur Anforderung ihrer Personalakten unter Hinweis auf die aktenführende Behörde bereits bei der Bewerbung erklären. Weiterhin trifft sie die Mitwirkungspflicht, bei ihrer Dienststelle auf die Erstellung einer zeitnahen Beu

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